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Was ist die gesetzliche Grundlage von Erziehungsberatungsstellen?

Laut dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (SGB VIII) ist die hauptsächliche gesetzliche Grundlage für Erziehungsberatungsstellen:

„Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind“.

Daneben gibt es eine Reihe von zusätzlichen Aufgaben, die von vielen Erziehungsberatungsstellen erbracht werden: 

präventive Angebote der Familienbildung (z. B. Elternabende), Unterstützung anderer Einrichtungen bei Gefährdungseinschätzungen, aufsuchende Angebote in Familienzentren, Kindergärten usw.

Was sind die allgemeinen Aufgaben der Erziehungsberatungsstellen?

Hilfe und Unterstützung für Eltern, Kinder und Jugendliche bei:

  • Konflikte im Familienleben,
  • Fragen zur Entwicklung und Erziehung von Kindern,
  • Erziehungsschwierigkeiten,
  • problematisches Sozialverhalten,
  • Verhaltensauffälligkeiten,
  • länger andauernde emotionale Instabilität (Ängste, Zwänge),
  • Entwicklungsverzögerungen,
  • psychosomatischen Beschwerden,
  • Formen der seelischen Behinderung bei Schulkindern,
  • Eltern-Kind-Konflikte,
  • Kindesmisshandlung,
  • sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche,
  • Einnässen,
  • Ess- und Schlafstörungen,
  • schwierige familiäre Situationen,
  • Fragen der Partnerschaft,
  • Trennung und Scheidung,
  • Ausübung des Umgangsrechts nichtsorgeberechtigter Elternteile.

Erziehungsberatungsstellen unterstützen Familien und Familienmitglieder in allen Lebenslagen, z. B. Alleinerziehende Eltern, Familien mit Migrationshintergrund, Regenbogenfamilien, Familien mit einem behinderten Mitglied, Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil.

Wer kann sich an eine Erziehungsberatung wenden?

In Bayern gibt es etwa 180 Erziehungsberatungsstellen. Alle Eltern, Kinder, Jugendliche und alle, die mit der Erziehung von Kindern befasst sind, können sich an eine Erziehungsberatungsstelle in ihrer Nähe wenden. Die Fachkräfte bieten Unterstützung in Erziehungsfragen und beraten bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen und können auch in Krisensituationen unterstützen. Themen können zum Beispiel Konflikte in der Familie, Trennung und Scheidung oder Entwicklungsschwierigkeiten des Kindes sein.

Jedes Jahr suchen weit über 60.000 Familien in Bayern eine Erziehungsberatungsstelle auf. Auch Kinder und Jugendliche dürfen sich selber an eine Beratungsstelle wenden.

Wo finde ich eine Beratungsstelle in meiner Nähe?

Hier finden Sie Erziehungsberatungsstellen in Bayern. Diese unterstützen Mütter und Väter, aber auch Kinder und Jugendliche bei Klärung und Bewältigung von Problemen.

Wer arbeitet in Erziehungsberatungsstellen?

In Erziehungsberatungsstellen arbeiten vor allem Fachkräfte wie:

  • Psychologinnen und Psychologen,
  • Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen,
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,
  • Heilpädagoginnen und Heilpädagogen

Viele der Fachkräfte verfügen in der Regel über besondere Zusatzausbildungen, z. B. in der Familientherapie, Verhaltenstherapie, Gesprächspsychotherapie, tiefenpsychologischer Therapie, Spieltherapie oder Gruppentherapie. An den Stellen arbeiten auch Beraterinnen und Berater mit besonderen Fortbildungen, z. B. in Medienkompetenz, Traumatisierung, sexueller Gewalt, Mediation, Pflegekinder und vieles mehr.

Was kostet eine Beratung und wie läuft diese ab?

Wenn Kinder, Jugendliche oder Eltern eine Erziehungsberatung in Anspruch nehmen, dann ist diese kostenfrei, denn für fast alle Beratungsleistungen besteht ein Rechtsanspruch. Wenn Sie sich an eine Beratungsstelle wenden möchten, nehmen Sie Kontakt zu einer örtlich nahegelegenen Beratungsstelle auf. Dies kann telefonisch, persönlich und in vielen Beratungsstellen auch über die Homepage erfolgen.

Ziel ist es, in vertrauensvollen Gespräch Ihre persönlichen Fragen und Probleme zu klären sowie mit Ihnen zusammen Lösungen zu erarbeiten. Was in den Gesprächen mitgeteilt wird, unterliegt der Schweigepflicht, das heißt, alles wird vertraulich behandelt. Die Beraterinnen und Berater in Ihrer örtlichen Beratungsstelle geben Ihnen dazu weitere und nähere Informationen.