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Was ist ein technischer Jugendmedienschutz?

So faszinierend und reizvoll Internet, Smartphone und Spielkonsole in vielerlei Hinsicht sind, so groß ist auch die Gefahr, dass die jungen Mediennutzerinnen und Mediennutzer mit für sie ungeeigneten, wenn nicht sogar schädigenden Inhalten und Kontakten in Berührung kommen. Oft verlieren sie auch die Kontrolle über entstehende Kosten.

Eltern sind in hohem Maße gefragt, wenn es darum geht, ihren Kindern einen verantwortungsvollen Umgang mit den Medien beizubringen. Technische Maßnahmen des Jugendschutzes unterstützen sie bei der Eingrenzung der Inhalte, die ihre Kinder konsumieren. Sie sind Hilfsmittel, aber keinesfalls Ersatz für Elternverantwortung!

Technische Schutzmaßnahmen

Im Umgang mit modernen Kommunikationsmedien gibt es eine Reihe von technischen Maßnahmen, um für Kinder und Jugendliche ungeeignete Inhalte und Funktionen gar nicht erst zuzulassen. Als Eltern haben Sie zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

  • Sie können die Internet-Nutzung ihrer Kinder durch Installieren einer Filtersoftware eingrenzen.
  • Sie können den Internetzugang auf dem Smartphone oder der Spielkonsole vollständig oder teilweise deaktivieren.
  • Sie können die Spielenutzung auf altersgerechte Spiele mit den entsprechenden Alterskennzeichen eingrenzen.

Diese technischen Maßnahmen sind eine große Unterstützung für Sie als Eltern, wenn Sie den Medienkonsum Ihrer Kinder altersgerecht gestalten wollen. Allerdings funktionieren diese Reglementierungen nicht immer absolut zuverlässig. Außerdem können technisch versierte Kinder und Jugendliche die Schutzmaßnahmen umgehen. Daher sollten Sie als Eltern die Mediennutzung Ihrer Kinder nie aus den Augen verlieren und die Inhalte im Gespräch mit ihnen immer wieder hinterfragen. Nur so lernen Kinder, sich eigenverantwortlich und kritisch in der modernen Medienwelt zu bewegen und Gefahren rechtzeitig zu erkennen.

Verpflichtung der Anbieter von Internetdiensten

Aufgrund des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) sind die Anbieter von Internetdiensten – genauso wie private Rundfunksender – verpflichtet, Kinder und Jugendliche vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten zu schützen und sie damit vor seelischen Schäden zu bewahren. Die Anbieter müssen sicherstellen, dass für die jeweilige Altersstufe ungeeignete Angebote regelmäßig nicht erreichbar sind. Dies gilt sowohl für selbst gestaltete Inhalte im Internet (z. B. Online-Zeitung) als auch für fremde Inhalte, die der Anbieter in seinen Dienst einfügt (z. B. Mediatheken). Der Anbieter hat drei Möglichkeiten, wie er der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann:

  • Beschränkung der Verbreitungszeit: Eine Möglichkeit sind Zeitgrenzen, so dass die entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte erst zu Zeiten abrufbar sind, an denen Eltern üblicherweise ihre Kinder keine Medien mehr nutzen lassen. So ist die Verbreitung von Angeboten ab 18 Jahren zwischen 23 und 6 Uhr zulässig; zwischen 22 und 6 Uhr dürfen Angebote ab 16 Jahren verbreitet werden.
  • Einsatz technischer Mittel: Auch durch technische Mittel kann sichergestellt werden, dass Minderjährige keine für sie ungeeigneten Angebote nutzen. Hierzu zählt die Verpflichtung des Nutzers, sein Alter nachzuweisen.
  • Programmierung für ein Jugendschutzprogramm: Da es anerkannte Jugendschutzprogramme gibt, die altersspezifische Filterungen vornehmen können, kann der Anbieter seine Webseite auch mit einer technischen Altersinformation (Label) versehen. Inhalte werden dann auf Basis des Labels nach den Vorgaben der Eltern gefiltert. Eltern sollten für die Internetnutzung ihrer Kinder ein solches Jugendschutzprogramm installieren. Dies kann die Eltern aber nur bei der Medienerziehung unterstützten. Die anteilnehmende Aufmerksamkeit und Hilfe der Eltern bleibt weiterhin gefordert.
  • Auf der Website von „www.jugendschutzprogramm.de“ finden Sie u.a. kostenfreie Jugendschutzfilter für alle Smartphone- und Tabletsysteme.

Auf der Website von „www.jugendschutzprogramm.de“ finden Sie u.a. kostenfreie Jugendschutzfilter für alle Smartphone- und Tabletsysteme.

Wozu braucht man einen technischen Jugendschutz?

