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Tagespflege
Tagespflege ist die Betreuung von Kindern aller Altersstufen tagsüber durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater.
Inhaltsverzeichnis
- Erste Informationen über die Tagespflege
- Wie finde ich eine Tagesmutter oder einen Tagesvater?
- Auf was muss ich bei der Auswahl achten?
- Was kostet eine Tagespflegestelle?
- Wie kommt mein Kind mit zwei "Müttern" zurecht?
- Ärger mit der Tagesmutter? Wie beuge ich vor, was kann ich tun?
- Wie gestalte ich die Eingewöhnung und Ablösung am besten?
- Wer haftet, wenn in der Tagespflege etwas passiert?
- Was passiert, wenn die Tagesmutter/der Tagesvater ausfällt?
Erste Informationen über die Tagespflege
In der Regel findet die Tagespflege im Haushalt der Betreuungsperson statt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, Kindertagespflege in geeigneten anderen Räumen durchzuführen. Wenn Sie sich für eine Berufstätigkeit, Ausbildung oder ein Studium entscheiden oder an einer Hartz IV-Maßnahme teilnehmen, sollten Sie rechtzeitig überlegen, welche Betreuungsform Sie für Ihr Kind möchten.
Die Suche nach einer geeigneten Tagesmutter oder einem Tagesvater braucht Zeit, ebenso wie die Eingewöhnung Ihres Kindes in eine andere Familie. Tagespflege ist nicht nur eine Alternative zur Kinderkrippe. Sie kann auch die Lösung für Sie sein, wenn Öffnungszeiten des Kindergartens nicht mit Ihren Arbeitszeiten übereinstimmen oder Ihr Kind nach der Schule Betreuung braucht.
Die Betreuungszeiten sowie alle anderen Absprachen treffen Sie mit der Tagesbetreuungsperson. Zu empfehlen ist ein Betreuungsvertrag, in dem die Absprachen schriftlich festgehalten werden. Die Tagesmutter, der Tagesvater benötigen eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt, wenn sie mehr als 15 Stunden wöchentlich, länger als drei Monate und gegen Entgelt Kinder betreuen.
Sie haben – wie auch die Tagesmutter/der Tagesvater – die Möglichkeit, sich bei Ihrem Jugendamt oder der Tagespflegevermittlungsstelle in Ihrer Nähe beraten zu lassen. Dort erhalten Sie alle Informationen rund um die Tagespflege sowie einen Vordruck für einen Betreuungsvertrag. Wer Tagesmutter/Tagesvater werden will, kann sich dort vermitteln lassen und sich über Einführungskurse, Fortbildung oder Treffen mit anderen Tagesbetreuungspersonen informieren.
Sehen Sie auch das Video: "Was ist Kindertagespflege"? vom Bundesverband für Kindertagespflege
Wie finde ich eine Tagesmutter oder einen Tagesvater?
In jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis gibt es eine Tagespflegevermittlungsstelle, die bei der Suche behilflich ist. In den meisten Fällen ist es Ihr Jugendamt, das diesen Service anbietet. Gelegentlich wird die Tagespflegevermittlung als Aufgabe aber auch an einen Verein oder freien Träger der Jugendhilfe übertragen. Das Jugendamt weiß auf jeden Fall Bescheid.
An die Vermittlungsstelle wenden sich Tagesmütter/-väter, die ein Tagespflegekind aufnehmen möchten. Fachkräfte stehen für Information, Beratung und Vermittlung zur Verfügung. Nach einem persönlichen Gespräch mit der vermittelten Tagespflegeperson entscheiden Sie und auch die Betreuungsperson, ob eine Vereinbarung zustande kommt.
Leider stimmen Angebot und Nachfrage noch nicht überall überein. Es kann also passieren, dass die Vermittlungsstelle gerade nicht weiterhelfen kann. Was tun?
- Manche Tagespflegepersonen bieten freie Plätze im Anzeigenteil der lokalen Presse.
- Sie können selbst über eine Anzeige nach einem Tagespflegeplatz suchen.
