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Foto: Paragraphenzeichen steht auf einem Holztisch
Andrey Popov / Shutterstock.com

Elternbeirat

An allen bayerischen Schulen, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann, wird ein Elternbeirat gebildet. Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt.

Welche Rechte und Pflichten hat der Elternbeirat?

Der Elternbeirat befasst sich mit Problemen, die von den Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit.

An den Grundschulen wird außerdem eine KlassenelternsprecherIn gewählt. An allen anderen Schulen kann eine KlassenelternsprecherIn als HelferIn des Elternbeirats gewählt werden.

Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:

  • die Interessen der Eltern der SchülerInnen zu vertreten;
  • den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
  • die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten;
  • über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten;
  • bei Verfahren, die zur Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers führen können, gehört zu werden.

Soll ich mich in den Elternbeirat wählen lassen?

Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können.

Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Manche Eltern engagieren sich gerne im Elternbeirat, andere haben dafür keine Zeit.

Viele Mitglieder schätzen den engen Kontakt zu Schulleitung und Lehrkräften. Sie werden umfassend informiert. Sie lernen andere Eltern, Schülerinnen und Schüler und deren Probleme kennen. Die Schule verliert an Anonymität.

Zusätzlich zur Mitwirkung an Entscheidungen oder bei der Lösung von Problemen, übernehmen Elternbeiräte Aufgaben bei Schulveranstaltungen. Kuchen backen zum Elternsprechtag, einen Schulbasar oder ein Schulkonzert organisieren - auch an diesen Dingen sollte man Freude haben, wenn man im Elternbeirat engagieren will.

Wie oft wird der Elternbeirat gewählt?

Die Amtszeit beträgt ein Jahr an den Grund- und Mittelschulen, zwei Jahre an Gymnasien und Realschulen.

Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der Amtszeit, mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule, der Niederlegung des Amts oder der Auflösung des Elternbeirats.

Was ist ein Schulforum?

An allen weiterführenden Schulen - also nicht an den Grundschulen - in denen es einen Elternbeirat gibt, wird ein sogenanntes Schulforum gebildet.

Das Schulforum besteht aus der Schulleitung, zwei von der Lehrerkonferenz gewählten Lehrkräften, dem Elternbeirats-Vorsitzenden, zwei vom Elternbeirat gewählten Elternbeirats-Mitgliedern und dem Schülerausschuss. Den Vorsitz im Schulforum hat die Schulleitung, jedoch hat dieser kein Stimmrecht.

Das Schulforum berät Fragen, die Schülerinnen, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam betreffen und gibt Empfehlungen ab. Beispiele wären Fragen der Schulweg-Sicherung oder Baumaßnahmen an der Schule, Hausordnung oder Pausenordnung.

Das Schulforum kann auf Antrag in Konfliktfällen vermitteln, allerdings nicht bei Ordnungsmaßnahmen, bei denen der Elternbeirat mitwirkt.

Das Schulforum muss unverzüglich einberufen werden, wenn die Arbeitsgruppe Schülerzeitung dies nach einer ablehnenden Entscheidung der Schulleitung verlangt.