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Foto: Familie mit zwei Kindern sitz am Fußboden vor einer Wand auf der die Umrisse eines Hauses gezeichnet sind.
Sunny studio / Shutterstock.com

Wohnen - Eigentum

Familiengerechte Mietwohnungen finden sich recht selten und sind häufig teuer. So ist es nicht überraschend, dass vor allem Familien Wohneigentum bevorzugen, um die Mietkosten praktisch in die Finanzierung eines Eigenheimes zu investieren.

Unabhängigkeit mit Wohneigentum oder Eigenheim

Wohneigentum bzw. das Eigenheim schützen vor Mieterhöhungen und Kündigungen. Viele Familien sehnen sich danach, genügend Platz für sich und ihre Kinder zu haben und möglichst in einem Garten ihre Freizeit verbringen zu können. Ein Wohneigentum ist im Notfall auch ein Vermögenspolster. Vor allem denken viele daran, dass sie ihren Lebensabend gerne in den eigenen vier Wänden verbringen möchten. Doch nur jeder Zweite rechnet damit im Alter mietfrei wohnen zu können.

Der Bau oder Kauf eines Wohneigentums erfordert immer beträchtliche finanzielle Mittel. Es gibt allerdings verschiedene staatliche Förderprogramme und Zuschussmöglichkeiten zum Beispiel Lastenzuschuss Wohngeld, Bausparförderung, Eigenheimrente (Wohn-Riester-Förderung) und KfW- Förderung.

Lesen Sie auch unseren Beitrag, wer Anspruch hat auf Wohngeld.

Wie funktioniert Bausparen?

Viele schließen bereits in jungen Jahren einen Bausparvertrag bei einer Bausparkasse ab, wenn sie irgendwann einmal bauen möchten, aber wissen, dass ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen werden.

Die Höhe eines Bausparvertrages kann der Bausparer oder die Bausparerin selbst bestimmen. Zunächst bezahlt er eine monatliche Ansparrate. Wenn ein Teil der vertraglich festgelegten Summe angespart ist, ist der Bausparvertrag "zuteilungsreif". Das bedeutet: Nun kann der Bausparer bzw. die Bausparerin die restliche Summe als zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen.

Die meisten Bausparer oder Bausparerinnen benutzen ihren Bausparvertrag als Eigenkapital, wenn sie bei einer Bank ein Darlehen zur Baufinanzierung aufnehmen möchten.

Aktuelle Informationen und den Antrag auf Bausparen erhalten Sie bei Ihrer Bausparkasse.

Wann erhalte ich die Wohnungsbauprämie bzw. die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Der Staat zahlt jedem Bausparer bzw. jeder Bausparerin eine Wohnungsbauprämie abhängig von der Höhe des Bausparbetrages. Außerdem kann der Bausparer bzw. die Bausparerin noch eine zusätzliche staatliche Förderung erhalten, wenn er oder sie die Beiträge für den Bausparvertrag während der Ansparphase von seinem bzw. ihrem Gehalt abziehen lässt: Es gibt dann zusätzlich die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage für Vermögenswirksame Leistungen.

Ihre Bank, Bausparkasse oder anderer Finanzdienstleister Ihres Vertrauens, kann Sie beraten, welche Art der staatlichen Förderung für Sie in Frage kommt und sich finanziell für Sie lohnt. Neben Ihrer individuellen Lebenssituation werden hierbei weitere Fördervoraussetzungen geprüft. Diese sind unter anderem, dass Ihr Wohnsitz in Deutschland ist und Sie ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten. Zentral ist außerdem die Frage, für welchen Zweck Sie den geförderten Bausparvertrag nutzen möchten.

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen Auskunft darüber geben, ob und ich welcher Höhe er vermögenswirksame Leistungen zahlt. Die Zahlung ist für den Arbeitgeber freiwillig. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird im Rahmen der Steuererklärung beim Finanzamt beantragt.

Was ist der "Wohn-Riester" und wie funktioniert er?

2008 hat der Staat den „Wohn-Riester“ (eigentlich: Eigenheimrente) als einen weiteren Baustein der privaten Altersvorsorge eingeführt. Mit der staatlichen Förderung soll mietfreies Wohnen im Alter erreicht werden.

Das Ansparen beim Wohn-Riester funktioniert ähnlich wie bei den anderen Riester-Produkten: Wer einen bestimmten Prozentsatz seines Bruttoeinkommens im Jahr auf seinen Wohn-Riester-Vertrag einzahlt, erhält vom Staat eine Grundförderung. Die Höhe hängt unter anderem vom Einkommen, der Anzahl der Kinder und dem Familienstatus ab.

Wohn-Riester-Produkte werden von Finanzexperten grundsätzlich nur jenen Menschen empfohlen, die tatsächlich vorhaben, zu bauen oder Wohneigentum zu kaufen und die wissen, dass sie sich dies aller Voraussicht nach auch leisten können. Auch sollten sie dauerhaft in einer selbst erworbenen Immobilie wohnen bleiben. Menschen, die aufgrund ihres Berufslebens häufiger umziehen müssen, sollten sich überlegen, ob der Abschluss eines Wohn-Riester-Vertrages für sie die richtige Art der Vorsorge ist

Auch der Wohnriester hat Vor- und Nachteile. Bei der Entscheidung, ob ein Wohn-Riester Vertrag ein geeignetes Angebot für Sie ist, hilft Ihre Bank, Zusatzversorgungskasse, oder anderer Finanzdienstleister Ihres Vertrauens. Hier bekommen Sie auch weitere Informationen darüber, wie Wohn-Riester genau funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie die Beantragung funktioniert.

Was ist das sogenannte "Einheimischen Modell"?

In vielen bayerischen Städten und Gemeinden kann über das sogenannte "Einheimischenmodell" verbilligtes Bauland erworben werden. Hierfür kommen nur Bewerber und Bewerberinnen in Betracht, deren Vermögen und Einkommen die jeweils von der Gemeinde vorab öffentlich bekannt gemachten Obergrenzen nicht überschreiten. So soll insbesondere jungen Familien mit wenig Vermögen ermöglicht werden, Wohneigentum erwerben zu können.

Die Interessenten und Interessentinnen müssen in einem Antragsverfahren zahlreiche Bedingungen erfüllen. Ob es an Ihrem Wohnort ein Einheimischen Modell gibt und welche Voraussetzungen Sie gegebenenfalls für eine Bewerbung erfüllen müssen, erfahren Sie bei der Gemeinde.

Wie kann ich bei Wohneigentum mit Wohngeld unterstützt werden?

Um jedem einen angemessenen und familiengerechten Wohnraum zu ermöglichen, zahlt der Staat – neben einen Mietzuschuss für Mieter und Mieterinnen – einen Lastenzuschuss für Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohnraum. Wohngeldleistungen bekommt man nur auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen. Die Höhe der bewilligten Wohngeldleistungen hängt davon ab, wie viele Personen zum Haushalt gehören und wie hoch das zu berücksichtigende Einkommen und die monatliche Belastung des Eigenheimes sind.

Die Antragsformulare für den Lastenzuschuss erhalten Sie im Wohnamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Stadt. Dem Antrag ("Erklärung zum Wohngeldantrag") müssen folgende Unterlagen beiliegen:

  • Einkommensnachweise,
  • Nachweis der Belastungen (Kaufvertrag oder Grundbuchauszug, Darlehensverträge),
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate.

Da in Einzelfällen noch weitere Unterlagen dem Antrag zur Bewilligung von Wohngeld beigefügt werden müssen, sollten Sie sich vorab weitere Informationen in dem für Sie zuständigen Wohnamt einholen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen: