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Foto: Ineinanderliegende Männer- und Frauenhände die Babyschuhe aus Wolle halten
Diana Lange / Shutterstock.com

Kinderwunschbehandlung

Seit dem 1. November 2020 werden in Bayern Kinderwunschbehandlungen gefördert.

Bei wem wird die Behandlung gefördert?

Seit dem 1. November 2020 werden in Bayern Kinderwunschbehandlungen gefördert. Damit werden Paare bei den Kosten für eine künstliche Befruchtung finanziell entlastet und in ihrem Kinderwunsch bestärkt. Natürlich kann eine reproduktionsmedizinische Behandlung kein Garant für eine tatsächliche Schwangerschaft sein, zumindest wird die finanzielle Belastung der entstehenden teils erheblichen Kosten durch die staatliche Förderung etwas abgemildert.

Gefördert werden die Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Bei den geförderten Behandlungen dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen des antragstellenden Paares verwendet werden.

Berechtigt für eine Zuwendung sind heterosexuelle Ehepaare oder heterosexuelle Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Dabei müssen Frau und Mann mindestens 25 Jahre alt sein. Die Frau darf bei der Behandlung höchstens 40 Jahre, der Mann höchstens 50 Jahre alt sein.

Wie hoch ist der Förderbetrag?

Die Zuwendung für Ehepaare beträgt für alle vier Behandlungszyklen jeweils bis zu 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils. Bei Paaren in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft werden für den ersten bis dritten Behandlungszyklus bis zu 25 Prozent, für den vierten Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des verbleibenden Selbstkostenanteils übernommen.

Die Höchstbeträge für alle Paare betragen bei IVF-Behandlung im ersten bis dritten Behandlungszyklus 800 Euro, im vierten Behandlungszyklus 1.600 Euro, bei ICSI-Behandlung im ersten bis dritten Behandlungszyklus 900 Euro, im vierten Behandlungszyklus 1.800 Euro.

Für die Förderung muss die Kinderwunschbehandlung in Bayern oder einem angrenzenden Bundesland (Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen) durchgeführt werden.

Wo bekommen wir die nötigen Unterlagen?

Der Förderantrag selbst ist beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zu stellen. Auf der ZBFS-Website finden Sie alle detaillierten Informationen sowie die benötigten Formulare zur Antragstellung.

Das Internetportal „Schwanger in Bayern“ des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Wenn Paare eine Familie planen, ein Baby erwarten oder ungeplant schwanger werden, stehen sie vor einem neuen Lebensabschnitt und sind mit vielen Fragen konfrontiert. Auf der Webseite Schwanger in Bayern finden Sie neben Informationen zu Familienplanung, Schwangerschaft und junge Familie auch Wissenswertes zu Beruf, Recht und Finanzen.

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