Hauptinhalt
Foto: Seitenansicht von einem traurigen Mädchen, welches einen positiven Schwangerschaftstest in den Händen hält
Antonio Guillem / Shutterstock.com

Wenn Kinder Kinder bekommen – minderjährige Eltern

Viele Eltern sind zutiefst erschrocken, wenn sie davon erfahren, dass sie plötzlich und viel zu früh Großeltern werden.

Trotz sexueller Aufklärung: warum werden minderjährige Frauen schwanger?

Immer wieder passiert es, dass trotz sexueller Aufklärung und des Wissens darum, wie und wann eine Schwangerschaft zustande kommen kann, minderjährige Frauen schwanger werden.
Verhütungsmittel werden falsch benutzt oder versagen. Manchmal führte eine spontane Leidenschaft zu unüberlegtem und ungeschütztem Verkehr. Oftmals lassen es junge Menschen auch einfach darauf ankommen, schwanger zu werden, weil sie sich dadurch eine Ablösung vom Elternhaus erhoffen oder ihrer Außenwelt zeigen möchten, dass sie es mit dem Erwachsenenleben aufnehmen und ihr Leben nun alleine gestalten können. So werden junge Frauen ungeplant, wenn auch nicht zwangsläufig ungewollt, schwanger.
Eltern, die viel zu früh Großeltern werden, sehen sich ungefragt in einer erneuten Kindererziehung verplant. Die erste Reaktion ist daher meist Unverständnis und Verärgerung über die schwangere Tochter oder den Sohn, der zu früh Vater wird. Hinzu kommt die Sorge um die Zukunft des eigenen Kindes, das, selbst noch Teenager, nun plötzlich eine Mutter- oder Vaterrolle übernehmen muss. Lebenspläne, die man für sich selbst und sein Kind hatte, werden über den Haufen geworfen.

Wie können wir als Eltern helfen, wenn unser minderjähriges Kind ein eigenes Kind bekommt?

Wenn Ihr Kind, das selbst noch in der Pubertät ist und mitten in der Schullaufbahn oder einer Berufsausbildung steckt, plötzlich selbst ein Kind bekommt, so bedeutet dies nicht nur einen großen Einschnitt in das Leben Ihres Kindes. Auch Ihr Leben wird sich mit einem Enkelkind eines minderjährigen Kindes massiv verändern.

Meist sehen Eltern die Schwangerschaft Ihrer minderjährigen Tochter zunächst mal als eine Katastrophe. Sie glauben, dass sie bestimmte altersgemäße Entwicklungsschritte nicht mehr vollziehen kann. Die Tochter befindet sich nun plötzlich in einer Situation, die ihr eine ganz und gar nicht dem Alter angemessene Lebensform abverlangt. Als Eltern mögen Sie sich fragen, ob ein so junger Mensch überhaupt mit der Belastung umgehen kann, in der Pubertät zu sein und gleichzeitig ein Kind zu haben? Sie fürchten, dass der Vater des Kindes (häufig noch selbst minderjährig) die Tochter womöglich ihrem Schicksal überlässt. Das ist für die betroffenen Eltern eine schwierige Situation.
Schön ist es, wenn Sie trotzdem hinter Ihrem Kind stehen können, denn häufig fühlen sich minderjährige Mütter mit ihrer neuen Lebenssituation überfordert. Als Eltern können Sie für Ihre Tochter, vor allem, wenn sie noch bei Ihnen zuhause wohnt, eine unschätzbare Entlastung sein.

Verständnis für minderjährige Eltern aufbringen

Verständnisvolle und hilfsbereite Eltern ermöglichen einer jungen Mutter, sich nicht als Opfer der Verhältnisse zu sehen, sondern das Leben mit Kind nach möglichst eigenen Vorstellungen zu gestalten und die neue Lebenssituation positiv anzunehmen. Hinter Ihrer Tochter zu stehen, meint nicht nur moralische Unterstützung zu geben, sondern kann auch bedeuten, Zeit und Geld aufzuwenden. Möglicherweise denken Sie darüber nach, Ihre Rolle als Großeltern so weit auszudehnen, dass Sie der jungen Mutter ermöglichen, ihren Schulabschluss oder eine Berufsausbildung in Ruhe beenden oder gar beginnen zu können, indem sie das Kind zumindest teilweise betreuen. Vergessen Sie nicht, dass eine abgeschlossene Ausbildung die wichtigste Grundlage für Ihr Kind ist, auf eigenen Füßen zu stehen und damit für sich selbst und das eigene Kind später sorgen zu können.
 

Praktische und finanzielle Hilfen für minderjährige Eltern klären

Überlegen Sie sich in Ruhe mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner und anschließend auch mit Ihrem Kind, inwieweit Sie bereit sind, Ihr Leben für das Aufziehen eines Enkelkindes einzuschränken und welche finanziellen Hilfestellungen Sie Ihrer Tochter geben können und möchten. Suchen Sie auch in jedem Fall gemeinsam mit Ihrer Tochter den Kontakt zum Vater des Kindes und dessen Familie und besprechen Sie mit ihnen, inwieweit sie Verantwortung übernehmen können.

