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Foto: Lachende junge Frau hält einen Globus mit beiden Händen in die Kamera
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Au Pair als Kinderbetreuung einstellen

Eine Reihe von Angeboten der Kinderbetreuung ermöglichen es der Mutter oder dem Vater, nach der Elternzeit die Berufstätigkeit wieder aufzunehmen.

Wie kommt man an eine Au Pair-Betreuung?

Eine Möglichkeit, sich bei der Kinderbetreuung zu Hause durch eine fürsorgliche Person unterstützen zu lassen, ist die Betreuung durch eine/n Au Pair.

Dazu gehört zum Beispiel die Anstellung eines jungen Menschen aus dem Ausland, der als so genannte/r "Au Pair-Betreuer/in" zwischen sechs und zwölf Monaten für einige Stunden am Tag einer Familie mehr Bewegungsfreiheit ermöglicht. Grundsätzlich müssen Sie, um eine/n Au Pair-Betreuer/in einzustellen, keinen Vermittler in Anspruch nehmen. Der Vorteil einer Vermittlung über eine entsprechende Einrichtung ist dennoch gegeben, da diese zum Beispiel bei Schwierigkeiten eine Anlaufstelle ist, an die Sie sich wenden können.

In Deutschland werden Au Pair-Betreuer/innen nahezu ausschließlich über private Institutionen vermittelt. Deren Adressen können Sie zum Beispiel über den Bundesverband der Au Pair-Vermittler, Gasteltern und Au Pair-Betreuer/innen bekommen. Die Vermittlungsagenturen müssen für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit haben, was bedeutet, dass sie sich an bestimmte Richtlinien zu halten haben.

Informationen für die Anstellung eines jungen Menschen als Au Pair-Betreuer/in in Ihrem Haushalt können Sie sowohl bei einer Vermittlungsstelle als auch bei Ihrem Arbeitsamt bekommen.

Was müssen Sie einem/r Au Pair-Betreuer/in bieten?

Zunächst: Um mögliche Schwierigkeiten von vornherein zu vermeiden, ist es günstig, wenn Sie das Beschäftigungsverhältnis mit dem/r Au Pair-Betreuer/in (besonders über die Vergütung und die Arbeitszeit) schriftlich vereinbaren.

Zu Beginn eines Au Pair-Aufenthalts kann es zu Schwierigkeiten kommen. Ihr "Familienzuwachs" aus dem Ausland muss sich in einem fremden Kulturkreis zurechtfinden. Getrennt von Gewohnheiten, von Vertrautem, von Freunden kämpft er vielleicht mit Heimweh.

Der/die Au Pair-Betreuer/in hat vermutlich noch Probleme mit der fremden Sprache und so können anfänglich aufgrund dessen auch Missverständnisse auftreten, die manchmal Unstimmigkeiten nach sich ziehen.

Je offener und geduldiger Sie sein können, umso schneller werden all diese Schwierigkeiten verschwinden.

Als Gastfamilie eines/r Au Pair-Betreuers/in sind Sie verpflichtet,

  • ihr/ihm ein eigenes, abschließbares Zimmer unentgeltlich zur Verfügung zu stellen;
  • sie/ihn frei zu verköstigen;
  • ihr/ihm Familienanschluss zu bieten;
  • eine Versicherung (Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung) für sie/ihn abzuschließen;
  • ihr/ihm ein Taschengeld zu zahlen: zur Zeit üblicherweise 200 Euro im Monat;
  • ihr/ihm die Möglichkeit zu geben, einen Sprachkurs zu besuchen;
  • ihr/ihm einen bezahlten Urlaub zu gewähren: bei einem Aufenthalt von zwölf Monaten vier Wochen, bei einem Aufenthalt von weniger als zwölf Monaten zwei Werktage pro vollem Beschäftigungsmonat;
  • ihr/ihm einen freien Tag pro Woche zu gewähren, der mindestens einmal im Monat auf einen Sonntag fallen muss;
  • ihm mindestens vier freie Abende pro Woche zu gewähren;
  • sie/ihn nicht mehr als fünf Stunden täglich zu beanspruchen.

Was können Sie von einem/r Au Pair-Betreuer/in erwarten?

Grundsätzlich sind Au Pair-Betreuer/innen für leichte Hausarbeiten und Kinderbetreuung zuständig. Sie sind keine Haushaltshilfen!

Sie dürfen erwarten, dass Ihr/e Au Pair-Betreuer/in

  • fünf Stunden täglich für leichte Hausarbeit und Kinderbetreuung zur Verfügung steht;
  • dreimal in der Woche am Abend das Kind oder die Kinder hütet;
  • Interesse für die Kultur und die Sprache des Gastlandes mitbringt;
  • bereit ist, sich mit allen Rechten und Pflichten in die Gastfamilie zu integrieren;
  • am täglichen Familienleben teilnimmt.