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Allgemeine Schulen (Regelschulen)
Allgemeine (allgemeinbildende) Schule meint alle Regel- und Sonderschulen, nämlich Grund-, Mittel- und Realschule sowie Gymnasium und Förderschule. Diese Schulen vermitteln ein Allgemeinwissen und unterscheiden sich damit von den beruflichen Schulen oder den Hochschulen, in denen spezielles Fachwissen gelehrt wird.
Inhaltsverzeichnis
Grundschule
Die Grundschule ist die erste und gemeinsame Schule, die für alle Kinder im Alter von ca. sechs bis ca. zehn Jahren Pflicht ist. Es werden Grundlagen in den Bereichen Mathematik, Sprache und Sachkunde sowie ästhetische, kulturelle und religiöse bzw. ethische Inhalte vermittelt. Alle Kinder, die bis Ende September sechs Jahre alt werden, müssen sich in die erste Klasse anmelden. Eltern haben allerdings auch die Möglichkeit, ihr Kind ein Jahr zurückzustellen.
Nach Abschluss der Grundschule muss Ihr Kind eine der folgenden Schulen besuchen: Mittelschule, Realschule oder Gymnasium. Dabei entscheidet beim Übertritt der Notendurchschnitt des Kindes und die Einschätzung der Eltern und Lehrkräfte, auf welche Schule es geht.
Informieren Sie sich auch zum Thema Übertritt an weiterführende Schulen.
Mittelschule
Die Mittelschule ist eine auf die Grundschule aufbauende Schule, die fünf weitere Jahre umfasst. Der Unterricht ist stärker praxisbezogen. Neben schulfachlichen Inhalten liegt der Schwerpunkt auf der Berufswahlorientierung. Am Ende der 9. Klasse wird bei Erreichen des Klassenziels der Abschluss der Mittelschule erworben, der zum Beginn einer beruflichen Ausbildung im Rahmen des dualen Ausbildungssystems (parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule) berechtigt.
Welche Abschlüsse können noch auf der Mittelschule erworben werden?
Nach dem Besuch der Praxisklasse kann durch eine schriftliche, praktische und mündliche Abschlussprüfung nach dem 9. Schuljahr der qualifizierende Abschluss der Mittelschule (auch Quali genannt) erreicht werden. Außerdem haben Mittelschülerinnen und Mitschüler die Möglichkeit, nach einem zusätzlichen 10. Schuljahr im Mittlere-Reife-Zug einen mittleren Schulabschluss an der Mittelschule zu erreichen.
Welche Möglichkeiten bestehen nach Abschluss der Mittelschule?
Der Abschluss der Mittelschule berechtigt zum Beginn einer Ausbildung, die in Bayern immer mit dem Besuch an einer Berufsschule oder Berufsfachschule verbunden ist. Durch eine zusätzliche Prüfung kann an der Mittelschule der qualifizierende Abschluss der Mittelschule erworben werden. Dieser ermöglicht der Schülerin bzw. dem Schüler den Besuch einer Wirtschaftsschule. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die noch ein 10. Schuljahr absolviert und den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule erworben haben, können sich an einer Fachakademie, Fachoberschule (FOS), einem Berufskolleg oder Gymnasium anmelden. Je nach Bundesland und Schulart ist die Aufnahme an einer solchen weiterführenden Schule jedoch an einen bestimmten Notendurchschnitt und eine Aufnahmeprüfung gebunden.
Realschule
Die Realschule ist eine weiterführende Schule, die nach der 10. Klasse mit dem mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss/Fachoberschulreife) abgeschlossen wird. Der Unterricht ist praxisbezogen und bereitet neben der Vermittlung einer erweiterten Grundbildung auf die Berufswahl vor. Ab der 7. Klasse können die Schülerinnen und Schüler zwischen unterschiedlichen fachlichen Richtungen wählen. Welche Wahlmöglichkeiten es dabei gibt, ist an jeder Schule unterschiedlich. Meist gibt es aber eine naturwissenschaftlich-technische Richtung, eine wirtschafts- bzw. gesellschaftskundliche und eine sprachliche.
Welche Voraussetzungen benötigt man für die Aufnahme an der Realschule?
An die Realschule kann man entweder nach der 4. Klasse der Grundschule wechseln oder nach der 5. Klasse der Mittelschule oder des Gymnasiums.
- Wer direkt nach der Grundschule die Realschule besuchen möchte, benötigt im Übertritts- zeugnis einen Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachkunde von mindestens 2,66.
- Wer diesen Schnitt nicht erreicht, kann am Probeunterricht (Deutsch und Mathematik) teilnehmen. Dieser gilt als bestanden, wenn in einem Fach der beiden Fächer die Note 3 bzw. 4 erreicht wird.
- Bei Schülerinnen und Schülern, die im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreichen, können sich die Eltern für einen Übertritt entscheiden.
Zusätzlich gilt die Bedingung des Höchstalters: Nur wer bis zum Stichtag 30. Juni des betreffenden Jahres noch nicht 12 Jahre alt ist, kann in die 5. Klasse der Realschule aufgenommen werden. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulleitung.
Welche Möglichkeiten bestehen nach Abschluss der Realschule?
Ein erfolgreicher Abschluss berechtigt zur Aufnahme berufsqualifizierender Bildungsgänge, zum Eintritt in die mittlere Beamtenlaufbahn oder zum Besuch höherer Berufsfachschulen bzw. von Fachoberschulen oder der gymnasialen Oberstufe.
Gymnasium
Das Gymnasium ist eine weiterführende Schule mit den Klassen 5 bis 13, die eine vertiefte allgemeine Bildung vermittelt. Sie führt zur Hochschulreife, zum Abitur, welches für ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird.
Welche Fachrichtungen gibt es an einem Gymnasium?
Es gibt verschiedene fachliche Richtungen sowohl verschiedener Gymnasien als auch innerhalb der einzelnen Schulen selbst. Dies sind vor allem die sprachliche, naturwissenschaftlich-technologische, musische oder wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Richtung.
Am Sprachlichen Gymnasium erlernen die Schülerinnen und Schüler drei oder mehr Fremdsprachen, darunter mindestens zwei moderne. Am Humanistischen Gymnasium, der klassischen Form des Sprachlichen Gymnasiums, stehen hingehen die alten Sprachen Latein und Griechisch (neben Englisch) im Mittelpunkt.
An einem Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium erhalten die Schüler eine vertiefte Einführung in Chemie und Informatik.
Bei den Musischen Gymnasien stehen die Fächer Musik und Kunst im Vordergrund.
In den Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasien werden die Schwerpunkte auf Wirtschaft, Wirtschaftsinformatik und Recht, aber auch auf Sozialkunde und sozialpraktische Grundbildung gesetzt.
Welchen Notendurchschnitt braucht mein Kind, um auf das Gymnasium zu gehen?
Je nachdem von welcher Klasse bzw. welcher Schulart das Kind auf das Gymnasium übertreten will, gelten unterschiedliche Anforderungen:
Übertritt von der 4. Klasse Grundschule
- Schülerinnen und Schüler mit einer Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht bis 2,33 sind geeignet.
- Schülerinnen und Schüler mit einem schlechteren Notendurchschnitt können durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht in Deutsch und Mathematik (mindestens die Note 3 bzw. 4 in einem der beiden Fächer) aufs Gymnasium wechseln.
- Bei Schülerinnen und Schülern, die in beiden Fächern die Note 4 erreichen, können sich die Eltern für einen Übertritt entscheiden.
Übertritt von der 5. Klasse Mittelschule
Schülerinnen und Schüler mit einer Durchschnittsnote aus Deutsch und Mathematik bis 2,0 können ohne Einschränkung übertreten.
- Schülerinnen und Schüler mit einer Durchschnittsnote aus Deutsch und Mathematik bis 2,5 oder schlechter können nur nach bestandenem Probeunterricht übertreten.
Übertritt von der 5. Klasse Realschule
- Schülerinnen und Schüler mit einer Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Englisch bis 2,33 (im Jahreszeugnis) und mit einem positiven Gutachten können an das Gymnasium übertreten.
- In allen anderen Fällen ist der Übertritt nach bestandenem Probeunterricht (zum Nachtermin) möglich.
- Der Probeunterricht ist erfolgreich, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einmal die Note 3 und einmal die Note 4 erzielt worden ist.
Für den Übertritt ans Gymnasium ist außerdem ein bestimmtes Höchstalter festgelegt. Stichtag ist der 30. Juni des betreffenden Jahres. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits 12 Jahre alt ist, darf in der Regel nicht in die Jahrgangsstufe 5 aufgenommen werden. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulleitung. Schülerinnen und Schüler mit dem Abschlusszeugnis der Realschule, der Wirtschaftsschule oder der Mittleren- Reife-Klasse Jahrgangsstufe 10 der Mittelschule haben auch die Möglichkeit, nach einer Aufnahmeprüfung in die 10. oder 11. Klasse des Gymnasiums zu gehen.
Förderschule
Kinder, die wegen einer Lernbehinderung oder aus einem anderen Grund in der allgemeinen Schule nicht mit den anderen Kindern Schritt halten können, besuchen eine Förderschule. Es gibt verschiedene Förderschultypen. Beispielsweise gibt es die Förderschule für blinde Menschen, die Förderschule für Kinder mit geistiger Behinderung oder die Förderschule für Schülerinnen und Schüler mit Sprachbehinderung. Die Förderschule umfasst alle Schularten.
Die Schüler werden in der Regel durch einen speziellen Service entweder direkt an der Wohnungstür abgeholt und nach Schulschluss wieder bis zur Wohnung gefahren oder die Abholung erfolgt an einer in der Nähe der Wohnung liegenden öffentlichen Bushaltestelle.
Welche Abschlüsse kann mein Kind an der Förderschule machen?
Je nach Schulart können die entsprechenden Abschlüsse vom Abschluss der Mittelschule bis zum Abitur erworben werden. Und auch im Bereich der Beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung können die entsprechenden Berufsabschlüsse erlangt werden.
Alle Informationen über das bayerische Schulsystem finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultur.