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Bayerisches Krippengeld
Der Freistaat Bayern hat mit Wirkung zum 1. Januar 2020 das Bayerische Krippengeld eingeführt.
Hintergrundinformationen zum Bayerischen Krippengeld
Mit dem bayerischen Krippengeld werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen für die Betreuung in einer nach dem Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Einrichtung oder Tagespflege entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Krippengeld wird nur an Eltern gezahlt, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Das Bayerische Krippengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die nach dem 1. Januar 2017 geboren und bereits ein Jahr alt sind. Neben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern vom Krippengeld profitieren. Für die Gewährung ist ein Antrag erforderlich.
Im Dezember 2019 hatte der Bayerische Landtag das bayerische Krippengeld beschlossen. In einem Video wird erklärt, unter welchen Voraussetzungen bis zu 100 Euro im Monat erstattet werden.
Wo bekomme ich Informationen zum Bayerischen Krippengeld?
Sie haben Fragen zum Bayerischen Krippengeld? Beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) finden Sie wichtige Informationen und konkrete Antworten zum Krippengeld. Die häufigen Fragen sind nach Themen sortiert, so dass Sie schnell und unkompliziert die für Sie interessanten Antworten finden.
Ergänzend steht ein Servicetelefon unter 0931 32090929 von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr, am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
Wo kann ich Bayerisches Krippengeld beantragen?
Der Antrag ist beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) einzureichen.
Auf der Webseite des ZBFS können Sie das Antragsformular für das Bayerische Krippengeld als PDF-Datei herunterladen, ausdrucken und ausfüllen.
Auch eine Online-Version des Antrags steht Ihnen zum digitalen Ausfüllen zur Verfügung.
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