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Foto: Eine Hand eines Erwachsenen und eine Kinderhand halten zusammen ein Herz
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Adoptivfamilie

Eine Adoptivfamilie ist eine besondere Familie. Das Kind, das die Familie oft erst zur Familie macht (sofern nicht schon Geschwister da sind), ist nicht leiblich.

Ziel einer Adoption

Jedes Paar hat sicher eigene Gründe, warum es ein Kind adoptieren möchte. Grundsätzlich zielt die Adoption jedoch darauf ab, für ein Kind, das nicht in seiner eigenen Familie aufwachsen kann, eine neue Familie zu finden. Ziel einer Adoption ist es nicht vorrangig, dass kinderlose Paare ein Kind finden.

Ist die Motivation für eine Adoption unklar, können schwerwiegende Enttäuschungen folgen. Nicht selten werden in das Kind Erwartungen gelegt, die es nicht erfüllen kann. Während der langen Wartezeit auf ein eigenes Kind und später auf ein Kind, das adoptiert werden kann, wird oft eine Wunschvorstellung von einem Traumkind aufgebaut.

Die Wirklichkeit sieht allerdings anders aus. Wie von leiblichen Kindern werden Eltern von Adoptivkindern gefordert – und nicht selten enttäuscht. Sie müssen lernen, das nicht-leibliche Kind anzunehmen und zu akzeptieren, wie es ist. Eltern können keine fortwährende Dankbarkeit erwarten.

Geduld, Humor und Einfühlungsvermögen helfen, die besondere Familiensituation zu bewältigen. Gelingt es, eine offene und warmherzige Beziehung herzustellen, steht einem harmonischen und lebendigen Familienleben nichts im Wege.

Zuständig für die Adoptionsvermittlung sind die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter, der Landesjugendämter und sonstiger anerkannter Organisationen.

Wir möchten ein Kind adoptieren ...

Die Gründe für den Wunsch, ein Kind zu adoptieren, können sehr vielfältig sein.

Viele Paare sind ungewollt kinderlos. Sie müssen lernen, diese Tatsache zu akzeptieren und zu verarbeiten. Dieser Prozess ist meist von Frustrationsgefühlen und Trauer begleitet.

Nicht selten baut sich eine Idealvorstellung von der „heilen Familie“ auf, die vermutlich auch mit leiblichen Kindern nicht einlösbar ist. Entspricht nun das adoptierte Kind diesen Vorstellungen nicht, kann es zu Problemen kommen.

Auch die Hoffnung auf die Rettung einer vielleicht bröckelnden Ehe durch ein Kind ist trügerisch. Zu groß sind die Anforderungen an beide Partner. Hier ist es übrigens egal, ob das Kind, das der Beziehung neuen Schwung geben soll, leiblich oder adoptiert ist.

Sehr schwierig wird es, wenn nur einer der Partner ein Kind möchte.

Haben Eltern ein Kind durch Tod verloren, soll eventuell das adoptierte Kind an seine Stelle treten. Zunächst muss aber der Verlust überwunden werden. Und das braucht Zeit.

Das Paar sollte sich genügend Zeit nehmen, darüber zu sprechen. Auch der Gedankenaustausch mit Verwandten, Freundinnen und Freunden, anderen Adoptiveltern oder Selbsthilfegruppen kann eine wertvolle Hilfe leisten. Die Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstellen leisten Hilfestellung.

Die Entscheidung, ein Kind zu adoptieren, ist eine weitreichende und verantwortungsvolle Aufgabe. Für ihr Gelingen müssen – im Interesse des Kindes und auch der Eltern – alle Motive aufgedeckt werden.

Das adoptierte Kind

Ein adoptiertes Kind hat schon einmal Eltern verloren. Darum braucht es besonders viel Sicherheit und Zuneigung.

Das Kind muss nicht mit Geschenken, übermäßiger Zuwendung oder Mitleid überhäuft werden.

Feinfühligkeit, ein offenes Ohr und Geduld sind nötig, damit das Kind Vertrauen entwickeln kann.

Ein älteres Kind wird zunächst seine bisherige Umgebung und die ihm vertrauten Personen vermissen. Es braucht Zeit, in der neuen Familie Sicherheit und Vertrauen zu entwickeln.

In der Anfangszeit ist das Kind oft sehr ruhig oder gehemmt. Es befürchtet insgeheim, die neuen Eltern wieder zu verlieren.

Dieses angepasste Verhalten wechselt mit wachsender Sicherheit in der Beziehung nicht selten in Provokation oder Ablehnung. Da adoptierte Kinder oft enttäuscht wurden und ein tiefes Misstrauen gegen neue Bindungen haben, ist dieses aggressive Verhalten ein unbewusster Versuch herauszufinden, ob die neuen Beziehungen tragfähig sind.

Außerdem können starke Schwankungen in den Bedürfnissen nach Nähe und Abstand auftreten. Viele Kinder haben einen großen Nachholbedarf im Hinblick auf frühkindliche Erfahrungen. Sie brauchen Zärtlichkeit, Nähe, Hautkontakt ... So können Schwankungen zwischen kleinkindhaftem und altersentsprechendem Verhalten auftreten.

Manche älteren Kinder haben aufgrund von Konzentrationsstörungen und Rückständen in der Sprachentwicklung Schulprobleme. Sie brauchen besondere Geduld und Hilfe.

Die Eingewöhnungsschwierigkeiten gehen im Laufe der Zeit zurück, wenn sich das Adoptivkind in der neuen Familie sicher und geborgen fühlt.

Die Adoptionsvermittlung von Minderjährigen ist eine Aufgabe der Ju­gend­hilfe. Ansprechpersonen finden Sie in Ihrem zuständigen Jugendamt.

Die Adoptiveltern

Im Vordergrund der Überlegungen der Adoptionsvermittlungsstelle steht das Wohl des Kindes. Es soll die Familie ausgesucht werden, die den Bedürfnissen des Kindes am ehesten entspricht.

Wird das Kind von einem Paar aufgenommen, ist die Adoption in der Regel nur gemeinschaftlich möglich.

Nicht selten ist die Stiefelternadoption

Ein Stiefelternteil kann das Kind seiner Partnerin oder seines Partners adoptieren. Dann sind beide rechtlich die Eltern.

Sind die Partner nicht verheiratet, kann nur einer der Lebenspartner das Kind annehmen. Das gilt auch bei eingetragenen Lebensgemeinschaften.

Voraussetzungen für eine Adoption

Künftige Adoptiveltern müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie sollten sich unter anderem guter körperlicher und geistiger Gesundheit erfreuen, dem Kind einen stabilen familiären Hintergrund bieten können und finanziell abgesichert sein. Die Partnerschaft des Paares muss sich bewährt haben. Das heißt, es wird eine gewisse Dauer der Beziehung vorausgesetzt.

Da die Pubertät als eher schwierige Phase für alle Beteiligten gilt, sollten die Eltern auch zu diesem Lebensalter ihres Kindes noch genug Energie, Geduld und Nervenkraft haben. Darum werden Säuglinge und Kleinkinder in der Regel nicht an Paare vermittelt, die älter als 40 Jahre sind.

Als untere Altersgrenze ist gesetzlich festgelegt, dass adoptionswillige Ehepaare nicht jünger als 21 bzw. 25 Jahre sein dürfen. Alleinstehende, die ein Kind adoptieren wollen, müssen mindestens 25 Jahre alt sein.

Bei Vermittlung eines Kleinkindes erwartet die Adoptionsstelle, dass ein Elternteil für einige Zeit die Berufstätigkeit aufgibt. Bei älteren Adoptivkindern, die den Kindergarten oder die Schule besuchen, genügt eine zeitliche Einschränkung der Berufstätigkeit. Dennoch sollte auch bei einem älteren Kind ausreichend Zeit für den Beziehungsaufbau eingeräumt werden, damit dieses die notwendige Stabilität innerhalb der neuen Familie erfahren kann.

Es gibt weit mehr Bewerbende als Kinder. Darum muss die Tatsache, dass Eltern über einen längeren Zeitraum kein Kind vermittelt wurde, nicht bedeuten, dass die Vermittlungsstelle Bedenken wegen der Eignung hätte.

Adoptionswillige Eltern haben das Recht, von der Vermittlungsstelle darüber informiert zu werden, warum ihnen kein Kind vermittelt werden kann und welche Perspektiven sich abzeichnen.

Die leiblichen Eltern

Säuglinge und Kleinkinder werden überwiegend von Eltern, die nicht in der Lage sind, sie ausreichend zu versorgen, zur Adoption gegeben. Gründe dafür können sein: jugendliches Alter, fehlende Unterstützung des anderen Elternteils, Wohnungsnot, Arbeitslosigkeit ...

Die Entscheidung, das Kind zur Adoption freizugeben, ist eine verantwortungsvolle Entscheidung. Nichtsdestotrotz ist es außerordentlich schmerzhaft und bedrückt die Eltern – vor allem die Mütter – oft ein Leben lang.

Die leiblichen Eltern können sich darauf verlassen, dass die Adoptionsvermittlungsstelle ihr Kind in eine passende, fürsorgliche Familie vermittelt.

Grundsätzlich müssen beide leiblichen Eltern in die Adoption einwilligen. Sie erfahren bei der Einwilligung in die Adoption, wer ihr Kind adoptieren wird, auch wenn sie nicht unbedingt Namen und Adresse der Adoptiveltern wissen müssen. Sie haben auch das Recht, die konfessionelle Erziehung ihres Kindes zu bestimmen. Die Vermittlungsstelle ist daran gebunden.

Lesen Sie dazu unseren Beitrag über Adoption – Abgebende Mütter/Väter.

Die Adoptionspflegezeit

Das Adoptionsrecht sieht eine längere Phase des gegenseitigen Kennenlernens, die sogenannte Adoptionspflegezeit, vor.

Sie beginnt mit dem Tag, an dem das Adoptivkind von den künftigen Adoptiveltern in deren Haushalt aufgenommen wird und endet mit dem gesetzlichen Abschluss des Adoptionsverfahrens durch den Beschluss des Vormundschaftsgerichts. In der Regel dauert die Adoptionspflegezeit mindestens zwölf Monate.

Die elterlichen Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern ruhen mit Abgabe der notariellen Einwilligungserklärung.

Die Adoptiveltern sind dem Kind zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet. Es besteht kein Anspruch auf staatliche Pflegegeldleistungen.

Die gesetzliche Vertretung des Kindes liegt während der Adoptionspflegezeit in der Regel beim Jugendamt.

Während dieser Zeit haben Adoptiveltern einen Anspruch darauf, von der Vermittlungsstelle in allen Fragen, die das Kind betreffen, beraten und betreut zu werden.

Der Adoptionsbeschluss

Das Adoptionsverfahren findet seinen Abschluss in dem Beschluss des Vormundschaftsgerichts. Durch ihn wird das Kind auch rechtlich zu einem vollständigen Mitglied der Familie. Die Rechtsbeziehungen zu den leiblichen Eltern und sonstigen Verwandten erlöschen. Das Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie.

Der Vorname kann nur geändert werden, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes nötig ist. Denn er ist ein wichtiger Teil seiner Geschichte und Identität.

Die Adoptiveltern erhalten neben anderen Dokumenten eine neue Geburtsurkunde des Kindes, in der sie wie leibliche Eltern aufgeführt sind.

Was ist eine halb offene oder eine offene Adoption?