- Da Tagesmütter sehr oft eigene Kinder haben, lohnt sich ein Aushang im Kindergarten oder beispielsweise beim Kinderarzt.
Ihre Phantasie ist gefragt.
Hier finden Sie ein Verzeichnis aller bayerischer Jugendämter.
Auf was muss ich bei der Auswahl achten?
Vor allem wenn Sie sich die Tagespflegeperson selbst gesucht haben und Sie Ihr Kind länger als 15 Stunden wöchentlich betreuen lassen möchten, müssen Sie darauf achten, dass die Tagesmutter/der Tagesvater eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt hat. Die Pflegeerlaubnis wird nur qualifizierten Tagespflegepersonen erteilt, die vom Jugendamt auch beraten und begleitet werden. Dann sollten Sie sich darüber klarwerden, was Ihnen für die Betreuung Ihres Kindes in einer anderen Familie besonders wichtig ist.
Zu klärende Fragen:
- Möchte ich, dass mein Kind in der Tagespflegefamilie mit anderen Kindern betreut wird, oder ist es mir lieber, wenn die Tagesmutter ausschließlich Zeit für mein Kind hat?
- Darf mein Kind tagsüber fernsehen?
- Lege ich Wert auf eine bestimmte Ernährung?
- Stören mich Haustiere in der Tagespflegefamilie?
- Soll die Tagesmutter Erfahrung in der Kinderbetreuung mitbringen?
- Wünsche ich mir einen Garten oder eine Spielfläche im Freien für mein Kind?
Ergänzen Sie den Fragenkatalog und notieren Sie die Antworten am besten schriftlich, damit Sie beim ersten Gespräch nichts vergessen.
Grundsätzlich gilt: Viel Ärger und Unzufriedenheit können vermieden werden, wenn Sie bereits vor Beginn der Tagespflege möglichst viele Einzelheiten mit der Betreuungsperson besprechen. Sie können die wichtigsten Punkte bereits am Telefon klären und so eine Vorauswahl treffen.
Nehmen Sie sich viel Zeit für das erste persönliche Gespräch und sprechen Sie offen über Ihre Vorstellungen. Das Gespräch sollte bei der Tagesmutter stattfinden, damit Sie die Umgebung, in der Ihr Kind betreut werden soll, erleben. Beziehen Sie Ihr Kind entsprechend seinem Alter mit ein.
Vergessen Sie nicht, auch die organisatorischen Bedingungen einer möglichen Zusammenarbeit abzuklären. Dazu gehören
- Bring- und Abholzeiten des Kindes,
- Eingewöhnung,
- Bezahlung (wieviel, wann?),
- Urlaubspläne und Vertretung,
- Krankheit (Arztbesuche mit dem Kind, Medikamente ...),
- Versicherungen.
Wenn Sie sich geeinigt haben, schließen Sie unbedingt einen schriftlichen Vertrag ab. Vordrucke erhalten Sie bei der Tagespflegevermittlungsstelle.
Was kostet eine Tagespflegestelle?
Qualifizierte und vom Jugendamt vermittelte und anerkannte Tagesbetreuungspersonen erhalten eine laufende Geldleistung vom Jugendamt. Das Jugendamt setzt entsprechend Ihrem Einkommen einen Kostenbeitrag fest, den Sie zahlen müssen.
Für acht Stunden Betreuung an fünf Tagen pro Woche fällt monatlich durchschnittlich ein Betrag zwischen 360 Euro und 420 Euro an, in Ballungsräumen ist er höher. Die Tagesmütter/-väter erhalten vom Jugendamt zusätzlich einen Beitrag zur Alterssicherung und den Beitrag zur gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung. Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch das Jugendamt ist, dass Sie eine Berufstätigkeit, Schulausbildung oder Die Teilnahme an einer Maßnahme nach Hartz IV nachweisen können.
Die Kostenübernahme (ganz oder teilweise) erfolgt frühestens ab Antragstellung und nicht rückwirkend. "Private Tagespflege" kann es nach den neuen gesetzlichen Vorschriften nur noch geben, wenn die Betreuungszeit unter 15 Std. liegt und Sie die Kosten selbst tragen.
Das Jugendamt bezahlt in der Regel Ausfallzeiten wie Urlaub und Fehltage, sofern diese vier Wochen nicht überschreiten. Diese Regelung sollten Sie auch als Privatzahler übernehmen.
Wie kommt mein Kind mit zwei "Müttern" zurecht?
Diese Frage stellen sich Mütter/Väter vor allem dann, wenn das Kind noch sehr klein ist. Schadet es der Entwicklung meines Babys oder Kleinkinds, wenn es zwischen zwei Familien pendeln muss? Kann es trotzdem eine sichere Bindung zu mir entwickeln? Ab wann kann ich meinem Baby den Wechsel zumuten? Bin ich deshalb eine "Rabenmutter"?
Fragen über Fragen, die häufig den Kern elterlicher Gefühle und Ängste treffen, die nach wie vor von gesellschaftlichen Einstellungen beeinflusst werden und sich vielleicht auch im Verwandten- und Freundeskreis wiederfinden: "Das Beste für ein Kind bis zu drei Jahren ist die eigene Familie!"
Untersuchungen haben gezeigt, dass bereits Babys in der Lage sind, zu mehreren liebevollen Personen Bindungen einzugehen. Befürchtungen, das Kind könnte sich stärker an die Tagesmutter oder Tagesvater binden, bestätigten sich nicht. Die Tageskinder entwickeln ein sicheres Gefühl dafür, wo sie hingehören und wer ihre "richtigen" Mütter und „richtigen“ Väter sind.
Natürlich entsteht eine Bindung zwischen dem Tageskind und der Tagesbetreuungsperson durch viele Stunden Zuwendung jeden Tag, und das ist gut und richtig so. Für Ihr Kind ist es sehr wichtig zu wissen und zu spüren, dass es diese Beziehung zur Betreuungsperson haben darf. Es würde andernfalls ein schlechtes Gewissen haben, seine Gefühle verstecken und so einem ständigen Konflikt ausgesetzt sein, der sich nachteilig auf seine Entwicklung auswirken kann.
Ihr Kind kommt umso besser mit der Situation "Tagespflege" klar, je besser Sie sich mit der Tagesmutter/dem Tagesvater verstehen. Es lernt, auf verschiedene Menschen in unterschiedlicher Weise zu reagieren und sich ohne die Anwesenheit der Mutter oder des Vaters sicher zu fühlen.
Ärger mit der Tagesmutter / Tagesvater? Wie beuge ich vor, was kann ich tun?
Stabilität in der Kindertagesbetreuung ist ein wichtiger Baustein für die positive Entwicklung des Kindes. Wenn sich Ihr Kind in der Tagespflegefamilie wohl fühlt und Bindungen entstanden sind, ist ein Abbruch sehr schmerzlich.
Es lohnt sich also, viel dafür zu tun, um Konflikten zwischen den Erwachsenen vorzubeugen.
- Besprechen Sie möglichst viele Einzelheiten und Wünsche mit der Tagesmutter/dem Tagesvater vor Beginn der Tagespflege.
- Legen Sie die Vereinbarungen in einem Betreuungsvertrag schriftlich fest.
- Halten Sie sich an die aufgestellten Regeln (zum Beispiel pünktliches Bringen und Abholen, Bezahlung ...). Besprechen Sie Abweichungen davon rechtzeitig mit der Betreuungsperson. Unzuverlässigkeit wird häufig als Abwertung der eigenen Person und Arbeit begriffen.
- Nehmen Sie sich Zeit für regelmäßige Gespräche mit der Tagesmutter/dem Tagesvater. Tür- und Angelgespräche beim Bringen und Abholen sind dafür wenig geeignet. Vereinbaren Sie zum Beispiel einmal im Monat einen Zeitpunkt, wo Sie sich ungestört unterhalten können.
- Informieren Sie die Tagesmutter/den Tagesvater über Angewohnheiten, Vorlieben oder Abneigungen Ihres Kindes. Allzu genaue und häufige Vorschriften werden jedoch leicht als Einmischung oder Misstrauen verstanden.
Häufige Ursache von Konflikten in der Tagespflege sind unterschiedliche Erziehungsauffassungen, die sich zwischen Müttern und Vätern wohl kaum vermeiden lassen. Gegenseitige Kritik ist da besonders problematisch, weil Mütter oder Väter diese häufig sehr persönlich auffassen. Zwar nehmen sich beide Seiten von Anfang an vor, problematische Punkte gleich anzusprechen und zu klären. Jedoch erweist es sich in der Praxis aus Angst vor Verletzlichkeiten des Gegenübers als sehr schwierig. Gelingen kann dieses "Kunststück" am besten, wenn eine Basis gegenseitiger Wertschätzung vorhanden ist. Das setzt voraus, dass sowohl die Rolle der Tagesmutter/des Tagesvater als Hausfrau/Hausmann und Mutter/Vater als auch Ihre Rolle als berufstätige Mutter/Vater gegenseitig respektiert werden.
Sprechen Sie so früh wie möglich über die Punkte, die Sie ärgern. Angesammelter Ärger entwickelt sich leicht zu einem unüberwindbaren Hindernis. Tun Sie dies mit Respekt vor den Erziehungsvorstellungen der Tagesmutter/des Tagesvater.
Scheinen die Konflikte unlösbar, überlegen Sie vor einem Abbruch des Pflegeverhältnisses ernsthaft, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Tagespflegevermittlungsstelle vor Ort bietet Beratung und Konfliktlösung an, auch wenn Sie bis jetzt noch keinen Kontakt zu den Fachkräften hatten. Oft lassen sich Konflikte durch die Hilfe Dritter und deren Sicht der Dinge leichter lösen.
Wie gestalte ich die Eingewöhnung und Ablösung am besten?
Die Eingewöhnungsphase ist für ein Kleinkind die Zeit, in der es Beziehung zur Tagesmutter aufbauen kann. Die Anwesenheit der Mutter/des Vaters dabei schafft einen geschützten Raum, in dem sich das Kind sicher fühlt und auf die Betreuungsperson zugehen kann. Erfahrungsgemäß ist ein Zeitraum von sechs bis 14 Tagen, manchmal auch von drei Wochen nötig. Das Tempo bestimmt Ihr Kind. Die ersten Tage sollten Sie jeweils ein paar Stunden mit dem Kind bei der Tagesmutter/dem Tagesvater verbringen. Ziehen Sie sich langsam zurück, die Betreuungsperson sollte dem Kind gleichzeitig unaufdringlich Kontakt anbieten, mit ihm spielen, es füttern und wickeln.
Dann versuchen Sie eine erste kurze Trennung. Verlassen Sie die Wohnung für eine Stunde. Spielt Ihr Kind weiter, hat es die Tagesmutter/den Tagesvater als "sichere Basis" akzeptiert. Wenn nicht, sollten Sie einige Tage bis zum nächsten Versuch vergehen lassen. Planen Sie die Eingewöhnungsphase mit der Tagesmutter/dem Tagesvater, sie ist die erste Gelegenheit für eine gute Kooperation. Ist die Eingewöhnungsphase gelungen, kann es trotzdem sein, dass Ihr Kind anfangs bei der Trennungssituation weint und protestiert. Das passiert auch noch manchmal im Kindergarten. Die bereits hergestellte Beziehung zur Tagesmutter/zum Tagesvater wird Ihrem Kind über die Trennung hinweghelfen.
Die Auswirkungen der Ablösung von der Tagespflegefamilie hängen zusammen mit der Dauer, dem Alter des Kindes und den entstandenen Beziehungen auch zu anderen Kindern in der Tagespflegefamilie. Sie sind in jedem Fall anders zu bewerten, als wenn das Kind aus einer Krippe, einem Kindergarten oder Hort wechselt.
Nehmen Sie Rücksicht auf die Beziehungswünsche Ihres Kindes. Vielleicht lässt es sich einrichten, dass Ihr Kind die Tagesmutter/den Tagesvater manchmal besucht oder die Freunde, die es in der Zeit gefunden hat, einladen darf, wenn es das möchte.
Ein plötzlicher Abbruch entstandener Bindungen ist in jedem Fall die schlechteste Lösung.
Wer haftet, wenn in der Tagespflege etwas passiert?
Kinder, die von einer qualifizierten Tagespflegeperson betreut werden die vom Jugendamt anerkannt ist, sind gesetzlich unfallversichert. Daneben übernimmt die Tagespflegeperson mit der Betreuung eines Pflegekinds die Aufsichtspflicht und die damit verbundenen haftungsrechtlichen Konsequenzen.
Möglich sind drei zu unterscheidende Schadensfälle:
- Das Tagespflegekind schädigt einen Dritten (verkratzt zum Beispiel das Auto des Nachbarn).
- Das Tagespflegekind verletzt sich selbst (bricht sich zum Beispiel ein Bein beim Sturz von einem Baum).
- Das Tagespflegekind richtet im Haushalt der Tagesfamilie Schaden an (zerbricht zum Beispiel eine teure Vase).
Ein Kind, welches das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist für einen Schaden, den es anderen zufügt, nicht verantwortlich und daher nicht haftbar. Für diese Schäden haftet die Aufsichtsperson, wenn sie die Aufsichtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt. Wann das der Fall ist, lässt sich nur schwer genau beschreiben. Die Aufsichtsperson muss einschätzen, was einem Kind je nach Alter, Eigenarten und Entwicklungsstand zuzutrauen ist. Je unvernünftiger und "wilder" ein Kind ist, desto mehr muss sie aufpassen. Über 7-Jährige sind für Schäden selbst verantwortlich, soweit die notwendige Einsichtsfähigkeit vorhanden ist und sie vorsätzlich oder fahrlässig handeln. Schädigt das Kind einen Dritten, muss die Aufsichtsperson beweisen, dass sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hat. Das gilt auch, wenn sich das Kind verletzt. Hier tritt zwar zunächst die Krankenversicherung ein, die aber bei Verletzung der Aufsichtspflicht Regressansprüche erhebt. Richtet das Tageskind in der Tagespflegefamilie Schaden an, wird das genauso behandelt, als hätte es das bei den Eltern getan. Für den Schaden muss die Tagesmutter selbst aufkommen, da er nicht versicherbar ist.
Der Tagesmutter/dem Tagesvater ist dringend eine Haftpflichtversicherung anzuraten, die bei Aufsichtspflichtverletzung den entstandenen Schaden abdeckt. Eine vorhandene Familienhaftpflichtversicherung reicht nicht aus, wenn das Tagespflegekind nicht ausdrücklich (schriftlich) aufgenommen ist.
Was passiert, wenn die Tagesmutter/der Tagesvater ausfällt?
Wenn Sie einen Beruf ausüben oder in die Schule gehen, kann der Ausfall der Tagesmutter/des Tagesvater zum Beispiel durch Krankheit schon Stress verursachen. Auf diese Situation hat der Gesetzgeber jetzt reagiert und die Jugendämter verpflichtet, innerhalb einer gewissen Zeitspanne eine geeignete Ersatzbetreuung sicher zu stellen. Voraussetzung dafür ist, dass die Tagesmutter/der Tagesvater vom Jugendamt vermittelt oder anerkannt ist. Die Regelung ist noch sehr neu und vielerorts müssen solche Ersatzbetreuungssysteme erst eingerichtet werden. Fragen Sie daher bei Ihrem Jugendamt nach, wie auf das Problem aktuell eingegangen wird.
Im Mittelpunkt jeder Überlegung, wie mit einer Ersatzbetreuung umgegangen wird, muss das Kind stehen. Je nach Alter des Kindes ist mit der Situation sensibel umzugehen. Die Ersatzbetreuungsperson muss dem Kind vertraut sein, vor allem wenn sich das Kind noch im Vorschulalter befindet.
Haben Sie eigene Lösungen für den "Notfall", zum Beispiel eine Oma, brauchen Sie das Angebot einer Ersatzbetreuung nicht in Anspruch zu nehmen.