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Bürgergeld
Das Bürgergeld hat zum Jahresbeginn 2023 das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld abgelöst.
Bürgergeld ist eine Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Sicherung des Existenzminimums. Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, können Bürgergeld erhalten.
Der Antrag auf Bürgergeld kann einfach und bequem online gestellt werden. Nachweise und Unterlagen können digital eingereicht werden.
Zuständig für die Leistungserbringung sind die örtlichen Jobcenter sowie die Agentur für Arbeit.
Alle Informationen sind auf der Webseite der Agentur für Arbeitzu finden.