Hauptinhalt
Mobilität
Die meisten Jugendlichen erwarten fast nichts sehnlicher als die erste Möglichkeit, sich unabhängig und ohne Einsatz von Muskelkraft fortbewegen zu können.
Warum haben Jugendliche den Drang nach Mobilität?
Zum Ablösungsprozess von der Familie gehören nicht nur die ersten Reisen ohne Eltern mit Bus oder Bahn in die weite Welt hinaus. Dazu gehört auch das erste Mofa oder Moped.
Was für Jugendliche schließlich eine Erweiterung ihres zentralen Bedürfnisses nach dem Unterwegssein und nach Unabhängigkeit bedeutet, ist für die meisten Eltern zunächst mit Angst und Schrecken verbunden. Die Vorstellung, dass ihr Kind sich allein auf große Fahrt begibt, verursacht ihnen Gänsehaut. Das Bild vor Augen, dass es sich auf einem motorisierten Zweirad fortbewegt, scheint ihnen unerträglich.
Auch wenn Eltern wissen, dass ihr Kind ebenso zu Fuß oder mit dem Fahrrad gefährdet ist (zusammen mit den Mopedfahrenden gehören sie zu der am meisten gefährdeten Gruppe aller Verkehrsteilnehmenden), ist es ein anderes Gefühl, wenn sie auf diese Art unterwegs sind. Die erhöhte Geschwindigkeit, mit der es sich auf einem Zweirad fortbewegen kann, scheint ihnen die Gefahr eines Verkehrsunfalls doch wesentlich zu verstärken.
Der elterliche Einwand (mit dem manchmal versucht wird, das Kind von seinem Wunsch abzubringen), dass die Reise nicht finanziert werden kann, dass mit dem Erwerb und Gebrauch eines Zweirads enorme Kosten verbunden sind, wird leicht ausgehebelt. Mit dem Anwachsen des Wunsches nach größerer Mobilität wächst die Bereitschaft, alles dafür zu tun. Das heißt zum Beispiel, das dafür nötige Geld in Freizeit und Ferien zu verdienen oder auf andere begehrte Dinge, die Geld kosten, zu verzichten.
Es ist Teil des notwendigen Ablösungsprozesses eines Kindes von seinen Eltern, dass es - selbstbestimmt - mit anderen und der Welt in Kontakt treten kann. Das geht in einem größeren Umfang und unbefangener, wenn man nicht unter elterlicher Kontrolle steht. So wird es im Allgemeinen zum zentralen Bedürfnis in der Pubertät, größere Mobilität zu erlangen.
Allein in den Urlaub - muss das sein?
Egal, welche Urlaubsideen Eltern ihrem Kind bieten, es hat im Allgemeinen andere Vorstellungen davon, wie es seine Ferien verbringen will. Auch wenn Ihr Kind noch sehr klein ist, kann es bereits sehr wohl diesbezügliche Wünsche haben. (Nicht selten wollen jüngere Kinder am liebsten zu Hause bleiben!)
Organisierte Freizeiten der Jugendverbände oder des Jugendrings, von Wohlfahrtsverbänden, Sportvereinen und anderen Organisationen machen es möglich, dass bereits sechsjährige Kinder allein unterwegs sein können. Allein heißt selbstverständlich nur: ohne Eltern. Ansonsten handelt es sich um Gruppenreisen, die von ehrenamtlichen Mitarbeitenden der jeweiligen Institution organisiert und betreut werden.
Anderes möchte Ihr 16-jähriges Kind, wenn es allein reisen will. Gemeint ist hier: Nicht nur ohne Eltern, sondern überhaupt ohne Aufsicht durch Erwachsene unterwegs zu sein. Auf einer Fahrradtour, mit Zelt oder Jugendherbergsausweis unterwegs sein oder mit einem Bahn- oder Bus-Ticket durch Europa reisen, andere Länder kennen lernen, das wünscht sich der Jugendliche meistens. Mit Freundinnen und Freunden eine Rucksacktour zu machen, verspricht Abenteuer und Unabhängigkeit - und bedeutet Freiheit.
In den meisten Ländern gibt es ein weit ausgebautes Netz von Unterkünften für Jugendliche (Jugendherbergen, Hostels, B&B, Bd and Breakfast). Den so genannten Backpackern (Rucksackreisenden) stehen nicht nur billige Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung. Hier treffen sie auf Gleichgesinnte aus aller Herren Länder, mit denen sie sich austauschen über die weitere Reise.
Für Übernachtungen in Jugendherbergen wird ein Mitgliedsausweis des Deutschen Jugendherbergswerks benötigt. Er ist für alle Jugendherbergen gültig. Für das Ausland braucht man einen internationalen Ausweis. (In Jugendherbergen können übrigens auch Familien übernachten).
Jugendherbergen sind inzwischen so modern in ihren Hausregeln und ihrer Ausstattung, dass sie von einem kleineren Hotel häufig nicht mehr zu unterscheiden sind.
Eine weitere und billigste Übernachtungsmöglichkeit sind Zeltplätze.
Können Sie den Wunsch Ihres Kindes, allein reisen zu wollen, nicht bremsen, beachten Sie, dass
- es nicht ganz allein unterwegs ist, also mit Freundinnen oder Freunden;
- es sich auf seine Reise gut vorbereitet;
- es ein Reiseziel wählt, das auf Touristen eingestellt ist;
- Sie Ihr Kind zum Beispiel über ein Handy erreichen können;
- sich Ihr Kind in besprochenen Abständen regelmäßig zu Hause meldet.
Reist Ihr Kind zum ersten Mal allein, könnten Sie ihm zunächst eine kleinere Unternehmung erlauben. Eine Tour durch einen Teil Deutschlands, mit Übernachtungen in Jugendherbergen oder auf Zeltplätzen, könnte ein Anfang sein. Arbeiten Sie vielleicht mit Ihrem Sprössling zusammen die Route aus.
Vielleicht sind Sie selbst nicht zu Hause, während Ihr Kind unterwegs ist. Sorgen Sie dann unbedingt dafür, dass andere Erwachsene aus der Verwandt- oder Bekanntschaft für Ihr Kind jederzeit erreichbar sind.
Motorisiertes Zweirad - muss das sein?
Nichts scheint im jugendlichen Alltag dringender zu sein, als ein großes Maß an Mobilität. Und wie lässt sich dieses besser erreichen, als mit einem motorisierten Zweirad?
Dass die damit verbundene größere Freiheit mit speziellen Risiken verknüpft ist – welchen Jugendliche oder Jugendlichen interessiert das? Für sie oder ihn ist es das unumstößlich “Coolste“, die Welt mit Hilfe eines Mopeds zu erfahren.
An die Dringlichkeit des Wunsches erinnern Sie sich vielleicht noch aus Ihrer eigenen Jugendzeit, und vielleicht erklären Sie sich mit dem Erwerb eines Zweirads einverstanden.
Voraussetzung dafür, dass Ihr Kind dies auch fahren darf, ist grundsätzlich eine bestimmte Form von Fahrerlaubnis (Prüfungsbescheinigung, Führerschein). Die ist einerseits altersgebunden, andererseits ist sie auf das Führen bestimmter Fahrzeuge begrenzt.
Ab wann darf man ein motorisiertes Zweirad fahren?
Ab dem 15. Lebensjahr darf ein Jugendlicher ein motorisiertes Zweirad mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h fahren. Vorausgesetzt, er hat in einer Fahrschule eine Fahrerlaubnis (Prüfungsbescheinigung) erworben. Die bekommt er, wenn er eine theoretische Prüfung abgelegt und bestanden hat.
Ab dem 16. Lebensjahr ist es möglich, für das Führen verschiedener Kraftfahrzeuge zwei unterschiedliche Führerscheinklassen zu erwerben:
- den Führerschein der Klasse M, der den Inhaber berechtigt, Zweiräder (Mopeds, Roller, Mokicks) mit einem Hubraum von 50 ccm und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu fahren (die Führerscheinprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil - ohne Sonderfahrten).
- den Führerschein der Klasse A1, der den Inhaber berechtigt, Zweiräder mit einem Hubraum bis zu 125 ccm , deren Motoren allerdings auf 80 km/h gedrosselt sind, zu fahren (die Führerscheinprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil - mit Sonderfahrten: Autobahn, Nachtfahrten, Landstraße; sie machen den Führerschein erheblich teurer).
Das motorisierte Zweirad - worauf ist besonders zu achten?
Wenn Ihr Kind ein motorisiertes Zweirad fährt, machen Sie es eindringlich darauf aufmerksam, dass
- es auf grundlegende Dinge wie Spiegel, Kleidung, Helm, Nierenschutz und Handschuhe besonders sorgfältig achtet; das heißt, sie müssen in Ordnung sein und auch benutzt werden.
- Kurven fahren, Schulterblick, Slalom fahren geübt sein will. (Dazu könnte Ihr Kind zum Beispiel beim ADAC einen entsprechenden Kurs mitmachen.)
- das Fahren ohne Versicherungsschutz (durch Nichtanmeldung des Fahrzeugs, Nichtverlängerung des Schutzes oder Frisieren des Fahrzeugs) äußerst unangenehm werden kann. Nicht nur, dass man damit straffällig wird. Im Falle eines Unfalls können unabsehbare Konsequenzen daraus erwachsen. (Kann zum Beispiel ein Unfallopfer nicht ausreichend entschädigt werden, können dadurch sehr hohe und zeitlich weitreichende zivilrechtliche Ansprüche entstehen, die Ihr Kind später noch belasten werden).
Auf der Webseite der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) finden Sie eine Liste und Downloads aller Verkehrszeichen des Verkehrszeichenkataloges.