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Schulsprengel und Gastschulanträge
Der Schulsprengel ist ein abgegrenztes Gebiet, das für jede Volksschule (Grundschule und Mittelschule) festgelegt ist. Der für das Kind geltende Schulsprengel richtet sich nach seinem Wohnort. Das bedeutet: In der Regel gehen alle Kinder eines abgegrenzten Einzugsgebiets in die gleiche Grundschule. Gibt es innerhalb einer Gemeinde mehrere Volksschulen, können Abweichungen von den Schulsprengelgrenzen angeordnet werden, um gleich starke Klassen zu erhalten.
Kann mein Kind eine Schule besuchen, die nicht im Schulsprengel liegt?
Möchten Sie, dass Ihr Kind eine andere Grundschule besucht, können Sie einen Gastschulantrag stellen. Akzeptiert werden zwingende persönliche Gründe. Beispiele wären die Nähe der Schule zur Arbeitsstelle einer alleinerziehenden Mutter oder eine Mittagsbetreuung, die in der Schule des Schulsprengels nicht angeboten wird. Der Gastschulantrag wird bei der Schulsprengel-Schule gestellt und nach Genehmigung an die Gemeinde weitergegeben. Dies gilt für alle Grundschulen einschließlich Montessori- und Waldorfschulen. Schließlich muss ja bekannt sein, in welche Schule das schulpflichtige Kind geht.
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