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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Was versteht man unter Berufsausbildungsbeihilfe?
Berufsausbildungsbeihilfe wird gezahlt, um eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, wenn die/ der Auszubildende wegen der Entfernung zur Ausbildungsstelle nicht bei seinen Eltern wohnen kann.
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach der Art der Unterbringung, dem Gesamtbedarf des Auszubildenden und seinem Einkommen. Auch das Einkommen der Eltern wird angerechnet, wobei es Freibeträge gibt.
Bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen werden Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für Lehrmittel und Arbeitskleidung erstattet. Für behinderte Auszubildende gibt es Sonderregelungen.
Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Ausbildung gestellt wird.
Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in dessen Bezirk der Auszubildende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder die Agentur, in dessen Bezirk die Eltern wohnen.