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Beruf, Mutterschutz, Elternzeit

Jede berufstätige Schwangere hat verschiedene Rechte und Pflichten. Diese sind u.a. im Mutterschutzgesetzt geregelt. Insbesondere in der Zeit vor und nach der Geburt wird die Gesundheit der schwangeren und stillenden Frau sowie die ihres Kindes geschützt. Zudem bieten die Regelungen des Mutterschutzes Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz und vor einer unberechtigten Kündigung.

Auch das Einkommen einer berufstätigen schwangeren und stillenden Frau wird während des Beschäftigungsverbotes durch die sog. Mutterschaftsleistungen abgesichert.

Mit der Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach der Geburt ihres Kindes die rechtliche Möglichkeit, sich unbezahlt freistellen zu lassen. Die Voraussetzungen auf einen Anspruch auf Elternzeit sind gesetzlich in §§ 15 bis 21 im Gesetzt zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) geregelt.

Foto: Baby wirft Münzen in ein Sparschwein
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Mutterschutz für die werdende Mutter und ihr Kind

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Foto: Vater kuschelt liebevoll mit seinem Baby
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Elternzeit – Eine besondere Familienleistung

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Frau mit Kopfhörer sitzt am Laptop beim Arbeiten und hält Baby im Arm
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Wiedereinstieg in den Beruf

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