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Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.baer.bayern.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist vollständig mit den Anforderungen der BayDiV vereinbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.8.2021 erstellt. Die Bewertung beruht auf der Zertifizierung dieser Website durch einen unabhängigen Prüfer, BITV-Consult Detlef Girke (BITV-Test durchgeführt im Zeitraum 21.06.2021 - 14.07.2021).
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen. Schreiben Sie uns eine E-Mail.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Bayerisches Landesjugendamt (BLJA)
Postfach 400260, 80702 München (Postanschrift)
Schreiben Sie uns eine E-Mail.
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 10 BayDiV.
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47, 81541 München
Schreiben Sie eine E-Mail.
Auf der Webseite des Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung finden Sie weitere Informationen.