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Foto: Kerzenleuchter mit Verspiegelung im Wasser
Chinnapong / Shutterstock.com

Schwangerschaftsabbruch und Konfliktberatung

Eine ungewollte Schwangerschaft bringt eine Frau oder ein Paar in eine schwierige Lebensphase. Viele Fragen, Ängste und Bedenken führen oftmals in einen seelischen Zwiespalt.

Was muss ich beachten, wenn ich einen Schwangerschaftsabbruch wünsche?

Das Gespräch mit dem Partner oder der Partnerin, anderen für Sie bedeutenden Bezugspersonen und bei einer Beratung in einer staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstelle ist wichtig. Die Entscheidung für oder gegen das Kind und damit auch die Verantwortung dafür liegt jedoch bei der schwangeren Frau selbst. Eine Frau darf per Gesetz niemals unter Druck gesetzt werden, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen.

Manche Frauen sehen trotz Abwägung aller Unterstützungsmöglichkeiten für eine frühe oder zunächst ungeplante Elternschaft in ihrer derzeitigen Lebenssituation keine Chance, ein Leben mit einem Kind in irgendeiner Form zu bewältigen oder es zur Adoption freizugeben. Sie wünschen dann einen Schwangerschaftsabbruch. Eine solche Entscheidung hat in jedem Fall langfristige Folgen. Daher sollte sie immer gründlich überlegt werden.

Nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche ist ein Abbruch straffrei. Dazu muss die betroffene Frau aber eine Schwangerschaftskonfliktberatung einer anerkannten Beratungsstelle aufsuchen und diese mit einer Bescheinigung nachweisen. Frauen, die erst spät von ihrer Schwangerschaft erfahren, geraten mit der gesetzlichen Frist oft unter Zeitdruck. Sie können in der Eile nicht absehen, ob sie die eigenen Lebensumstände so verändern können, dass ein Kind darin Platz findet. Umso wichtiger ist es, die Hilfestellung einer Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen.

Hilfsangebote im Fall einer ungewollten Schwangerschaft finden Sie auf der Webseite Schwanger in Bayern.

Was ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung?

Eine Beratung in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle ist Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Sie ist kostenlos und in der Regel bekommt man dort umgehend einen Beratungstermin. In dieser Beratung wird behutsam auf die Schwangere und deren Partner eingegangen. Im Anschluss erhält die Frau eine Bescheinigung darüber, dass sie dort beraten wurde.

Aber Achtung: Beratungsstellen ohne staatliche Anerkennung können keine Beratungsbescheinigung ausstellen. Sie können zwar in einer Schwangerenkonfliktsituation beraten, aber für die Beratungsbescheinigung muss eine betroffene Frau in jedem Fall in eine gesetzlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle gehen, wie beispielweise Profamilia. Bei der Ausstellung der Beratungsbescheinigung muss der Name der Frau genannt werden. Die Beratungsstelle muss eine gesetzlich festgelegte Schweigepflicht einhalten, z. B. auch gegenüber den Eltern einer minderjährigen Schwangeren.

Hier finden Sie zum Weiterlesen mehr Informationen und Hilfsangebote für minderjährige Schwangere.

Mit der Bescheinigung über das Beratungsgespräch kann die Frau zu jeder Frauenärztin oder jedem Frauenarzt gehen, wo sie über den Eingriff, den Ablauf und auch die Risiken und mögliche physische und psychische Auswirkungen informiert wird. Mit ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt kann sie anschließend einen Termin für den Schwangerschaftsabbruch vereinbaren.

Die Schwangerschaftsberatungsstellen stehen auch jenen Frauen zur Verfügung, die nach einem Schwangerschaftsabbruch über ihre Gefühle sprechen möchten und geben Hilfestellung bei seelischen Problemen, die häufig einem Schwangerschaftsabbruch folgen.

Ihr Frauenarzt oder Ihre Frauenärztin, aber auch das Gesundheitsamt können Adressen von Schwangerschaftsberatungsstellen nennen.

Schwangerschaftsberatungsstellen gibt es überall: beim Gesundheitsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde, bei Caritasverbänden, bei Pro Familia und Kirchlichen Verbänden.

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