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Kino
Ein Kinobesuch ist für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen etwas Besonderes. Ausgehen, Gemeinschaftserlebnis und das große Leinwandbild.
Welche Bestimmungen gelten für öffentliche Filmveranstaltungen?
Filme, die nicht nur als Video vermarktet werden, sondern den Sprung auf die Kinoleinwand schaffen, bieten oft ein besonders hohes Qualitätsniveau.
Nach den Jugendschutzbestimmungen darf Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur gestattet werden, wenn die Filme von der zuständigen Obersten Landesbehörde für ihre Altersgruppe freigegeben wurden.
Was regelt die FSK –Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft?
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) prüft auf Antrag von Vertriebsfirmen die vorgelegten Filmproduktionen und beschließt eine Alterskennzeichnung, die den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) entsprechen. Diese sind:
Jüngere Kinder in der Altersgruppe von Null bis sechs Jahren:
"freigegeben ohne Altersbeschränkung"; für diese ist ein Kinobesuch nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
Kinder von sechs - zwölf Jahren:
"freigegeben ab sechs Jahren"
Kinder und Jugendliche von zwölf bis 16 Jahren:
"freigegeben ab zwölf Jahren"
Jugendliche von 16 bis 18 Jahren:
"freigegeben ab 16 Jahren"
Erwachsene:
"freigegeben ab 18 Jahren"
Die Altersfreigaben werden veröffentlicht und müssen an der Kinokasse aushängen. Sie sind keine pädagogischen Empfehlungen. Das heißt, dass ein Film nicht auf seinen sinnvollen Gehalt hin, sondern lediglich daraufhin geprüft wird, ob sein Inhalt gefährdende Beeinträchtigungen erwarten lässt.
Entsprechende Gutachten zu den einzelnen Filmen werden von erfahrenen Jugendschutz- und Medienfachleuten erstellt. Die Altersfreigaben haben gesetzlich bindende Wirkung.
Auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten dürfen Minderjährige keine Filme sehen, die für ihre Altersgruppe nicht freigegeben sind. Ausnahme: Filme, die ab zwölf Jahren freigegeben sind, können Kinder ab sechs Jahren besuchen, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person sind.
Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag über Alterskennzeichen.
Welche zeitlichen Beschränkungen muss ich beachten?
Außerdem gibt es zum Schutz der Kinder und Jugendlichen auch Zeitbeschränkungen, wenn diese nicht von Erziehungsberechtigten begleitet werden:
- Kinder (bis 14 Jahre) dürfen dann öffentliche Filmveranstaltungen besuchen, wenn diese bis 20 Uhr beendet sind.
- Jugendliche unter 16 Jahren dürfen Filmveranstaltungen besuchen, wenn die Vorführung bis 22 Uhr beendet ist.
- Jugendliche über 16 Jahre dürfen Filmveranstaltungen besuchen, wenn die Vorführung bis 24 Uhr beendet ist.