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Foto: Weißes Miniaturhaus aus Plastik mit rotem Herz auf einen Holztisch
Julia Zavalishina / Shutterstock.com

Vollzeitpflege des Kindes durch eine Pflegefamilie

Vollzeitpflege ist eine mögliche Hilfe für Eltern, die sich nicht in der Lage sehen, ihr Kind alleine zu betreuen und zu erziehen. Das Kind lebt dabei entweder vollständig oder zum überwiegenden Teil in einer Pflegefamilie. Die Pflegefamilie übernimmt die Verantwortung für die Betreuung und Erziehung des Kindes im Alltag.

Für welche Situationen ist Vollzeitpflege eine sinnvolle Hilfe?

Es gibt immer wieder Eltern, die sich in einer Notsituation befinden und deshalb vorübergehend nicht mit ihrem Kind zusammenleben und die Erziehungsverantwortung im Alltag nicht übernehmen können. Dies können Zeiten einer schweren Erkrankung, einer schweren Krise, zum Beispiel in der Partnerschaft oder Zeiten der Schul- und Berufsausbildung sein, vor allem wenn die Betroffenen nicht auf eine ausreichende Unterstützung des Partners, von Verwandten und Freunden zurückgreifen können.

Für diese Situationen kann die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie eine angemessene Lösung sein. Das Kind erhält die Chance, in einer Familie zu leben, während die Eltern ihre persönliche Situation klären und neue Perspektiven für sich und ihr Kind entwickeln können – gegebenenfalls mit Unterstützung des Jugendamts.

Die leiblichen Eltern behalten in der Regel das Sorgerecht und entscheiden weiterhin über grundsätzliche Fragen der elterlichen Sorge (wie zum Beispiel Aufenthalt des Kindes, medizinische Eingriffe, religiöse Erziehung, schulische Ausbildung). In der Regel haben die leiblichen Eltern die Möglichkeit, zu vereinbarten Terminen ihr Kind in der Pflegefamilie zu besuchen oder an Wochenenden oder in den Ferien selbst für ihr Kind zu sorgen.

Hier finden Sie weitere Informationen über das Sorgerecht.
Lesen Sie dazu auch mehr in unserem Beitrag über die Pflegefamilie und Pflegekinder.

Die konkrete Gestaltung des Pflegeverhältnisses wird vor der Bewilligung der Hilfe zur Erziehung vom Jugendamt mit den leiblichen Eltern und den Pflegeeltern vereinbart. Während der gesamten Dauer eines Pflegeverhältnisses werden die leiblichen Eltern und die Pflegefamilie vom Jugendamt betreut. Im Rahmen regelmäßiger Hilfeplangespräche (mindestens einmal jährlich) wird mit allen Beteiligten gemeinsam die weitere Gestaltung der Hilfe besprochen.

Die Vollzeitpflege durch eine Pflegefamilie ist beim örtlich zuständigen Jugendamt von den sorgeberechtigten Eltern zu beantragen.

Welche Familien kommen als Pflegefamilien in Betracht?

Pflegefamilien werden vor der Aufnahme eines Kindes vom Jugendamt auf ihre Eignung hin überprüft. Sie werden auf ihre Aufgabe sorgfältig vorbereitet und während der Dauer des Pflegeverhältnisses vom Jugendamt betreut.

Leibliche Eltern haben das Recht, Wünsche zur Pflegefamilie zu äußern, zum Beispiel zur Lebenssituation, zu den Erziehungsvorstellungen, zur religiösen Orientierung oder auch, ob das eigene Kind gemeinsam mit anderen Kindern aufwachsen soll. Das Jugendamt wird sich bemühen, diese Wünsche bei der Vermittlung zu berücksichtigen.

Grundsätzlich können Sie sich auch selbst um eine Pflegefamilie bemühen. In Betracht kommen dabei Großeltern, andere Verwandte oder Freunde, soweit ihre Eignung als Pflegefamilie vom Jugendamt festgestellt wurde.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Pflegefamilie erhält für den Unterhalt des Kindes und die Erziehungsleistungen Pflegegeld vom Jugendamt.

Die leiblichen Eltern müssen sich daran grundsätzlich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um einen Kostenbeitrag in Höhe der eigenen Ersparnisse für Unterkunft und Verpflegung des Kindes. Zudem werden Kindergeldzahlungen oder Unterhaltsleistungen des leiblichen Vaters zur Deckung der Kosten herangezogen.
Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema Unterhalt.

Mein Kind in einer Pflegefamilie – was bedeutet das für meine Beziehung zu meinem Kind?

Jedes Kind ist für seine Entwicklung auf vertraute und verlässliche Bezugspersonen im Alltag angewiesen. Das bedeutet, dass die Pflegeeltern in der Regel zu den wichtigsten Bezugspersonen werden. Das Kind erlebt sie als die "tatsächlichen" Eltern, mit denen es seinen Alltag teilt, von denen es betreut, versorgt und beschützt wird. Je länger das Kind in der Pflegefamilie lebt, umso intensiver werden diese Beziehungen.

Die Kontakte zu den leiblichen Eltern sind dennoch wichtig, da sich das Kind für seine eigene Lebensgeschichte und für seine Herkunftsfamilie immer sehr interessieren wird. Vor allem wenn das Kind später wieder in seiner Herkunftsfamilie leben soll, sind regelmäßige Kontakte von großer Bedeutung, damit die leiblichen Eltern ebenfalls vertraut sind und das Kind die Beziehung zu ihnen als verlässlich erlebt.

Kann mein Kind zu mir zurückkehren?

In der Regel wird die Betreuung eines Kindes in einer Pflegefamilie zunächst zeitlich befristet geplant, zum Beispiel für die Dauer einer Berufsausbildung. Die leiblichen Eltern haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit, ihre eigene Lebenssituation zu ordnen und sich darauf vorzubereiten, die Erziehungsverantwortung für ihr Kind wieder selbst zu übernehmen. In dieser Zeit ist es auch sehr wichtig, dass die leiblichen Eltern den Kontakt zu ihrem Kind im Rahmen ihrer Möglichkeiten aufrechterhalten und aus der Ferne an seiner Entwicklung Anteil nehmen.

Verbleibt das Kind über einen deutlich längeren Zeitraum in einer Pflegefamilie, wird die Rückkehr des Kindes zu seinen leiblichen Eltern immer schwieriger. Denn es hat sich zunehmend an die Pflegeeltern gebunden und diese als seine tatsächlichen Eltern akzeptiert. Eine Rückkehr zu seinen leiblichen Eltern kann dann eine schwere Belastung für das Kind darstellen, wenn kaum Kontakte zu ihnen bestanden haben. Dies gilt besonders dann, wenn das Kind bereits als Säugling bei seinen Pflegeeltern aufgenommen wurde. Unter Umständen muss in diesen Fällen das Vormundschaftsgericht prüfen, ob eine Rückkehr zu den leiblichen Eltern dem Wohl des Kindes entspricht.

Bei einer Rückkehr des Kindes zu seinen leiblichen Eltern ist vor allem wichtig, dass kein abrupter Wechsel der Bezugspersonen erfolgt, sondern eine längere Phase der Umgewöhnung vorausgeht. Das Kind reagiert sonst mit großer Angst und Unsicherheit auf die Veränderungen, die es nicht verstehen kann, und ist von der Situation überfordert. Das Kind muss die Gelegenheit haben, sich durch eine Intensivierung der Kontakte zu seinen leiblichen Eltern auf den Wechsel vorzubereiten und dabei immer wieder in die vertraute Umgebung seiner Pflegefamilie zurückzukehren.

Welche weiteren Überlegungen sind wichtig für meine Entscheidung?

Für Ihr Kind ist es sehr wichtig, dass Sie bei einer Unterbringung in einer Pflegefamilie vertrauensvoll mit dem Jugendamt und den Pflegeeltern zusammenarbeiten. Ihr Kind kann sich nur sicher fühlen, wenn es erlebt, dass Sie die getroffenen Absprachen, Verabredungen und Kontakte einhalten.

Auch wenn dies für leibliche Eltern sehr schwer auszuhalten ist, ist es für ein gelingendes Pflegeverhältnis dringend erforderlich, dass das Kind seine Pflegeeltern für die Dauer des Pflegeverhältnisses als seine wichtigsten Bezugspersonen akzeptieren darf. Wenn das Kind gezwungen wird, sich zwischen seiner Liebe zu den leiblichen Eltern und zu den Pflegeeltern zu entscheiden, wird sich dies belastend auf seine weitere psychische Entwicklung auswirken.

Wenn für Sie absehbar ist, dass Sie Ihr Kind auf Dauer doch nicht selbst betreuen können oder wollen, kann möglicherweise eine Adoption die angemessene Lösung für Ihr Kind sein. Hierüber sollten Sie sich jedoch unbedingt umfassend von einer Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen.