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Foto: Sechs Kinder, auf dem Weg in den Hort.
Lopolo / Shutterstock.com

Hort

Für berufstätige Eltern ist das Problem Kinderbetreuung nicht mit dem Schulbeginn ihrer Kinder erledigt.
 

Kinderbetreuung in einem Hort

Kinder brauchen verlässliche Betreuungsorte, wenn ihre Eltern am Nachmittag nicht da sind. Erstklässler haben oft früher aus, Schulstunden fallen aus und die Ferienzeiten überwiegen allemal die Urlaubszeiten Berufstätiger. Schulkinder brauchen darüber hinaus Unterstützung beim Lernen und den Hausaufgaben und dabei, sinnvollen Umgang mit ihrer Freizeit zu lernen.

Der Hort ist gegenwärtig die wichtigste Angebotsform für die Betreuung von Schulkindern bis zum Alter von höchstens vierzehn Jahren, vielfach allerdings nur bis zum zehnten Lebensjahr. Allerdings gibt es noch nicht in jeder Gemeinde einen Hort, weil die regionale Versorgung noch erhebliche Unterschiede aufweist.

Horte haben einen Erziehungsauftrag

Horte gibt es in unterschiedlicher Trägerschaft direkt an Schulen oder in eigenen Räumlichkeiten. Sie haben den Auftrag, die Kinder zu betreuen, zu bilden und ihre Erziehung zu fördern. Das heißt, es gibt nicht nur ein Mittagessen und Aufsicht bei den Hausaufgaben. Es geht auch um Gruppenerfahrungen, Fähigkeiten zum Aufbau sozialer Beziehungen, Zusammenarbeit, Freizeitgestaltung, Kreativität und vieles mehr. Die Kinder sollen in die Planung und Ausgestaltung des Tagesablaufs im Hort und des pädagogischen Angebots einbezogen werden.

Organisationsstrukturen im Hort

Im Hort arbeiten pädagogische Fachkräfte, in der Regel Erzieherinnen/Erzieher und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagpgem. Eine Hortgruppe besteht aus mindestens fünfzehn und höchstens fünfundzwanzig Kindern unterschiedlichen Alters.

Den Fachkräften im Hort ist die Zusammenarbeit mit den Eltern im Sinne einer Erziehungspartnerschaft wichtig. Kinder verhalten sich im Hort anders als zu Hause. Gegenseitiger Informationsaustausch und ein Klima des Vertrauens fördern die Entwicklung Ihres Kindes.

Ob Elternmitsprache in Form von Hort-Elternbeiräten nach dem Vorbild von Kindergartenbeiräten zum Konzept eines Horts gehört, hängt vom Träger ab. In jedem Fall gibt es Elternabende, Sprechstunden und gemeinsame Feste oder Projekte mit den Kindern. Gehen Sie hin, zeigen Sie Interesse an dem, was Ihr Kind im Hort neben den Hausaufgaben noch macht. Es verbringt dort viel Zeit!

Welche Öffnungszeiten hat ein Hort?

Bei der Gestaltung der Öffnungs- und Schließzeiten haben die Träger in besonderem Maße die Bedürfnisse der Familien zu berücksichtigen. Abhängig davon gibt es Horte, die bereits um 6 Uhr mit der Frühöffnung beginnen, während in anderen die Kinder erst nach dem Schulunterricht in den Hort kommen. Die meisten Horte öffnen ab 7 Uhr und schließen in der Zeit zwischen 17 und 18 Uhr. Besprechen Sie Ihre Wünsche und Ihren Bedarf mit der Hortleitung. In der Regel haben Horte drei Wochen Sommerferien und eine Woche Weihnachtsferien. Für die restliche Ferienzeit wird ein Notdienst angeboten.

Welche Aufnahmekriterien gelten?

Für die Aufnahme eines Kindes in den Hort sind pädagogische und vor allem soziale Kriterien maßgeblich. Das Kind muss in der Lage sein, sich in eine Gruppe integrieren zu können und es muss in die bestehenden Gruppen passen. Bei der Gruppenbildung achtet der Hort aus pädagogischen Gründen darauf, dass eine "gesunde" Mischung hinsichtlich Alter, Geschlecht, Nationalität, Familiensituation zustande kommt. Ihr Kind soll sich ja im Hort auch wohl fühlen. Wesentlich für die Aufnahmeentscheidung sind in erster Linie soziale Kriterien. Je knapper das Angebot an Hortplätzen und je größer die Nachfrage, desto mehr wird die Aufnahme des Kindes davon abhängig sein, wie dringend Sie den Platz benötigen. Allein Erziehende werden dann zum Beispiel den Vorrang bekommen vor Eltern, die beide berufstätig sind.

Was kostet ein Hortplatz?

Die Höhe der Elternbeiträge bestimmt der Träger des Horts. Unter Umständen sind die Gebühren gestaffelt nach Einkommen oder zeitlicher Dauer des Aufenthalts Ihres Kindes. Zusätzlich wird Essensgeld erhoben. Eine Übernahme der Kosten durch das Jugendamt ist auf Antrag möglich, wenn das Einkommen eine bestimmte Grenze unterschreitet (§ 90 SGB VIII).

Arbeitet der Hort mit der Schule zusammen?

Hort und Schule haben mit Blick auf das zu betreuende Kind ein gemeinsames Ziel: die Förderung, Bildung und Erziehung des Kindes. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit, umso mehr bei Kindern, die mit dem Lernen Probleme haben oder mit Lehrkräften, Erziehern oder Erzieherinnen, der Gruppe oder im Elternhaus. In der Praxis tauchen dabei allerlei Probleme auf, wie zum Beispiel unterschiedliche Arbeitszeiten von Lehrkräften und Hortfachkräften, verschiedene pädagogische Auffassungen und Überzeugungen. Es ist im Einzelfall vom Geschick und vom Willen der Beteiligten abhängig, wie gut die Zusammenarbeit funktioniert.

Positiv wirkt sich aus, dass an einer Reihe von Schulen Kontaktlehrer*innen eingesetzt werden, die für die Zusammenarbeit mit den Horten zuständig sind und für die Verbesserung der Atmosphäre zwischen Schule und Hort sorgen. Gemeinsame Aktivitäten wie Feste, Projekte oder Elternabende fördern die Kooperation. Wichtig ist, dass sich die Fachkräfte gegenseitig kennen und unbürokratisch aufeinander zugehen können. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Kind Probleme hat, bei denen sich die Lehrkraft mit der Horterzieherin/Erzieher verständigen sollte und umgekehrt, fordern Sie dies ruhig ein.

Kann ich mich auf die Hausaufgabenbetreuung verlassen?

Eltern erwarten vom Hort eine Entlastung in der zeitaufwändigen Hausaufgabenbetreuung. Ihre Kinder sollen möglichst das gesamte Hausaufgabenpensum vollständig und sorgfältig im Hort erledigen. Lehrkräfte erwarten das ebenso.

Hortpädagogik bedeutet aber nicht nur Erledigung von Hausaufgaben, sondern umfassendere Bildung und Erziehung. Daher ist es notwendig und gehört zum Konzept eines Hortes, die Hausaufgabenerledigung auf einen bestimmten Zeitrahmen zu begrenzen, damit Zeit für Entspannung, Spiel, Gruppenaktivitäten und Beziehung bleibt. Freitagnachmittag findet daher in den meisten Horten keine Hausaufgabenerledigung mehr statt.

Dennoch sollten Sie davon ausgehen dürfen, dass die Hausaufgaben im Hort erledigt werden. Sie sollten sich trotzdem stichprobenartig Gewissheit verschaffen, dass es so ist.

Sind Sie unzufrieden mit der Qualität der im Hort erledigten Arbeiten, reden Sie bitte mit der Gruppenleitung darüber.

Während der Hausaufgabenzeit dürfen die Kinder in der Regel nicht abgeholt werden, um ständige Störungen der Ruhe und Konzentration im Gruppenraum zu vermeiden.