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Kinderlärm
Kinderlärm ist Zukunftsmusik. Empfindliche Nachbarn sehen das nicht selten anders. So gibt es immer wieder Streitigkeiten vor Gericht, weil lärmgeplagte Nachbarn und Eltern, die nicht wissen, wie sie ihren Rackern "einen Schalldämpfer aufsetzen" sollen, sich nicht gütlich einigen können.
Gott sei Dank billigen viele Richterinnen und Richter den Kindern zu, dass Spielen mit Geräusch verbunden ist. Und dieses eine zwingend notwendige Ausdrucksform ist, die nicht unterdrückt werden kann, ohne dass diese zu dauernden Schäden führt, wie es in einem Gerichtsurteil heißt.
Was tun, wenn der Kinderlärm die Nachbarn nervt?
Sie kennen das: Der Nachwuchs tobt, der Nachbar klopft wütend an die ohnedies viel zu dünnen Wände der Mietwohnung und die Nerven liegen blank. Und auch die Erfindung des Kopfhörers hält den Nachwuchs nur bedingt davon ab, die Pferdestärken seiner Musikanlage bis an die Belastungsgrenzen auszufahren.
Ein Grundrecht auf hemmungslose Lärmbelästigung der Mitmenschen, die es im Übrigen auch innerhalb der eigenen Familie nicht geben soll, enthält das Grundrecht auf gewaltfreie Erziehung übrigens nicht!
Einige Merkpunkte zum Thema Kinderlärm helfen vielleicht:
- Je dichter besiedelt die Gegend, desto wichtiger ist es, möglichst wenig Lärm zu machen. Das können Sie Kindern erklären.
- Ständige "Krachmacher" haben mitunter einen Grund dafür, dass sie geräuschvoll auf sich aufmerksam machen – und nicht immer ist es die pure Lebensfreude. Sprechen Sie mit Ihrem Kind. Und vor allem: Hören Sie zu.
- Babys und Kleinkinder halten sich nicht an die in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten. Da hilft nur, Verständnis zu entwickeln. Suchen Sie das Gespräch mit der Nachbarin und dem Nachbarn und berichten Sie ruhig von Ihren Schwierigkeiten, den Nachwuchs im Zaum zu halten.
- Kinder dürfen nicht den ganzen Tag spielen, wie und wo und wie laut sie möchten. Es gibt über Mittag und während der Nacht aus gutem Grund Ruhezeiten, an die sich nicht nur Rasenmäher, Heimwerkerinnen und Heimwerker, Musikerinnen und Musiker und Spätheimkehrende halten müssen. Regeln und Grenzen gelten auch für akustische Erziehungsfragen.
- Es ist ja nicht so, dass Kinderlärm nur die Nachbarn nerven würde. Deshalb berufen Sie nötigenfalls eine Familienkonferenz ein, wenn Ihnen der Geräuschpegel über den Kopf wächst. Und im Übrigen, wenn nichts mehr hilft gegen laute Beats: Behalten Sie die Lufthoheit über den Sicherungskasten in Ihrem Familienhaushalt.
Jetzt aber Spaß beiseite: Der Aushandlungsprozess mit Ihrem Kind bleibt Ihnen nicht erspart.