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Foto: Kindergärtnerin sitzt mit fünf Kinder am Tisch und malt mit ihnen
Pressmaster / Shutterstock.com

Außerschulische Betreuungsmöglichkeiten

Immer mehr Eltern sind berufstätig. Daher wird das Betreuungsangebot vor und nach dem Unterricht zunehmend ausgebaut.

Kind- und familiengerechte Halbtagsschule

"Außerschulisch" heißt in dem Zusammenhang nicht, dass die Betreuung räumlich gesehen außerhalb des Schulgebäudes stattfindet, sondern außerhalb der regulären Unterrichtszeit. Neben dem Hort gewinnt die kind- und familiengerechte Halbtagsschule immer mehr an Bedeutung.

Betreuung am Morgen ab 7.30 Uhr: 

Diese Betreuung wird an Grundschulen nach Bedarf eingerichtet und von der Schule durchgeführt. Lehrkräfte beaufsichtigen die Kinder in dieser Zeit. Melden Sie Ihren Bedarf bei der Schulleitung an. Die Schule muss bereits ab zwei benötigten Plätzen die Aufsicht ermöglichen. Sie ist für die Eltern kostenlos.

Mittagsbetreuung

Mittagsbetreuung an Grund- und Mittelschulen: Die Mittagsbetreuung wird nicht von der Schule durchgeführt, sondern muss von einem Träger organisiert werden. Der kann entweder die Kommune, der Schulverband, ein freier Träger der Jugendhilfe, eine Kirchengemeinde oder aber eine Elterninitiative sein. Die Mittagsbetreuung findet ab Ende des Vormittagsunterrichts bis mindestens 13  Uhr, höchstens 14 Uhr in der Schule oder in der näheren Umgebung statt. Ein Mittagessen ist im Allgemeinen nicht vorgesehen, jedoch grundsätzlich möglich. Eigene Verpflegung kann mitgebracht werden. Die Kinder werden von pädagogischem Fachpersonal, z. B. einer Erzieherin, oder anderen pädagogisch geeigneten Personen betreut.

Die Mittagsbetreuung ist keine Fortsetzung des Unterrichts und keine Zeit für Hausaufgabenerledigung. Die Kinder sollen nach dem Unterricht entspannen, sich ausleben, aktiv sein, spielen, miteinander umgehen oder sich ausruhen. Jedes Kind hat ganz individuelle Bedürfnisse nach einem anstrengenden Schulvormittag.
Das Gelingen erfordert eine enge Zusammenarbeit all derer, die an dieser Betreuungsform mitwirken.
Eltern, die die Trägerschaft selbst übernehmen möchten, gründen hierfür einen Förderverein. Sie sollten Ihre Pläne dringend vorher mit der Schulleitung besprechen. 

Hinweise zur Gründung und Organisation eines Fördervereins erhalten sie beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf der Webseite www.km.bayern.de.

Auf der Webseite www.isb.bayern.de des Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung finden Sie einen "Praxishelfer".

Ganztagesbetreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler bis 16 Jahren

Zu dieser familiengerechten Förderung und Betreuung gehören: Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Fördermaßnahmen, sportliche, musische und gestalterische Aktivitäten. Nach bisherigen Erfahrungen findet die Betreuung in der Regel ab Unterrichtsende bis ca. 16.30 Uhr statt, Freitag bis 15.30 Uhr. Die Eltern sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Kinder nur für bestimmte Tage - aber für ein ganzes Schuljahr - anzumelden. Die Betreuung übernehmen pädagogische Fachkräfte, wie zum Beispiel Sozialpädagogen/innen, Erzieherinnen/er, Lehrkräfte, Leiter/innen von Jugendgruppen usw.
 

Altersübergreifender Kindergarten

In den Kindergärten können - wenn Plätze frei sind - auch Grundschüler/innen nach dem Unterricht betreut werden.
Die Betreuung kann entweder in den bestehenden Kindergartengruppen oder in eigens für die Schulkinder eingerichteten Gruppen stattfinden.
Besonders gut klappt die Betreuung, wenn die Kinder bereits vorher den Kindergarten besucht haben.
Die Kommune genehmigt nach Antrag des Kindergartens, je nach bestehendem Bedarf, die Aufnahme von Schulkindern in den Kindergarten.
Im "Netz für Kinder"-Kindergarten" werden Kinder grundsätzlich bis zum Alter von zwölf Jahren betreut.