Auch bei einer halb offenen oder offenen Adoption haben die Adoptiveltern die vollen Elternrechte. Es bestehen allerdings Kontakte zu den leiblichen Eltern, die in ihrer Intensität sehr unterschiedlich sein können.

Die Adoptiveltern haben ein Recht auf Anonymität („Inkognito“) gegenüber den leiblichen Eltern. Die Bandbreite einer offenen Adoption geht von der Aufrechterhaltung des Inkognitos bis zu intensiven Kontakten mit den leiblichen Eltern.

Unter halb offener Adoption versteht man, wenn

  • die leiblichen Eltern in die Auswahl der Adoptiveltern einbezogen werden,
  • die leiblichen Eltern und Adoptiveltern einmalig zusammentreffen (beispielsweise bei der Übergabe des Kindes),
  • die leiblichen Eltern und Adoptiveltern über die Adoptionsvermittlungsstelle über die jeweiligen Lebensumstände informiert werden (unter Umständen unter Wahrung des Inkognitos),
  • zwischen leiblichen Eltern und Adoptiveltern regelmäßig Briefe, Fotos oder Ähnliches ausgetauscht werden. Dies kann direkt oder über die Adoptionsvermittlungsstelle (unter Wahrung der Anonymität der Adoptiveltern) erfolgen.

Bei einer offenen Adoption findet ein fortlaufender persönlicher Kontakt zwischen leiblichen Eltern und Adoptiveltern statt.

Beide Adoptionsformen bergen Vor- und Nachteile für alle Beteiligten.

Adoptiveltern, die überlegen, ob sie Kontakt zu den leiblichen Eltern herstellen sollen, erhalten Unterstützung in dieser Entscheidung bei der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts.

Die finanziellen Folgen der Adoption

Ist die erforderliche Einwilligung der Eltern erteilt, ist das Kind mit Aufnahme in den Haushalt der Adoptiveltern nicht automatisch bei ihnen krankenversichert. Die veränderten Familienverhältnisse müssen der Krankenkasse gemeldet werden.

  • Kindergeld oder kindergeldähnliche Leistungen werden bereits während der Adoptionspflegezeit an die künftigen Adoptiveltern gezahlt.
  • Die Regelungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes gelten auch für Adoptiveltern.
  • Die Anrechnung der Zeiten der Kindererziehung in Bezug auf die Rente erfragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger. (Familienfinanzen / Staatliche Hilfen)

Mit Aufnahme des Kindes in den Familienhaushalt übernehmen die Adoptiveltern die Aufsichtspflicht. Daher wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Alle steuerrechtlichen Auswirkungen können Sie bei Ihrem Finanzamt erfragen.

In unserem Beitrag über Aufsichtspflicht von Kindern und Jugendlichen lesen Sie, was Eltern beachten müssen und wer haftet, wenn etwas passiert?

Auslandsadoptionen

Die Anzahl der Bewerber für eine Adoption überragt bei Weitem die Anzahl geeigneter Kinder. Die Wartezeiten sind lang.

Viele Paare sehen in einer Auslandsadoption die Chance, ihren Kinderwunsch zu erfüllen oder verstehen die Aufnahme eines fremdländischen Kindes als Möglichkeit, einem in seinem Herkunftsland womöglich benachteiligten Kind eine gute Zukunft zu sichern.

Doch auch bei Auslandsadoptionen ist die Zahl an Bewerbungen höher als die der Kinder, die für eine internationale Adoption infrage kommen, da nicht für jedes Kind eine Vermittlung ins Ausland der beste Weg ist, langfristig dessen Wohlergehen zu sichern.

Die Adoption eines Kindes aus dem Ausland stellt an die zukünftigen Eltern hohe Anforderungen. Oftmals stehen nur sehr wenige Informationen zur Vorgeschichte, Herkunft und gesundheitlichen Situation des Kindes zur Verfügung. Die Erziehungssituation kann auch durch eine Entwurzelung des Kindes zusätzlich belastet werden.

Darum sollte eine Auslandsadoption gut überlegt sein.
Auch das Verfahren selbst ist – anders als bei einer Inlandsadoption – mit nicht unerheblichen Hürden verbunden. Neben den Voraussetzungen innerhalb Deutschlands (Alter, Adoptionseignung) müssen auch Vorgaben des entsprechenden Herkunftslandes beachtet und eingehalten werden. Es müssen zudem umfangreiche Dokumente in bestimmter, beglaubigter Form und entsprechender Übersetzung zusammengestellt werden.

Zudem ist auch bei Auslandsadoptionen mit hohen Wartezeiten zu rechnen, bis oder ob überhaupt ein Kindervorschlag eingeht. Es werden auch grundsätzlich ältere Kinder nach Deutschland vermittelt. Der Wunsch, einen gesunden Säugling zu adoptieren, kann hier also nicht erfüllt werden.

Die Bewerbung ist nur bei einer zur internationalen Adoptionsvermittlung befugten Stelle in Deutschland möglich. Neben anerkannten Auslandsvermittlungsstellen freier Träger sind dies die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter und die Adoptionsvermittlungsstellen der örtlichen Jugendämter (soweit ihnen das von der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamts gestattet wurde).

Weitere Informationen zum Thema Auslandsadoption finden Sie beim Bayerischen Landesjugendamt.

Alle internationalen Vermittlungen müssen von der Auslandsvermittlungsstelle an die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption gemeldet werden.

Wann und wie sag ich's meinem Kind?

Ein adoptiertes Kind sollte so früh wie möglich über die Tatsache der Adoption und seine Herkunft aufgeklärt werden. Jede Heimlichtuerei ist schädlich. Erfährt Ihr Kind von Fremden, dass es ein Adoptivkind ist, kann dies zu einer massiven Erschütterung des Vertrauensverhältnisses führen.

Je jünger ein Kind ist, desto natürlicher geht es mit dieser Information um. Beantworten Sie alle Fragen richtig und altersgerecht.

Kleinere Kinder können mit dem Begriff "Adoption" meist wenig anfangen. Darum erklären Sie immer wieder, was es damit auf sich hat.

Vom 16. Lebensjahr an hat das Kind die Möglichkeit, Einblick in das Personenstandsregister zu nehmen. Hieraus geht die Tatsache der Adoption und seine leibliche Abstammung hervor.

Auch im Geburtenbuch/Familienstammbuch ist die Tatsache der Adoption erkennbar.

Selbstverständlich wird das Kind irgendwann fragen, wer seine Eltern sind und warum sie es zur Adoption freigegeben haben. Adoptierte haben das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung.

Die Auseinandersetzung mit den leiblichen Eltern ist für die Kinder oft schmerzlich und kränkend. Die Suche nach ihnen ist meist mit Verunsicherung und Angst verbunden. Adoptivkinder brauchen in dieser Zeit die verständnisvolle Begleitung ihrer Adoptiveltern. Wichtig ist, dem Kind zu vermitteln, dass dieser Schritt für die leiblichen Eltern schmerzhaft, aber notwendig war, und dass er im Interesse des Kindes stattgefunden hat.

Die Adoption und ihre Umstände dürfen nur mit Zustimmung der Adoptiveltern und des Kindes offengelegt werden. Ausnahmen sind nur bei der Verfolgung schwerer Straftaten zulässig.

Die Vermittlungsstelle berät Eltern, wie sie – je nach Alter des Kindes – immer wieder über die Adoption sprechen können. Hier erhalten sie auch Unterstützung in der Frage, ob das Kind die leiblichen Eltern kennenlernen sollte.

Adoptierte, die sich auf die Suche nach ihrer Herkunftsfamilie gemacht haben, können sich ebenfalls beraten lassen.