Der Umgang mit modernen Medien ist für junge Menschen heute zur Selbstverständlichkeit geworden. Oftmals können Eltern mit dem Medienverständnis ihrer Kinder kaum noch Schritt halten. Gerade mobile und internetfähige Geräte wie Smartphone oder Konsolen führen dazu, dass die Eltern die Übersicht über die Mediennutzung ihrer Kinder verlieren.

Mit technischen Schutzmaßnahmen können Eltern ihre Kinder darin unterstützen, nur bestimmte, für ihr Alter freigegebene Inhalte zu konsumieren und jene herauszufiltern, zu denen sie keinen Zugang haben sollten, weil sie unter Umständen jugendgefährdend sind. Auch die Kosten der Mediennutzung spielen eine große Rolle. Hier gibt es technische Möglichkeiten, das Smartphone durch sogenannte In-App-Käufe nicht zur "Kostenfalle" werden zu lassen und das Anklicken kostenpflichtiger "Abzocker-Seiten" im Internet zu verhindern.

Wie funktioniert technischer Jugendmedienschutz am PC?

Am heimischen Computer gibt es verschiedene Möglichkeiten für den technischen Jugendmedienschutz.

Die aktuellen Microsoft Windows-Betriebssysteme sind bei privaten Nutzern am weitesten verbreitet. In der "Systemsteuerung" finden sich die Funktionen für einen möglichen technischen Jugendmedienschutz. Falls Sie ein anderes Betriebssystem benutzen, können Sie sich in der Hilfefunktion oder auf der Internetseite des Herstellers über die vorgesehenen Jugendschutz-Einstellungen informieren.

Zunächst können Sie für jedes Familienmitglied ein eigenes Benutzerprofil einrichten. Wenn sich Ihr Kind dann mit seinem eigenen Profil auf dem Rechner einloggt, werden automatisch die von Ihnen gewählten Einstellungen aktiv:

  • Bei Spielen auf dem PC und der Konsole können Sie eine Altersbegrenzung aktivieren, die nur Spiele mit einer bestimmten Altersfreigabe oder einer bestimmten Kategorie zulässt. Windows bietet zudem eine Liste aller installierten Spiele an, aus der Sie durch Anklicken wählen können, welches davon Ihr Kind öffnen darf oder nicht.
  • Sie können auf einem Wochenkalender diejenigen Zeiten auswählen, zu denen sich Ihr Kind einloggen und den PC benutzen darf. Sobald diese Zeitlimits abgelaufen sind, wird Ihr Kind automatisch vom Computer abgemeldet. So können Sie verhindern, dass Ihr Kind in Ihrer Abwesenheit stundenlang am PC sitzt.
  • Über das Benutzerprofil Ihres Kindes können Sie auch bestimmen, welche Programme es benutzen darf. Auf diesem Wege können Sie die Internetnutzung sogar komplett unterbinden, indem Sie den Browser blockieren. Ihr Kind könnte dann z.B. lediglich bestimmte Kinder-Computerspiele aufrufen.
  • Wenn Sie den Besuch bestimmter Internet-Seiten ermöglichen wollen, stellen Sie am besten eine sogenannte Positivliste zusammen. Ihr Kind kann dann nur die Seiten aufrufen, die Sie zuvor ausgewählt haben.
  • Spezielle Suchmaschinen für Kinder wie zum Beispiel Frag Finn oder Blinde Kuh bieten hier einen sicheren Surfraum für Internet-Anfänger, in dem Kinder über bestimmte Grenzen nicht hinauskommen, weil sie nur Seiten einer "Whitelist" (Liste sicherer Internetseiten) anklicken dürfen.
  • Wenn Kinder und Jugendliche sich aber frei im Internet bewegen sollen, so sollten Sie über Jugendschutzprogramme nachdenken.

Was bewirken die Jugendschutzprogramme?

Sobald Kinder und Jugendliche sich im Internet bewegen, besteht auch die Gefahr, dass die angeklickten Seiten nicht für sie geeignet sind, sie überfordern oder verängstigen. Auch kostenpflichtige Angebote, die häufig nicht als solche gekennzeichnet sind, können unverhofft zu finanziellen Belastungen führen.

Jugendschutzprogramme wollen diese problematischen Inhalte gar nicht erst auf den Bildschirm lassen. Sie verwenden dafür im Wesentlichen drei Verfahren:

Keyword blocking

Der Text von Internet-Seiten wird auf bestimmte Schlüsselwörter durchsucht, die jugendgefährdende Inhalte vermuten lassen. Als Eltern können Sie weitere Schlüsselwörter hinzufügen. Wird ein solches Schlüsselwort gefunden, wird die Seite geblockt.

Bilder, Videos oder Sounddateien können aber mit dieser Methode nicht durchsucht werden. Außerdem kann das Vorkommen eines Schlüsselwortes dazu führen, dass auch ansonsten unbedenkliche Seiten gesperrt werden.

Site Blocking

Das Programm führt sogenannte "Whitelists", in denen die Internetadressen unproblematischer Seiten aufgeführt sind, sowie "Blacklists" mit unerwünschten Adressen, welche vom Nutzer nicht aufgerufen werden können. Beide Listen können Sie als Eltern selbst ergänzen. Da das Internet tagtäglich wächst, wird man aber vor allem die "Blacklists" niemals vollständig aktuell halten können.

Page labelling

Hier kennzeichnet der Autor einer Internetseite selbst, ob seine Inhalte in eine problematische Kategorie gehören. Dies wird derzeit allerdings nur von sehr wenigen Webautoren tatsächlich gemacht, weshalb diese Methode derzeit nur geringe Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz im Internet hat.

Wenn Kinder und Jugendliche sich frei im Internet bewegen sollen, so bietet kein Filterprogramm einen wirklich absolut kindersicheren Schutz. Zudem sind viele Kinder und Jugendliche häufig in der Lage, das Eltern-Passwort zu knacken und den Schutz dadurch zu umgehen. Die offene Kommunikation mit Ihrem surfenden Nachwuchs und der gemeinsame kritische Blick auf das Netz sind also auch durch eine noch so ausgeklügelte Software nicht zu ersetzen.

Filterprogramme können also lediglich eine Ergänzung sein, damit Kinder beim Surfen im Internet nicht unverhofft auf problematische Seiten geraten. Auch wenn die meisten Filterprogramme eine Kombination aus den genannten Verfahren verwenden, bleibt ihr Schutz lückenhaft. Tests zeigen immer wieder, dass zum einen trotz Filterprogramm unerwünschte Seiten angezeigt werden, während zum anderen durchaus geeignete Webseiten unnötigerweise geblockt werden.

Wie funktioniert der technische Jugendmedienschutz an der Spielkonsole?

Spielkonsolen wie Microsoft Xbox, Nintendo Wii oder Sony Playstation werden stationär an den heimischen Bildschirm oder das TV-Gerät angeschlossen. Zusätzlich gibt es mobile Geräte wie z.B. Nintendo DS oder Sony PSP. Alle diese modernen Konsolen sind internetfähig. So können mehrere Gleichgesinnte über das Internet mit- und gegeneinander spielen. Außerdem werden im Internet neue Spiele zum Herunterladen angeboten.

Bei allen gängigen Konsolen können und sollten Sie das Alter Ihres Kindes eingeben. Dadurch wird der Zugriff auf nicht altersgerechte Spiele verhindert. Allerdings gilt auch hier: Informieren Sie sich vorher über die Inhalte der Spiele, die Ihre Kinder spielen. Eine Alterskennzeichnung bedeutet, dass die Inhalte des Spieles aus Sicht des Jugendschutzes für die angegebene Altersklasse unbedenklich sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Spiel dem momentanen Entwicklungsstand und der Erfahrung Ihres Kindes entsprechen muss.

Bei allen Konsolen können Sie die Verbindung zum Internet ganz oder teilweise deaktivieren. Wenn Sie Ihrem Kind das gemeinsame Spielen über das Internet ermöglichen wollen, sollten Sie darauf achten, wie das Spielerprofil eingerichtet ist. Am besten wählen Sie die Einstellungen so, dass Ihr Kind nur für diejenigen Mitspieler als "online" zu sehen ist, die es selbst als Freunde definiert hat. So ist Ihr Kind nur für ihm bekannte Mitspielerinnen und Mitspieler ansprechbar und vor unerwünschten Kontakten durch Fremde geschützt. Bei Nintendo-Konsolen wird dies bereits durch einen "Freundescode" realisiert, den der Spieler aktiv an andere weitergeben muss, um mit ihm spielen zu können. So sind zufällige Kontakte mit Fremden beim Online-Spielen ausgeschlossen. In jedem Falle sollten Sie mit Ihrem Kind offen besprechen, dass es beim Spielen im Internet so wenige Informationen wie möglich über sich selbst preisgeben sollte.

Welche Jugendschutzeinstellungen bei der Spielkonsole Ihres Kindes möglich sind, hängt vom Hersteller ab. Informieren Sie sich bereits vor dem ersten Gebrauch der Konsole über die entsprechenden Einstellungen, denn häufig ist die Altersgrenze ab Werk auf die höchste Stufe voreingestellt, so dass ohne weitere Konfiguration unbegrenzt Spiele gespielt und heruntergeladen werden können. Detaillierte Anweisungen zu den Jugendschutz-Einstellungen finden Sie in der Gebrauchsanleitung der Konsole oder auf der Internet-Seite des Herstellers.

Wie funktioniert der technische Jugendmedienschutz beim Handy?

Mit dem Smartphone haben Kinder und Jugendliche nicht nur die Vorteile der mobilen Kommunikation stets griffbereit, sondern auch deren Nachteile. Immer öfter werden nicht altersgerechte Videos z.B. im Klassenchat über WhatsApp verteilt, ungeeignete Spiele gespielt und problematische Internetseiten besucht, ohne dass dies den Eltern bewusst ist. Auch die Kostenfalle Handy ist zu einem ernsten Thema geworden. Der Download von kostenpflichten Apps oder In-App-Käufen, Musik, oder gar Filmen kostet oft weit mehr als das Taschengeld hergibt.

Bevor ein Mobiltelefon angeschafft wird, sollten Sie sich grundlegende Gedanken darüber machen, welche Funktionen wirklich notwendig sind.

  • Je nach Modell können Sie einen Rufnummernkreis definieren. Anrufer außerhalb dieses Kreises können Ihr Kind auf dem Handy nicht erreichen und es kann diese Nummern selbst auch nicht kontaktieren. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, damit keine wichtige Telefonnummer vergessen wird. Außerdem werden Anrufer mit Rufnummerunterdrückung ebenfalls stets durchgelassen.
  • Wenn es ein technisch ausgefeilteres Modell sein muss, sollten Sie sich nicht nur mit den Kosten der verschiedenen Tarife und die Datenrate auseinandersetzen, sondern auch die möglichen Jugendschutzmaßnahmen prüfen. Diese hängen teilweise von Anbieter und Tarif ab.
  • Schalten Sie die Bluetooth-Schnittstelle am Handy Ihres Kindes aus, dann ist es für andere "unsichtbar" und Dateien wie Fotos oder Filme können nicht unaufgefordert auf dem Handy Ihres Kindes landen. Die Abschaltung von Bluetooth könnte allerdings von Ihrem Kind jederzeit wieder rückgängig gemacht werden.
  • Nutzen Sie für jüngere Kinder spezielle Kindertarife, die Sondernummern und Internetzugang sperren und zudem eine Kostengrenze enthalten. Wird dieses Kostenlimit überschritten, kann Ihr Kind im Notfall aber immer noch bestimmte, zuvor festgelegte Rufnummern anrufen.

Kann ich mich vollständig auf die technischen Hilfsmittel verlassen?

Ob Filtersoftware für den PC oder Sperren des Internetzugangs am Kinderhandy: technische Maßnahmen des Jugendschutzes sind eine durchaus sinnvolle Ergänzung und Unterstützung für Sie als Eltern. Aber sie schützen Ihr Kind nicht immer und überall vor Gefahren und schädlichen Einflüssen in den modernen Medien. Wenn Kinder bei ihren Freunden ungehindert im Internet surfen oder "verbotene" Computerspiele kennenlernen, werden sie eben dort mit ungeeigneten Inhalten oder verstörenden Bildern konfrontiert. Ähnlich wie im wirklichen Leben ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind auf die Gefahren der virtuellen Welt hinweisen und ihm zeigen, wie es mit ihnen umgehen kann.

Begleiten Sie die ersten Schritte Ihres Kindes bei der Benutzung der neuen Medien, und weisen Sie es auf die Risiken hin: scheinbar kostenlose Angebote, aufdringliche Werbebanner oder die Abfrage von zu vielen persönlichen Daten sind Alarmzeichen, die es dann immer wieder erkennen kann.

Hat Ihr Kind ein neues Handy oder eine Spielkonsole bekommen, machen Sie sich gemeinsam mit den Funktionen des Gerätes vertraut, und fragen Sie auch später immer wieder nach, wie das Kind damit zurechtkommt.

Vermitteln Sie Ihrem Kind die grundlegenden Regeln für die neuen Medien. Besprechen Sie, welche Daten es keinesfalls von sich preisgeben sollte, wie es sich bei Grenzüberschreitungen und Belästigungen verhalten soll, und wann Vorsicht im virtuellen Kontakt mit anderen geboten ist.

Bleiben Sie im Gespräch mit Ihrem Kind, und bewahren Sie einen vertrauensvollen Umgang miteinander. Ein Kind, das Strafen befürchten muss, wird sich schwer tun, Ihnen über befremdliche Begegnungen im Internet oder kursierende Handy-Videos auf dem Schulhof zu berichten.

Die Erziehung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den modernen Medien und zu einer gesunden Skepsis gegenüber den modernen Multimedia-Angeboten ist die wichtigste Grundlage dafür, dass Kinder und Jugendliche vor Gefahren im Internet gewarnt sind und mit den negativen Begleiterscheinungen souverän umgehen lernen. Technische Jugendschutzmaßnahmen können Sie als Eltern in Ihrem diesbezüglichen Bemühen unterstützen – ein Rundum-Sorglos-Schutz können sie nicht sein