Hauptinhalt
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine staatliche Leistung für Familien mit geringem Einkommen.
Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Mit dieser Hilfe unterstützt der Staat jene Eltern, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, aber den ihrer Kinder nicht gesichert sehen. Durch den Kinderzuschlag wird verhindert, dass Eltern allein wegen des Unterhalts der Kinder Arbeitslosengeld-II- / Sozialhilfe-Leistungen beantragen müssen.
Die Bundesagentur für Arbeit gibt weitere Auskünfte über Anspruch, Höhe und Dauer des Kinderzuschlags.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
Kinderzuschlag bis Ende 2022
Der Kinderzuschlag beträgt seit dem 1. Juli 2022 bis zu 229 Euro monatlich je Kind.
Kinderzuschlag ab Januar 2023
Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen wird zum 1. Januar 2023 erhöht: Er steigt von 229 Euro auf 250 Euro pro Monat pro Kind.
Auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie ausführliche Informationen zum Kinderzuschlag.
Wie kann ich Kinderzuschlag beantragen?
Bei der örtlichen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erfolgt die Antragstellung auf Kinderzuschlag.
Finden Sie mit dem KiZ-Lotsen heraus, ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
Mehr erfahren
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Themen: