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Foto: Lachende junge Frau hält einen Globus mit beiden Händen in die Kamera
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Au Pair werden

Für eine längere Zeit einmal in einem fremden Land leben, dessen Sprache, Sitten und Kultur kennen zu lernen - das ist ein Traum vieler Jugendlicher.

Was verbirgt sich hinter dem Wunsch Au-pair werden?

Verwirklichen lässt sich der Wunsch, ins Ausland zu gehen, zum Beispiel über einen Aufenthalt als Au-pair-Mädchen/Junge. Das heißt, Jugendliche leben sechs bis zwölf Monate in einer Gastfamilie eines anderen Landes. Auf diese Weise bekommen sie einen intensiven Eindruck von dessen Kultur, dessen Sitten und dessen Lebensformen. Und sie lernen die Landessprache.

Das gibt es natürlich nicht umsonst. Die Jugendlichen müssen in einem bestimmten Umfang der Gastfamilie bei der alltäglichen Arbeit im Haushalt oder der Kinderbetreuung helfen.

Bei der Suche nach einer Gastfamilie und der Abwicklung nötiger Formalitäten sind so genannte Au-pair-Agenturen behilflich. Die betreuen die/den Jugendlichen schließlich auch während des gesamten Auslandsaufenthalts. Eine Reihe von ihnen ist dem Bundesverband "Au-pair Society e. V." angeschlossen.

Wie wird man Au-pair-Mädchen/Junge?

Will man an einem Au-pair-Programm teilnehmen, wendet man sich am besten an eine Agentur.

Diese verschickt die entsprechenden Bewerbungsunterlagen, die von der Antragstellerin/dem Antragsteller sorgfältig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden müssen.

Anschließend sucht die Agentur eine passende Familie.

Stimmen sie und die Antragstellerin/der Antragsteller dem Vorschlag zu, erhalten letztere einen offiziellen Einladungsbrief.

Mit dem Brief kann bei der Botschaft ein Au-pair-Visum beantragt werden. Das braucht man zum Beispiel, wenn man in den USA als Au-pair-Mädchen/-junge leben möchte.

Die Bearbeitung kann bis zu drei Monate dauern. So ist die rechtzeitige Beantragung des Visums wichtig.

Was wird für einen Au-pair-Aufenthalt vorausgesetzt?

Um als Au-pair-Mädchen/Junge in einem Gastland leben zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die/der Jugendliche

  • zwischen 18 und 24 Jahre alt sein,
  • Grundkenntnisse in der jeweiligen Landessprache haben,
  • gesund sein,
  • Kinder mögen und Erfahrung in der Kinderbetreuung haben (zum Beispiel als Babysitter),
  • bereit sein, wöchentlich dreißig Stunden die Kinder der Gastfamilie betreuen zu wollen (davon an zwei bis drei Abenden),
  • bereit sein, leichtere Hausarbeiten zu übernehmen,
  • in der Lage sein, die Kosten für die An- und Abreise zu übernehmen.

Was wird von einem Au-pair-Mädchen/-Jungen erwartet?

Dass von einem Au-pair-Mädchen/-Jungen Interesse an der Sprache und Kultur des Gastlandes erwartet wird, ist wohl selbstverständlich. Ebenso wie der Wunsch, die bereits vorhandenen Sprachkenntnisse verbessern zu wollen.

Der Aufenthalt in einem Gastland als Au-pair-Mädchen/-Jungen wird als Beitrag zum Kulturaustausch, zur internationalen Völkerverständigung gesehen.

Au-pair-Mädchen/-Jungen werden also im Allgemeinen von ihrer Gastfamilie nicht als Arbeitskraft, sondern als Gast empfangen. Das heißt, dass man von ihnen Offenheit erwartet. Dass sie Kontakte schließen in dem Gastland.

Ist das Au-pair-Mädchen/-Jungen an eine Familie geraten, die sie/ihn lediglich als Arbeitskraft beansprucht, sollte sie/er sich sofort an ihre/seine Agentur wenden. Sie wird gegebenenfalls für die Unterbringung in einer anderen Familie sorgen.

Was kann ein Au-pair-Mädchen/-Jungen erwarten?

Sechs bis zwölf Monate als Au-pair-Mädchen/-Jungen bei einer Gastfamilie in einem fremden Land leben - damit sind nicht nur bestimmte Erwartungen an den jungen Menschen geknüpft.

Auch die Gasteltern haben Pflichten ihr/ihm gegenüber zu erfüllen. So stehen dem Aupairmädchen/-jungen zu:

  • ein eigenes Zimmer und freie Verpflegung,
  • ein monatliches Taschengeld,
  • zwei Wochen bezahlter Urlaub pro Halbjahr,
  • die Möglichkeit zum Besuch einer Sprachenschule,
  • eine Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr.
  • Als Au-pair-Mädchen/-Junge ist man unfall- und krankenversichert.

Wird das Kindergeld für ein Au-pair-Mädchen/-Jungen weitergezahlt?

Das Kindergeld wird bei einem Au-pair-Aufenthalt unter bestimmten Bedingungen weitergezahlt. Voraussetzung ist, dass ein Sprachunterricht besucht wird.

Um diesen als Ausbildung anerkannt zu bekommen, muss

  • das Lehrprogramm von einer anerkannten Stelle vorgegeben sein,
  • der Unterrichtsumfang zehn Wochenstunden betragen.

Die Gasteltern sind verpflichtet, ihrem Au-pair-Mädchen/Jungen den Sprachunterricht zu ermöglichen.