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Was sind Alterskennzeichen?

Oft kennen sie Kinder und Jugendliche mit den digitalen Medien besser aus als ihre Eltern. Diese Medien bieten neben der Spielfreude auch viele Lernmöglichkeiten.
Aber nicht jedes Spiel ist für jede Altersgruppe geeignet. Auch nicht jeder Kino- oder TV-Film kann von Kindern oder Jugendlichen angesehen werden, ohne dass ihre persönliche Entwicklung Schaden nimmt. Medien benutzen z.B. häufig Gewaltdarstellungen, um Spannung zu erzeugen und den Nutzer in ihren Bann zu ziehen. Deshalb brauchen Kinder und Jugendliche die nötige Reife, um das Gesehene richtig einordnen und verarbeiten zu können.
Um Kinder und Jugendliche vor jugendbeeinträchtigenden Inhalten zu schützen und sie damit vor seelischen Schäden zu bewahren, hat das Jugendschutzgesetz bestimmt, dass alle gegenständlichen DVDs, Blu-rays und Computerspiele und Apps, die im freien Handel erhältlich sind, eine Altersfreigabe haben müssen. Diese Altersfreigaben sind vielen Eltern eine wichtige Hilfe beim Aussuchen von Spielen oder Filmen für ihr Kind.

Farbige Symbole als Alterskennzeichen

Bei gegenständlichen Filmen, Apps und Computer- und Videospielen sieht das Jugendschutzgesetz Alterskennzeichen vor. Dabei handelt es sich um farbige Symbole, die auf der Hülle vorne links unten und auf dem Datenträger in einer vorgeschriebenen Mindestgröße deutlich sichtbar sein müssen. Sie geben Auskunft darüber, ab welchem Alter ein Spiel oder ein Film freigegeben ist, d.h. aus Sicht eines pädagogischen Gutachtergremiums für Kinder oder Jugendliche einer bestimmten Altersklasse und dem entsprechenden Entwicklungsstand nicht beeinträchtigend wirkt.
Die Altersfreigaben werden danach festgelegt, welche Inhalte die Spiele oder Filme haben, d.h. sie werden vor ihrer Markteinführung auf beeinträchtigende Inhalte geprüft und dann eingestuft. Sie regeln, welche Medien Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit in die Hände bekommen, d.h. was sie kaufen oder ausleihen dürfen. Sie sagen aber nichts über die Qualität und die pädagogische Eignung des Inhalts aus und sind deshalb keine Altersempfehlung.
Die Alterskennzeichen werden von den Jugendbehörden der Länder erteilt und sind deshalb gesetzlich bindend. Die Länder stützten sich dabei auf die Gutachten der Gremien der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) oder der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK).

Welche Alterskennzeichen gibt es und wie sehen sie aus? 

Die Altersfreigaben sind in fünf Stufen eingeteilt und geben eine Mindestanforderung aus Sicht des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) wieder. Für jede Altersfreigabe gibt es ein entsprechendes farbiges Symbol, das auf den Medien gut erkennbar sein muss.

Die Alterskennzeichen für Filme und DVDs ("FSK – Quadrat") und für PC- und Videospiele ("USK – Raute") sehen folgendermaßen aus:

"Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß §14 JuSchG"

"Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG"

"Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG"

"Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG"

"Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG"

Wer ist zuständig für die Erteilung der Alterskennzeichen?

Die für den gesetzlichen Jugendschutz zuständigen Obersten Landesbehörden sind auch für die Altersfreigabe und Kennzeichnung von gegenständlichen Filmen, DVDs, Computer- und Videospielen in Deutschland verantwortlich. Mit den Verbänden der Film- bzw. Spielindustrie haben sie ein gemeinsames Verfahren festgelegt, um ein Medium auf mögliche jugendbeeinträchtigende Inhalte zu prüfen und festzulegen, ab welchem Alter es Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden darf. 
 
Die USK (Freiwillige Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftwareindustrie) und die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) organisieren diese freiwilligen Prüfverfahren.
In der Praxis sieht das so aus: Wenn der Hersteller eines Films oder eines Computerspiels sein Produkt in Deutschland nicht nur an Erwachsene verkaufen möchte, kann er einen Antrag auf Erteilung einer Altersfreigabe stellen. Dazu reicht er sein Medium bei der für ihn zuständigen Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle ein. Dort wird es von pädagogischen Fachkräften gesichtet, geprüft und eine Altersfreigabe empfohlen.

Das Medium muss sowohl bei der FSK wie auch bei der USK grundsätzlich vor einem Gremium bestehen, das sich aus Vertretern unterschiedlicher gesellschaftlich relevanter Organisationen, pädagogischen Fachkräften, von unabhängigen Sachverständigen aus den Bundesländer und einem Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden zusammensetzt. Der Ausschuss empfiehlt dann ein Alterskennzeichen für das geprüfte Medium: Anschließend erteilt der Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden die Freigabe. Dann erhält das Medium sein Alterskennzeichen.

Wenn die Ausschüsse zu dem Ergebnis kommen, dass das begutachtete Produkt jugendgefährdend (und nicht nur jugendbeeinträchtigend) ist, müssen sie die Alterskennzeichnung verweigern. Im Anschluss kann das Medium dann von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) "indiziert" und in die "Liste jugendgefährdender Medien" aufgenommen werden. Es unterliegt damit verschärften Vertriebsbeschränkungen.

Welche Auswirkungen haben die Alterskennzeichen?

Wenn ein Medium mit einem Alterskennzeichen der Obersten Landesjugendbehörden versehen wird, so muss sich der Handel an die gesetzlichen Abgabebeschränkungen halten, d.h. ein Spiel oder ein Film mit einer Altersfreigabe beispielsweise ab 12 Jahren darf nicht an ein jüngeres Kind verkauft werden. Das Ordnungsamt kontrolliert den Handel und ahndet Verstöße mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro.

Somit ist die Zugänglichkeit von Medien für bestimmte Altersgruppen in der Öffentlichkeit weitestgehend vom Staat reglementiert. Zuhause hängt es aber von den Eltern ab, ob Kinder tatsächlich nur Filme sehen oder sich mit PC-Spielen beschäftigen, die ihrem Alter entsprechen und somit keine Beeinträchtigung für sie darstellen. Gerade mit älteren Geschwisterkindern im Haus und im Freundeskreis wächst das Risiko, dass jüngere Kinder mit Inhalten konfrontiert werden, die für ihr Alter nicht geeignet sind.
Achten Sie daher als Eltern darauf, dass Ihre Kinder immer nur jene Medien in die Hände bekommen, die aus Sicht des Jugendschutzes unbedenklich für die entsprechende Altersstufe sind.

Die Alterskennzeichnung darf allerdings nicht mit einem Qualitätsmerkmal oder einer pädagogischen Empfehlung für eine bestimmte Altersgruppe verwechselt werden.

Was bedeutet es, wenn ein Medium kein Alterskennzeichen hat?

Im deutschen Handel erhältliche DVDs oder PC-Spiele sind in der Regel mit den Alterskennzeichen der Obersten Landesjugendbehörden versehen. Ohne den Aufdruck dieser gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichen ist Vorsicht geboten! Solche Medien dürfen nicht an Kinder oder Jugendliche verkauft werden. Es handelt sich dann entweder um ein Medium, das nicht offiziell geprüft wurde oder dem eine Altersfreigabe aufgrund jugendgefährdender Inhalte sogar verweigert wurde. Dieses darf nur außer Sichtweite von Jugendlichen gelagert, ihnen nicht angeboten oder abgegeben und grundsätzlich nicht im Versandhandel vertrieben werden.

Ein Medium ohne Alterskennzeichnung und mit vermeintlich jugendgefährdenden Inhalten kann über das Ordnungsamt oder das Jugendamt bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpjM) eingereicht werden, die es dann prüft. Werden jugendgefährdende Inhalte festgestellt, so wird das Medium indiziert, d.h. es wird in die "Liste jugendgefährdender Medien" aufgenommen.

Weitere Informationen über den Kinder- und Jugendmedienschutz gibt es bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.

Muss ich mich als Eltern an die Alterskennzeichen halten?

