Hauptinhalt
Foto: Mutter und Kind halten zusammen einen Zeichenstift und schreiben auf ein Blatt Papier die Buchstaben A B C
NadyaEugene / Shutterstock.com

Schulfähigkeit

Schulfähig ist ein Kind, wenn es bereit und fähig ist ein Schulkind zu werden.

Wann ist mein Kind bereit, in die Schule zu gehen?

Der Übergang vom Kindergartenkind zum Schulkind geschieht nicht mit dem ersten Schultag. Das Kind wird erst langsam ein Schulkind!

Schulpflicht und Schulfähigkeit bezeichnen dabei unterschiedliche Dinge. Schulfähigkeit bedeutet nicht, dass das Kind schon zu allem fähig ist, was in der Schule verlangt wird. Es geht um die Frage, ob das Kind fähig und bereit ist ein Schulkind zu werden. Da sich jedes Kind in seinem eigenen Tempo entwickelt, gilt auch für die Schulfähigkeit: Manche Kinder sind sehr früh so weit, andere erst später.

In Bayern gilt, dass alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, wurde zum Schuljahr 2019/2020 ein Einschulungskorridor eingeführt. Das heißt, diese Kinder können eingeschult werden, müssen aber nicht. Die Erziehungsberechtigten entscheiden nach Beratung und Empfehlung der Schule, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult werden soll. Für jüngere, noch nicht schulpflichtige, Kinder gibt es die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung. Schulpflichtige Kinder können unter Umständen zurückgestellt werden, das heißt, sie kommen erst ein Jahr später in die Schule. Die Entscheidung über die Aufnahme bzw. Zurückstellung trifft die Schulleitung der zuständigen Grundschule. Es handelt sich dabei um eine Einzelfallentscheidung, die nach sorgfältiger Prüfung getroffen wird.

Mit dem Schulbeginn kommt auf Ihr Kind eine Vielzahl von neuen Eindrücken zu. Ihr Kind betritt eine neue Welt. Voraussetzung für diesen Schritt ist, dass Ihr Kind so weit entwickelt ist, dass es ein Schulkind werden will und mit den Anforderungen der Schule zurechtkommen kann.

Das betrifft unter anderem die geistige, soziale und emotionale Entwicklung. Es genügt nicht, wenn es rechnen und schreiben lernt. Weitere wichtige Fähigkeiten werden von ihm erwartet: So muss es sich beispielsweise in die Klasse einfügen. Es lernt, eigene Bedürfnisse zurückzustellen. Es kann nicht mehr nach Lust und Laune spielen. Nach der Zeit des Spiels und des spielenden Lernens bedeutet dies eine große Umstellung für das Kind. Es muss zuhören. Es kann nicht mehr sprechen, wann es möchte.

Auch körperlich ist die Schule anstrengender als der Kindergarten. Das Kind muss stillsitzen. Es muss aufmerksam sein und zuhören. Es lernt, vor allen anderen Kindern und der Lehrerin zu sprechen. Es muss lernen, mit Verhaltensweisen von Lehrern zurechtzukommen, die es unter Umständen als ungerecht empfindet.

Schulfähig wird Ihr Kind nicht nur durch die Entwicklung der geistigen Fähigkeiten. Die Anregungen und Förderungen, die es bisher in der Familie und im Kindergarten erfahren hat, tragen zur Schulfähigkeit bei.Sind Sie unsicher, ob Ihr Kind schulfähig ist, können Sie folgende Überlegungen anstellen:

  • Möchte mein Kind in die Schule gehen?
  • Ist es häufig krank? Ermüdet es leicht?
  • Sieht und hört mein Kind gut?
  • Kann es sich sprachlich ausdrücken?
  • Kann es sich konzentrieren?
  • Kann mein Kind auch mal stillsitzen oder ist es motorisch eher unruhig?
  • Verfügt es über eine gewisse Selbstständigkeit?
  • Kann es sich in eine Gruppe einfügen?
  • War es im Kindergarten?
  • Gehen seine Spielkameraden auch zur Schule?
  • Ist es Belastungen wie Umzug oder der Geburt eines Geschwisterkinds ausgesetzt?
  • Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Kind schulfähig ist, kann ein Gespräch beim Schulpsychologen der jeweiligen Schule hilfreich sein.

Wann wird eine schulärztliche Untersuchung gemacht?

Vor der Einschulung wird Ihr Kind schulärztlich untersucht. Mit dieser Untersuchung werden der Entwicklungsstand, die Schulfähigkeit, die Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit festgestellt. Sie dient auch der Erkennung von Gesundheitsschwächen oder -schäden. Es wird ein schulärztliches Attest erstellt.
Eltern behinderter Kinder können eine ärztliche Beratung bei der Auswahl von Sonderschulen oder schulvorbereitenden Einrichtungen in Anspruch nehmen. Auf Antrag kann die Schulreifeuntersuchung auch von einer Kinderarztpraxis vorgenommen werden. Dann muss diese Untersuchung allerdings privat bezahlt werden.