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Foto: Junge zieht mit der Kreditkarte der Eltern unerlaubt Bargeld am Automaten
Volurol / Shutterstock.com

Alterstypische Delikte und ihre Konsequenzen / Kriminalität

Für die meisten Eltern ist es beschämend, wenn ihr Kind bei einer Straftat erwischt wird.

Lügen und Stehlen altersabhängig betrachten

Die meisten kleinen Kinder „lügen“ und „stehlen“. Dieses „Lügen“ ist aber eher mit dem Verhalten eines Erwachsenen zu vergleichen, der versucht, sich aus einer Situation herauszuschwindeln. Bei kleinen Kindern wird das aber erstaunlicherweise gleich als „Lügen“ bezeichnet. Das vermeintliche „Stehlen“ kann bei einem kleinen Kind zum Beispiel darin bestehen, dass es (ohne bereits eine klare Vorstellung von Besitzverhältnissen zu haben) ein Spielzeug einsteckt, das ihm nicht gehört, dass es aber unbedingt haben möchte.

Bis zum Beginn der Pubertät haben fast alle Kinder nicht nur gelernt, dass Lügen und Stehlen zu den unerlaubten Verhaltensweisen gehören. Sie wissen auch schon, dass zum Beispiel Betrügereien oder Diebstähle Gesetzesverstöße darstellen.

Diese können bei Kindern und Jugendlichen zu einer ernsten Sache werden. Mit Folgen, die sie sich vielleicht nicht immer vorstellen - wie zum Beispiel Schuldgefühle, Ängste, Schadensersatzansprüche und das Leid Dritter. Ebenso können Jugendliche für ihr Verhalten auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Einerseits löst manchmal ein Zusammenstoß mit der Polizei einen heilsamen Schock aus. Der junge Mensch wird zum Nachdenken gebracht und vielleicht vor weiteren unerlaubten Handlungen bewahrt. Andererseits legt sich bei vielen Kindern und Jugendlichen eine in der Pubertät möglicherweise erhöhte Straffälligkeit mit dem Älterwerden von allein (auch wenn sie nicht dabei erwischt wurden), wenn sie beginnen, die für das Gemeinwohl notwendigen Regelungen anzuerkennen.

Was sind alterstypische Delikte?

Bei Kindern (bis zum 14. Geburtstag) sind mehr als die Hälfte, bei Jugendlichen (zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr) fast die Hälfte aller Delikte Ladendiebstähle. Dabei überwiegen Diebstähle mit relativ geringen Schadenssummen. Nicht selten sind auch Fahrraddiebstähle. „Schwerer Diebstahl“ (also aus gesicherten Räumen oder Behältern), kommt dagegen eher selten vor.

Relativ häufige Delikte sind auch:

  • so genannte Leistungserschleichung (zum Beispiel „Schwarzfahren“ mit öffentlichen Verkehrsmitteln);
  • Körperverletzung (bei Jugendlichen und Heranwachsenden überwiegend innerhalb der Altersgruppe);
  • Sachbeschädigungen;
  • Straßenverkehrsdelikte (zum Beispiel Trunkenheit im Verkehr);

Immer mehr nehmen folgende Delikte zu:

  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz;
  • Raub (dazu gehört zum Beispiel nicht nur Tankstellenraub - er wird zu Recht strafrechtlich als Verbrechen eingestuft -, sondern auch schon das so genannte „Jackenabziehen“);
  • räuberische Erpressung.

Warum stehlen Jugendliche?

Etwas nicht einfach „mitgehen“ zu lassen, fällt Jugendlichen vielleicht umso schwerer, als sie der Verführung zum Konsum überall begegnen. Ausgehen, modische Kleidung, Zigaretten werden in der Pubertät immer wichtiger. Sie werden häufig durch das riesige Angebot der Produkte verführt, die man angeblich unbedingt besitzen muss. Auch weckt die Werbung immer wieder neue Wünsche in ihnen. Das kostet Geld, was sie meistens nicht ausreichend haben. Da kann es passieren, dass sie zu unerlaubten Mitteln greifen, um sich ihre Wünsche zu erfüllen. Selten stehlen Jugendliche aber aus echter Bedürftigkeit. Viel häufiger spielen weitere andere Gründe eine Rolle, wenn sie der Versuchung nicht widerstehen, etwas „mitgehen“ zu lassen:

  • Rebellion gegen die Eltern und ihre Werte;
  • Einfluss durch Gleichaltrige (du traust dich ja nicht), wodurch der Diebstahl auch zu einer Mutprobe werden kann;
  • Lust auf Abenteuer, verbunden mit Nervenkitzel;
  • Aufbesserung des Taschengeldes.

Unser Kind hat eine Straftat begangen - was können wir als Eltern tun?

Für die meisten Eltern ist es beschämend, wenn ihr Kind bei einer Straftat erwischt wird. Und doch kann ihm eigentlich nichts Besseres geschehen. Wird es nämlich nicht ertappt, erlebt es womöglich einen anregenden Nervenkitzel, und es wird dies mit ziemlicher Sicherheit noch öfter tun.

Wird die Straftat Ihres Kindes dagegen entdeckt, kann das eine heilsame Wirkung haben. Meist wird der Übeltäterin oder dem Übeltäter nämlich erst dann, wenn die oder er erwischt wird, klar, was sie oder er getan hat. Sie oder er bekommt einen ordentlichen Schrecken, der sie oder ihn vielleicht in Zukunft davon abhält, noch einmal mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

Unabhängig davon, ob Jugendliche bei einer Straftat erwischt werden oder nicht - die Tatsache als solche bedeutet noch keinen Weltuntergang. Reagieren Sie nicht mit Panik. Beschimpfen Sie Ihr Kind nicht. Vermutlich fühlt es sich bereits schuldig, sodass Sie ihm keine Schuldgefühle machen müssen. Helfen Sie ihm stattdessen, die Bedeutung seines Handelns zu verstehen. Betrachten Sie mit ihm gemeinsam das Geschehen aus der Opferperspektive, sodass es erkennen kann, was es einem anderen mit seinem Verhalten angetan hat. Natürlich muss Ihr Kind die Konsequenzen seines Handelns selber tragen. Zum Beispiel kann es den Kaufpreis des gestohlenen Gegenstands mit seinem Taschengeld in Raten „abstottern“.

Kritisch wird es allerdings, wenn eine Jugendliche oder ein Jugendlicher immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Dafür kann es viele Gründe geben. Es ist wichtig, dass diesen nachgegangen wird, um schließlich die Ursachen für das unerlaubte Handeln beheben zu können.

Kommen Sie als Eltern nicht allein mit dieser Problematik zurecht, wenden Sie sich um Rat und Hilfe an eine Erziehungsberatungsstelle oder das Jugendamt in Ihrer Nähe.

Konsequenzen aus einem Delikt - wie können Eltern helfen?

Wichtig für Eltern ist es, bei jedem Delikt ihres Kindes zu erkennen, ob es sich bei einer begangenen Straftat um einen einmaligen „Ausrutscher“ handelt oder um Anzeichen, die auf eine beginnende, gefährliche Entwicklung bis hin zu einer Verfestigung von Fehlverhalten hinweisen.

Natürlich ist es für Eltern immer eine unangenehme Angelegenheit, wenn ihr Kind Fehlverhalten zeigt, aus dem ein Schaden für andere folgt. Dennoch helfen sie ihrem Kind nicht, wenn sie es dabei unterstützten, die Angelegenheit zu „vertuschen“.
Es ist wichtig, dass die Jugendliche oder der Jugendliche lernt, für ihr oder sein Verhalten einzustehen und für ihre oder seine Straftat zur Rechenschaft gezogen wird. Nur so kann sie oder er lernen, Verantwortung für die Taten zu übernehmen.

Sie sollten sich jedoch davor hüten, die Sache durch überzogene Reaktionen zu verschärfen.

Ziel ist es immer, dass die Jugendlichen aus ihrem Fehlverhalten lernen können. Das ist Ihrem Kind nur möglich, wenn Sie es die Konsequenzen aus seiner Handlung tragen lassen, es dabei aber, wenn nötig, unterstützen.

Vielleicht ist Ihr Kind damit überfordert, wenn es einen von ihm verursachten Schaden regulieren muss. Dann können Sie zusammen mit ihm herausfinden, was es selbst leisten kann (und natürlich dann auch muss) und was Sie vielleicht übernehmen können. (Tun Sie das liebevoll, aber finden Sie das richtige Maß).

Unterfordern Sie Ihr Kind nicht, indem Sie ihr die Schadensregulierung abnehmen. Sie machen es damit nur unmündig. Sie nehmen ihm dadurch die Chance, aus seinem Verhalten etwas zu lernen.

Zeigen Sie stattdessen Ihrem Kind Möglichkeiten, wie es den von ihm verursachten Schaden wiedergutmachen kann. Auf diese Weise wird das Geschehen weder klein gemacht, noch wird es überbewertet.

Wenn Sie das Fehlverhalten Ihres Kindes realistisch sehen, können Sie dessen Wirkung am besten einschätzen. Damit helfen Sie ihm, den Schaden nicht nur angemessen wieder gut zu machen. Sie zeigen ihm auch, dass Sie sein Verhalten zwar kritisch sehen und es nicht billigen, ihm aber trotz helfen und beistehen.

Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen meinem Kind?

Begeht ein Kind bis zum Tag vor seinem 14. Geburtstag ein Delikt (zum Beispiel einen Diebstahl), hat das zumindest keine strafrechtlichen Folgen.

Weist das Delikt in seiner Schwere allerdings auf eine beginnende Gefährdung hin, sollten Sie sich unbedingt Hilfe bei einer Erziehungsberatungsstelle oder dem Jugendamt holen. Es geht darum, Ihr Kind rechtzeitig vor einem Abgleiten auf die „schiefe Bahn“ zu bewahren.

Wird hingegen eine Jugendliche oder ein Jugendlicher, der bereits 14 Jahre alt ist, bei einer unerlaubten Handlung erwischt, bedeutet das in irgendeiner Form eine Begegnung mit der Justiz. Grundsätzlich wird dann das so genannten „Jugendstrafrecht“ angewendet. Meistens werden dann Berichte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamts eingeholt.

Eine Reihe von Delikten wird allerdings nicht im Rahmen einer „Hauptverhandlung“, also in einem Gerichtsprozess, verhandelt. Stattdessen kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung der Jugendrichterin oder des Jugendrichters das Verfahren einstellen. Dabei geht es nicht um „Schonung“ der Täterin oder des Täters, sondern um Vermeidung von Überreaktionen und von „Abstempelung“, die das Fehlverhalten eventuell nur festigen würden. Ziel ist es, die Jugendliche oder den Jugendlichen so zu maßregeln, dass sie oder er künftig nicht mehr straffällig wird.

Die Einstellung des Verfahrens kann auch unter einer Reihe von Auflagen geschehen. So kann die Jugendliche oder der Jugendliche dazu verpflichtet werden

  • eine unentgeltliche Arbeitsleistung im sozialen Bereich zu erbringen (Sozialstunden);
  • eine Geldbuße zu leisten;
  • eine Schadenswiedergutmachung zu erbringen.

Um zu vermeiden, dass dem jungen Menschen mögliche „Jugendsünden“ seine Zukunft verbauen, gilt er dann nicht als vorbestraft. Nur bei einem schwerwiegenden Delikt, zum Beispiel Raub ist der Jugendliche auch vorbestraft. Die Straftaten von Jugendlichen werden dann in das so genannte Erziehungsregister eingetragen. Einblick in dieses haben im Allgemeinen nur die Justiz- und Jugendbehörden.