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Foto: Afrikanischer Mann ist mit seinem kleinen Sohn bei der Hausärztin. Ärztin und kleiner Junge geben sich high five.
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Früherkennungsuntersuchungen

Wächst mein Kind gesund heran? Diese Frage stellen sich viele Eltern immer wieder im Verlauf der Entwicklung ihres Kindes. Ein sicherer Weg, die Entwicklung des Kindes zu verfolgen und zu überprüfen, sind die Durchführung der sog. U-Untersuchungen. 

Warum sind die Früherkennungsuntersuchungen so wichtig?

Bei der Kinderärztin oder beim Kinderarzt werden Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt, um frühzeitig Fehlentwicklungen zu entdecken und zu behandeln. Insgesamt werden zehn Früherkennungsuntersuchungen sowie eine Jugendgesundheitsuntersuchung an Ihrem Kind durchgeführt. Die ersten beiden erfolgen in der Klinik. Alle weiteren werden von einer von Ihnen gewählten Kinderärztin oder Kinderarzt vorgenommen. Es ist zu empfehlen, diesen bereits vor der Geburt Ihres Babys auszusuchen und sich gleich vormerken zu lassen.

Sinnvoll ist auch, den Impfpass bereitzuhalten. Oft wird im Anschluss an die Untersuchung eine Impfung vorgenommen.

Lesen Sie auch unseren Beitrag über Impfungen.

Die Früherkennungsuntersuchungen bieten dem Kind die Chance, dass mögliche Probleme oder Auffälligkeiten meist frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Ebenso kann das Kind - wenn erforderlich - gezielt unterstützt und gefördert werden.

Selbst wenn angeborene Störungen durch die Früherkennung und frühzeitige Behandlung nicht geheilt werden können, so lassen sich schwerwiegende Folgen für die kindliche Entwicklung hierdurch aber häufig vermeiden oder zumindest vermindern.

Wichtig ist auch, dass Sie der Ärztin oder dem Arzt auffällige Beobachtungen mitteilen. Allerdings ist zu erwähnen, dass solche Auffälligkeiten bzw. Entwicklungsverzögerungen selten auftreten und sich Kinder unterschiedlich schnell entwickeln. So ist es zum Beispiel nicht anormal, wenn Ihr Kind erst mit 17 Monaten zu Laufen beginnt, anstatt wie häufig bereits mit zwölf Monaten.

Sind die Früherkennungsuntersuchungen verpflichtend?

Im Jahre 2008 wurden in Bayern verbindliche Früherkennungsuntersuchungen eingeführt. In erster Linie setzt der Freistaat dabei auf die Elternverantwortung. Allerdings wird in verschiedenen Lebensphasen des Kindes auch der konkrete Nachweis der zuletzt fälligen Untersuchung gefordert. Dieser muss bei der Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung sowie bei der Schuleingangsuntersuchung erbracht werden. Allerdings wird kein Kind vom Besuch des Kindergartens oder gar der Schule ausgeschlossen, wenn der Nachweis nicht erbracht wird. Dies kann jedoch ein Hinweis auf weiteren Hilfebedarf sein. Wenn nötig, muss dann auch das Jugendamt eingeschaltet werden.

Ist die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen kostenlos?

Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist kostenlos. Auch eine Praxisgebühr wird nicht erhoben. Vielmehr sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich von Praxisgebühren und Rezeptzuzahlungen befreit. Für Empfängerinnen oder Empfänger von Sozialhilfe sind die Leistungen ebenfalls kostenfrei

Was passiert bei den Früherkennungsuntersuchungen?

Zu jeder Früherkennungsuntersuchung gehören eine eingehende körperliche Untersuchung des Kindes und die Überprüfung seiner Entwicklung. Je nach Alter liegen die Schwerpunkte hierbei auf unterschiedlichen Bereichen, zum Beispiel Beweglichkeit und Geschicklichkeit, Sprechen und Verstehen, soziales Verhalten usw.

Je nach U-Untersuchung, das heißt Alter des Kindes, gibt es noch zusätzliche Themen und Beratungsschwerpunkte, wie zum Beispiel Vorbeugung von Krankheitsrisiken (plötzlicher Säuglingstod, Unfallverhütung, Karies, Allergien), Fragen der Ernährung, mögliche Probleme und Sorgen bezüglich der Entwicklung oder dem Verhalten Ihres Kindes.

Wenn die Ärztin oder der Arzt eine Erkrankung oder Auffälligkeit feststellt oder einen entsprechenden Verdacht hat, werden die Möglichkeiten mit Ihnen besprochen und in Abstimmung mit Ihnen die erforderlichen Schritte zur genaueren Diagnose und anschließenden Behandlung in die Wege geleitet.
 

Die Deutsche Liga für das Kind hat eine Videoreihe über alle Früherkennungs-Untersuchungen produziert.

Muss ich die vorgegebenen Termine einhalten?

Für alle Früherkennungsuntersuchungen sind bestimmte Zeiträume vorgegeben:

  • U1 - nach der Geburt
  • U2 - 3. bis 10. Lebenstag
  • U3 - 4. bis 5. Lebenswoche
  • U4 - 3. bis 4. Lebensmonat
  • U5 - 6. bis 7. Lebensmonat
  • U6 - 10. bis 12. Lebensmonat
  • U7 - 21. bis 24. Lebensmonat
  • U7a - 34. bis 36. Lebensmonat
  • U8 - 46. bis 48. Lebensmonat
  • U9 - 60. bis 64. Lebensmonat

Es ist wichtig, dass die Untersuchungen in den vorgegebenen Alterspannen stattfinden, weil die Früherkennung und rechtzeitige Behandlung mancher Erkrankungen nur in einem bestimmten Zeitraum erfolgversprechend sind. Außerdem sind die Untersuchungstermine so bestimmt sind, dass wichtige, in bestimmten Zeitspannen erfolgende Entwicklungsschritte beurteilt werden können.

Zum Wohl Ihres Kindes sollten Sie die Termine in der kinderärztlichen Praxis deshalb immer frühzeitig vereinbaren und keine Früherkennungsuntersuchung versäumen.
 

Der Früherkennungs- und Vorsorgeplan im Überblick

Der Früherkennungs- und Vorsorgeplan im Überblick
Alter des Kindes Anstehende Termine Untersuchungs­schwerpukte
Nach der Geburt U1 Beurteilung von Vitalität, Reifezeichen und Fehlbildungen
3.-10. Lebenstag U2 Stoffwechsel-Screening, Fehlbildungen, Ernährungsberatung, Information zu anstehenden Impfungen
4.-6. Lebenswoche U3 Gedeihen, altersgerechte Entwicklung, Vorbeugung des plötzlichen Säuglingstodes, Unfallverhütung
3.-4. Lebensmonat U4 Impftermin Altersgerechte Entwicklung, Ernährung und Verdauung, evtl. Erfassung von Seh- oder Hörstörungen, Impfungen
Gegen Ende des 3. und 4. Lebensmonats Extra-Impftermin  
6.-7. Lebensmonat U5 Altersgerechte Entwicklung, Seh- oder Hörstörungen, Ernährung, Zahnpflege

10.-12. Lebensmonat

U6 Impftermin Sprachentwicklung, Kontrolle der Beweglichkeit, Körperbeherrschung und Geschicklichkeit, Seh- und Hörvermögen, Ernährung, Zahnpflege, Impfungen
Ab vollendetem 12. Lebensmonat

Extra-Impftermin

 
21.-24. Lebensmonat
(1 3/4 Jahre bis 2 Jahre)
U7 Altersgerechte Entwicklung, Seh- und Hörvermögen, Sprachentwicklung, Kontrolle der Beweglichkeit und Körperbeherrschung, mögliche Verhaltensprobleme, Impfstatus
ab etwa 30. Lebensmonat halbjährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchungen  
34.-36. Lebensmonat (2 Jahre 10 Monate bis 3 Jahre) U7a Körperliche und geistige Entwicklung, Seh- und Hörvermögen, Sprachentwicklung, Verhaltensprobleme, Zahngesundheit, Impfstatus
46.-48 Lebensmonat
(3 Jahre + 10 Monate bis 4Jahre)
U8 Altersgerechte Entwicklung, Seh- und Hörvermögen, mögliche Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung, mögliche Verhaltensprobleme, Zähne und Kiefer, Impfstatus
60.-64. Lebensmonat (5 Jahre bis 5 Jahre + 4 Monate) U9
Impftermin
Körperliche und geistige Entwicklung, Seh- und Hörvermögen, mögliche Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung, Beweglichkeit und Geschicklichkeit
60.-72. Lebensmonat
(5 bis 6 Jahre)
zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung  
ab 7. Lebensjahr
(ab 6 Jahre)
halbjährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchungen  
9.-17. Lebensjahr
(8 bis 16 Jahre)
eventuell Extra-Impftermin (Auffrischungsimpfung)  
13.-15. Lebensjahr
(12 bis 14 Jahre)
J1
Impftermin
Körperliche Untersuchung, Verlauf der Pubertät, eventuelle Hautprobleme, Gewichtsprobleme, Essstörungen, Impfung.