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Berufsausbildungsförderung (BAföG)
Studierenden, Auszubildenden und Schülern soll unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten eine Ausbildung oder ein Studium ermöglicht werden, das ihren Interessen und Neigungen entspricht.
Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich BAföG?
Ob eine Studentin oder Student oder eine Auszubildende oder Auszubildender BAföG (Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) erhalten kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Die Ausbildung an Hochschulen, Fach- und Fachoberschulen, Berufsaufbauschulen, Abendschulen, höheren Fachschulen und Akademien sind bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich förderungsberechtigt.
- Sogar eine Schulbildung ab der 10. Klasse kann in besonderen Fällen gefördert werden, wenn zum Beispiel ein junger Mensch noch während der Schulzeit aufgrund von familiären Problemen sein Elternhaus verlässt.
- Auch Entfernungen zur Ausbildungsstätte können dabei eine Rolle spielen.
- Grundsätzlich werden aber nur das erste Studium und die erste Berufsausbildung durch BAföG unterstützt.
- Einen Antrag auf BAföG für ein Studium können nicht nur deutsche Staatsbürger stellen. Auch ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können BAföG erhalten. Sie müssen allerdings ein Daueraufenthaltsrecht vorweisen können.
- Ebenso wird das Einkommen und Vermögen der Eltern oder der Ehegattin oder des Ehegatten geprüft, um zu sehen, ob dies zur Finanzierung des Studiums ausreicht. Denn die Höhe der zu bewilligenden Förderung hängt errechnet sich aus dem Vermögen der Eltern, des Ehepartners oder des eigenen Einkommens. Dafür müssen bei der Antragstellung Belege mit eingereicht werden.
Wie erhalte ich BAföG?
Um BAföG zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
- Beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt oder Kreisverwaltung des Wohnortes der Eltern können Schülerinnen und Schüler einen Antrag erhalten und einreichen.
- Studentinnen und Studenten erhalten einen BAföG-Antrag beim Studentenwerk der Universität.
- Alle anderen Antragstellenden können sich an das Amt für Ausbildungsförderung wenden, das jeweils im Ort oder Bezirk der Ausbildungsstätte liegt.
Der BAföG-Antrag muss auf jeden Fall vor Beginn der Ausbildung gestellt werden, da rückwirkend keine Leistungen gewährt werden. Man muss ihn auch jedes Jahr neu stellen und sollte ihn rechtzeitig einreichen, da die Ämter in der Regel stark ausgelastet sind und ansonsten nicht garantiert ist, dass die finanzielle Unterstützung rechtzeitig zu Beginn des Ausbildungsjahres gewährt werden kann.
Um BAföG zu erhalten, muss auch erkennbar sein, dass die Studierenden ihr angestrebtes Ausbildungsziel auch erreichen werden. Das bedeutet: Um die Förderung bis zum Ende zu erhalten, müssen nach einer bestimmten Studienzeit Leistungsnachweise vorgelegt werden. Das können abgelegte Zwischenprüfungen oder erlangte Noten sein.
Wie erfolgt die BAföG Förderung?
BAföG ist ein Darlehen, das heißt: es muss an den Staat zurückgezahlt werden.
Nur Schülerinnen und Schüler müssen die Förderung nicht zurückzahlen.
Studierende und Auszubildende an höheren Fachschulen und Akademien erhalten BAföG grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen des Staates. Nach Ende der Förderungshöchstdauer müssen sie das Darlehen in niedrigen Raten wieder zurückzahlen.
Hier können Sie sich über die Rückzahlungsverpflichtung informieren.
Weiterführende Informationen zu Förderungsarten und Förderungshöhen sowie Antragsformulare erhalten Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Wann bekomme ich einen Zuschuss nach dem Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetz?
Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Klasse an Realschulen, Gymnasien oder Wirtschaftsschulen können in Bayern über das Bayerische Ausbildungsförderungsgesetz einen Zuschuss bekommen, wenn sie auswärtig untergebracht sind. Der Antrag hierfür ist im Landratsamt oder in kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung zu stellen.