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Foto mit Grafik: Eine Hand mit Fragezeichen, die als Grafiken auf der Hand liegen
sdecoret / Shutterstock.com

Vaterschaftsfeststellung

Die Frage, wer die Mutter eines Kindes ist, lässt sich eindeutig beantworten. Es ist die Frau, die das Kind geboren hat. Männer können dagegen begründete oder unbegründete Zweifel an ihrer Vaterschaft anmelden, was schließlich bis zur Vaterschaftsanfechtung führen kann.

Wie ist die rechtliche Ausgangslage?

Rechtlich gesehen ist der Mann Vater des Kindes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war. Die Vaterschaftszuordnung für ein Kind, dessen Mutter zur Zeit der Geburt nicht verheiratet war, erfolgt dagegen entweder im Wege der Vaterschaftsanerkennung oder der gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung.

Die Feststellung der Vaterschaft ist aus verschiedenen Gründen wichtig. So hat nicht nur jeder Mensch ein Recht darauf zu wissen, wer seine Eltern sind. Das Kind ist schließlich auch erst durch die Vaterschaftsfeststellung mit dem Vater verwandt. Und dieser Bezug ist deshalb bedeutend, weil sich aus der Verwandtschaft nicht nur der Unterhaltsanspruch, sondern auch ein Erbanspruch des Kindes gegenüber dem Vater ergibt. Für die Mutter kann die Vaterschaftsfeststellung deshalb bedeutend sein, weil sie erst dann gegenüber dem Mann einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat.

Hier finden Sie nützliche Informationen zum Betreuungsunterhalt.

Was ist eine Vaterschaftsanfechtung?

Bezweifelt ein Mann seine Vaterschaft, kann er vor dem zuständigen Familiengericht (Wohnort des Kindes) auf dem Klageweg seine Vaterschaft anfechten. Über ein Abstammungsgutachten wird schließlich festgestellt, ob der Mann sicher von der Vaterschaft auszuschließen ist. Oder aber es wird mit hinreichender Sicherheit festgestellt, dass er der biologische Vater des Kindes ist.

Im Übrigen können auch Mutter und Kind klagen. Das Gericht könnte in einem solchen Fall feststellen, dass der anerkennende nicht der biologische Vater ist. Rückwirkend wird dann das Vater-Kind-Verhältnis bis zur Geburt des Kindes aufgelöst.

Was ist eine Vaterschaftsanerkennung?

Die (freiwillige) Anerkennung seiner Vaterschaft kann der Mann bei

  • jedem Jugendamt,
  • jedem Notar (hier muss er allerdings bezahlen),
  • jedem Amtsgericht,
  • beim Standesamt,
  • im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen

beurkunden lassen.

Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden.

Bei minderjährigen Müttern ist zusätzlich die Zustimmung des Kindes nötig. Sie erfolgt durch dessen Vormund.

Der Vater muss bei der entsprechenden Stelle persönlich erscheinen. Er muss auch seinen Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden

Was geschieht bei einem gerichtlichen Verfahren, einer Vaterschaftsfeststellung?

Weigert sich ein Mann, seine Vaterschaft anzuerkennen, kann vor dem zuständigen Familiengericht gegen den mutmaßlichen Vater geklagt werden.

Wenn die Mutter weder über eine Anwältin oder Anwalt noch selbst Klage führen will, kann sie eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen.

Über das Gericht wird der mutmaßliche Vater im Regelfall zu einer Blutabnahme aufgefordert. Wird über die Blutuntersuchung festgestellt, dass der mutmaßliche Vater nicht der biologische Vater ist, wird die Vaterschaftsklage abgewiesen.

Tritt die Mutter im Prozess nur als Zeugin auf, kostet sie das Verfahren nichts.

Was ist eine Beistandschaft?

Die Beistandschaft des Jugendamts ist ein freiwilliges Hilfsangebot, das der Mutter Unterstützung anbietet, ohne dass für sie Kosten entstehen.

Der Beistand betreibt die Vaterschaftsfeststellung, wenn die Mutter dies nicht selbst tun will, und unterstützt die Mutter bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für das Kind.

Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge der Mutter nicht beeinträchtigt!