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Bayerisches Familiengeld
Beste Startchancen für ein gutes Leben in Bayern: das ist die Zielsetzung des Bayerischen Familiengeldes für Familien mit kleinen Kindern.
Für wen ist das Bayerische Familiengeld gedacht?
Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind 300 Euro pro Monat.
Das Bayerische Familiengeld ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern erhalten das Familiengeld, egal ob das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.
Das Familiengeld gibt es ab 1. September 2018. Ein Antrag ist möglich für alle Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren wurden.
Wo bekomme ich Informationen zum Bayerischen Familiengeld?
Sie haben Fragen zum Bayerischen Familiengeld? Beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) finden Sie wichtige Informationen zum Bayerischen Familiengeld.
Ergänzend steht ein Servicetelefon unter 0931 32090929 von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr, am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
Auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales finden Sie weitere ausführliche Informationen über das Bayerische Familiengeld.
Wo kann ich Bayerisches Familiengeld beantragen?
Ein Antrag auf Familiengeld ist nicht erforderlich, wenn in Bayern für dieses Kind Elterngeld bewilligt wurde bzw. künftig bewilligt wird.
Der Antrag auf Elterngeld in Bayern gilt im Falle einer Bewilligung von Elterngeld gleichzeitig als Antrag auf Familiengeld.
Falls Sie kein Elterngeld in Bayern beziehen oder bezogen haben, können Sie die Antragsformulare aufrufen auf der Webseite des ZBFS, Zentrum Bayern Familie und Soziales.