Rein gesetzlich sind Sie als Eltern nicht dazu verpflichtet, sich zu Hause an die Alterskennzeichen von Computerspielen oder Filmen zu halten, da sie nur in der Öffentlichkeit gelten. Die Altersfreigaben sollten allerdings als dringende Empfehlung des Jugendschutzes verstanden werden, kein jüngeres Kind solchen Inhalten auszusetzen. Die Prüfgremien geben bei der Beurteilung der Medien größtmögliche Acht darauf, dass Kinder sich z.B. nicht mit Gewaltdarstellungen, desorientierenden Botschaften oder Verängstigungen auseinandersetzen müssen, welche sie in ihrer momentanen Reife noch nicht verarbeiten und an denen sie seelischen Schaden nehmen können.

Oftmals glauben Eltern aber auch, mit dem Alterskennzeichen eine pädagogische Empfehlung des Staates zu erhalten. Die Freigaben bestimmen aber nur das Mindestalter, das ein Kind haben sollte, um ein bestimmtes Spiel zu spielen oder einen Film anzusehen, ohne aus Sicht des Jugendschutzes Schaden zu nehmen. Sie sagen nichts darüber aus, ob das Medium für das Alter auch tatsächlich geeignet ist.

Wie gewährleiste ich, dass mein Kind nur Medien mit dem richtigen Alterskennzeichen konsumiert?

  • Wenn Sie für Ihr Kind ein Computerspiel oder einen Film aussuchen, achten Sie darauf, dass das Medium ein deutsches Alterskennzeichen trägt. Dieses Kennzeichen sollte dem Alter Ihres Kindes entsprechen. Es muss auf der Packung vorne links unten oder auf dem Datenträger selbst deutlich zu erkennen sein.
  • Vor jedem Kauf sollten Sie sich z.B. im Internet, in Spielzeitschriften oder beim Verkaufspersonal über den Spielinhalt informieren.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Kind Ihre eigenen Medien und die von älteren Geschwisterkindern nicht in die Hände bekommt oder deren Nutzung miterlebt.
  • Seien Sie aufmerksam und informieren Sie sich, welche Medien Ihre Kinder konsumieren. Konsumieren Sie mit Ihrem Kind und sprechen Sie mit Ihm über die Medien. Sicherlich wird es Ihnen die Zusammenhänge mit Begeisterung erklären. Wenn Sie sich als Eltern interessiert zeigen und über die Inhalte der Medien Bescheid wissen, können Sie auch Ihr Kind leichter davon überzeugen, warum Sie ihm nicht erlauben, ein bestimmtes Spiel zu spielen oder einen gewissen Film anzusehen.
  • Bitten Sie auch die Eltern der Freunde Ihrer Kinder darauf zu achten, dass Ihr Kind, wenn es dort zu Besuch ist, nur Spiele oder Filme mit entsprechender Alterskennzeichnung konsumiert. Sprechen Sie offen und mit ehrlichem Interesse mit Ihrem Kind darüber, was es woanders spielt. Wenn Sie feststellen, dass Ihr minderjähriges Kind bei Freunden Computerspiele spielen darf, die für diese Altersgruppe noch nicht freigegeben ist, ohne dass Sie Ihr Einverständnis dazu erteilt haben, so sollten Sie die Eltern deutlich darauf hinweisen, dass Sie damit nicht einverstanden sind.

Ist jedes Medium mit einem entsprechenden Alterskennzeichen grundsätzlich für mein Kind geeignet?

Die Alterskennzeichen der Obersten Landesjugendbehörden garantieren lediglich, dass das Medium für die genannte Altersgruppe aus Sicht des Jugendschutzes schadensfrei verarbeitbar ist. So sind sie eine wertvolle Hilfe für die Entscheidung, ob Sie Ihrem Kind ein bestimmtes Medium zugänglich machen oder nicht. Sie sind aber kein Garant dafür, dass der Film oder das Spiel für Ihr Kind wirklich verständlich oder beherrschbar ist.

Als Eltern sollten Sie sich daher nicht auf die Alterskennzeichnung verlassen, sondern den Inhalt immer überprüfen. Nicht jedes Kind ist gleich, das eine ist ängstlicher oder vielleicht in seiner Entwicklung noch nicht so fortgeschritten. Spielen Sie mit Ihrem Kind zusammen, schauen Sie sich gemeinsam ausgewählte Filme an, um zu erkennen, wie es auf bestimmte Spielsituationen oder Filmszenen reagiert. Nur so können Sie einschätzen, welche Inhalte für Ihr Kind in seinem momentanen Entwicklungsstand am besten geeignet sind.