Nehmen Sie dann mit Ihrer Tochter, möglichst schon während der Schwangerschaft, die Beratung der Wohlfahrtsverbände und des Jugendamtes in Anspruch, um herauszufinden, welche finanziellen Hilfeleistungen und Unterstützungsangebote von Seiten des Staates oder der Kommunen Ihrem Kind zur Verfügung stehen. Sicherlich wird es Ihnen mithilfe der Berater gelingen, eine für Ihre Situation zufrieden stellende Lösung zu finden, in der das Wohl des Enkelkindes, aber auch die Bedürfnisse Ihres minderjährigen Kindes und Ihre eigenen gesichert sind.

Auf der Webseite Schwanger in Bayern finden Sie Hilfsangebote im Fall einer ungewollten Schwangerschaft.

Hilfe finden Sie auch beim Junge-Mütter-Chat der bke-Jugendberatung.

Schwangerschaftsberatungsstellen gibt es überall: beim Gesundheitsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde, bei Caritasverbänden, bei Pro Familia und Kirchlichen Verbänden.

Wie hilft das Jugendamt minderjährigen Müttern?

Das Jugendamt ist eine wichtige Anlaufstelle für minderjährige Schwangere, Mütter oder Väter. Die Beratung durch die Mitarbeitenden ist kostenlos. Zunächst wird in einem persönlichen Gespräch die gesamte Lebenssituation der minderjährigen Mutter und des Vaters beleuchtet. Wer geht noch zur Schule und wie lange noch? Steht eine Ausbildung an? Wie ist das Verhältnis der minderjährigen Schwangeren oder Mutter zu ihrer eigenen Familie und zur Familie des Vaters? Wie ist die Wohnsituation? Wo können die jungen Eltern Unterstützung gebrauchen?

Das Jugendamt berät und unterstützt sehr umfangreich

Die Mitarbeitenden des Jugendamtes geben soziale Betreuung und Unterstützung, und informieren über die möglichen finanziellen Hilfeleistungen. Schon während der Schwangerschaft sollte daher eine solche Beratung in Anspruch genommen werden, um rechtzeitig alle wichtigen Fragen einer möglichen Unterstützung geklärt zu haben.
Bei der Suche nach einer eigenen Wohnung kann das Jugendamt behilflich sein. Wenn es aus räumlichen oder familiären Gründen unmöglich ist, dass Ihre Tochter mit Kind im Elternhaus wohnen bleibt, gibt es die Möglichkeit einer betreuten Unterbringung in einem Haus für Mutter und Kind. Die junge Mutter wird dort von der Betreuung ihres Kindes so weit entlastet, dass sie weiter eine Schule besuchen bzw. einer Berufsausbildung nachgehen kann. Das Jugendamt kümmert sich in einem solchen Fall um die Finanzierung.

Das Jugendamt berät auch in Fragen des Sorgerechts und des Unterhalts für das Kind. Wenn die jungen Eltern nicht zusammenleben, d.h. das Kind von der minderjährigen Mutter alleine betreut wird, muss der Vater in der Regel den Unterhalt für das Kind bezahlen, dessen Höhe sich nach dem Einkommen des Vaters und dem Alter des Kindes richtet. Wenn der Vater aber selbst noch Schüler ist oder mitten in einer Ausbildung steckt, d.h. kein regelmäßiges Einkommen hat, kann das Jugendamt einen sogenannten Unterhaltsvorschuss bezahlen.

Jugendämter helfen nicht zuletzt dabei, wenn es darum geht, Betreuungsplätze für ein Kind zu finden.

Wer hat das Sorgerecht für das Kind einer minderjährigen, nicht verheirateten Mutter?

Wenn beide Eltern minderjährig sind, wird das Jugendamt gesetzlicher Vormund des Kindes. Das bedeutet, dass das Jugendamt alle Formalitäten übernimmt. Es klärt im Zweifel die Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsansprüche usw. Die minderjährige Mutter pflegt ihr Kind selbst. Wenn die minderjährige Mutter eine andere Person als Vormund für ihr Kind haben möchte, kann ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden. Die Amtsvormundschaft des Jugendamtes erlischt mit dem 18. Geburtstag der Mutter. Das Sorgerecht geht dann automatisch auf die Mutter über, es sei denn, die Eltern haben einander geheiratet oder das Familiengericht hat die gemeinsame Sorge übertragen.

Ist nur die Mutter minderjährig, so ruht ihr Sorgerecht bis zu ihrem 18. Geburtstag. Steht der minderjährigen Mutter die (ruhende) Sorge alleine zu, so wird das Jugendamt gesetzlicher Vormund des Kindes. Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind oder wirksame Sorgeerklärungen abgeben, so steht den Eltern die gemeinsame Sorge zu. In diesem Fall übt der volljährige Vater bis zum 18. Geburtstag der Mutter die elterliche Sorge alleine aus. Das Familiengericht kann einen Ergänzungspfleger bestellen, wenn es Zweifel an der Eignung des volljährigen Elternteils hat und das Wohl des Kindes nicht gesichert scheint.

Grundsätzlich hat der minderjährige Elternteil das Recht, seinem Kind einen Vornamen zu geben, es zu pflegen, zu beaufsichtigen, zu erziehen, seinen Aufenthaltsort zu bestimmen, und ärztliche Behandlungen sowie religiöse Erziehung mitzubestimmen.

Als Eltern einer minderjährigen, unverheirateten Mutter haben Sie weiterhin das Sorgerecht für Ihre Tochter, aber nicht für Ihr Enkelkind.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt.