Hauptinhalt
Wer erhält Unterhaltsvorschuss?
Vom 12. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind
- von dem Elternteil, der zur Unterhaltszahlung verpflichtet ist, kein oder kein regelmäßiger Unterhalt gezahlt wird,
- der Unterhalt nicht mindestens in Höhe des Mindestunterhalts nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes zum Kinderfreibetrag geleistet wird,
- nach dem Tod des zur Zahlung verpflichteten Elternteils kein Unterhalt in Form von Waisenbezügen gezahlt wird.
Verweigert der zur Zahlung verpflichtete Elternteil den Unterhalt, obwohl er ihn ganz oder teilweise zahlen könnte, holt sich der Staat den geleisteten Unterhaltsvorschuss von ihm zurück.
Weitere Informationen zum Thema Unterhaltsvorschuss erhalten Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.