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Foto: Mit Haken verdrahtete Schnüre.
Bel_monda / Shutterstock.com

Jugendschutz

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen ist eine wichtige Erziehungsaufgabe der Eltern.

Aspekte des Jugendschutzes

In der Familie können die Eltern durch die Erziehung den Jugendschutz gut sicherstellen. Außerhalb der Familie brauchen sie dazu aber die Unterstützung der Allgemeinheit, des Staates. Es gibt deshalb eine ganze Reihe von Gesetzen, die dafür sorgen sollen, dass Kinder im öffentlichen Raum vor Gefährdungen geschützt werden. Beschränkungen allein reichen hierfür aber nicht aus. Kinder müssen lernen mit den Gefährdungen unserer Gesellschaft umzugehen.

Aus diesen Gründen bietet der Staat den Eltern pädagogische Unterstützung an (erzieherischer Jugendschutz) und sichert den Jugendschutz in der Öffentlichkeit durch Abgabe- und Aufenthaltsbeschränkungen (gesetzlicher Jugendschutz).

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt den Schutz von Kindern und Ju­gend­li­chen in der Öffentlichkeit.

Was versteht man unter erzieherischem Jugendschutz?

Mit gesetzlichen Beschränkungen allein können Kinder und Jugendliche nicht vor schädlichen Einflüssen geschützt werden. Dies zeigt sich zum Beispiel im Bereich der Medien, insbesondere des Internets sehr deutlich, weil gerade das Internet sehr international und schnelllebig ist. Vielmehr müssen Kinder lernen, Gefährdungen zu erkennen und mit ihnen angemessen umzugehen.

Der erzieherische Jugendschutz unterstützt Kinder und Jugendliche dabei, sich zu kritischen und entscheidungsfähigen jungen Menschen zu entwickeln, die in der Lage sind für ihr Leben Verantwortung zu übernehmen.

Die Eltern dürfen bei dieser schweren Erziehungsaufgabe nicht allein gelassen werden. Sie sollen von pädagogischen Fachkräften unterstützt werden. So haben die Jugendämter, aber auch andere Institutionen zahlreiche Ratgeber und Informationen für Eltern erarbeitet, die sie bei der Wahrnehmung ihrer erzieherischen Aufgaben unterstützen. Darüber hinaus werden in der Schule, Jugendarbeit und anderen Bereichen Maßnahmen angeboten, die Kinder und Jugendliche befähigen sollen mit den Gefährdungen in unserer Gesellschaft umzugehen.

Was versteht man unter gesetzlichem Jugendschutz?

Es wurden verschiedene Gesetze erlassen, die Minderjährige in der Öffentlichkeit schützen sollen. Am bekanntesten ist das Verbot der Kinderarbeit (Jugendarbeitsschutzgesetz) oder die Beschränkung der Geschäftsfähigkeit (Ausnahme: Taschengeldparagraph) (Bürgerliches Gesetzbuch)

Das Jugendschutzgesetz ist ein spezielles Gesetz, das Minderjährige vor Risiken und Gefahren in der Öffentlichkeit schützen soll. Es enthält zum einen Abgabevorschriften für Zigaretten, Alkohol und Medien (z.B. DVDs und Computerspiele). Zum anderen enthält es Vorschriften, die den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen z.B. in Gaststätten, Diskotheken und Kinos zeitlich beschränken. Außerdem gibt es im Kino je nach Film eine Altersgrenze für die Besucher. Im Fernsehen werden durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag je nach Sendung Ausstrahlungszeiten festgelegt.

Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können nur von Erwachsenen, hier vor allem von Gewerbetreibenden, begangen werden. Kinder und Jugendliche, die sich nicht an das Jugendschutzgesetz halten, werden nicht bestraft.

Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sind keine Bagatelldelikte. Für Gewerbetreibende sind hier Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro vorgesehen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Jugendamt. Die Fachkräfte dort sind auch Ihre Ansprechpartner bei konkreten Fragen und Problemen.

Welche Behörden und Fachinstitutionen kümmern sich um den Kinder- und Jugendschutz?

Bayerisches Landesjugendamt

Das Bayerische Landesjugendamt berät und unterstützt die örtlichen Jugendämter in allen Fra­gen zum gesetzlichen Jugendschutz und erstellt hierzu entsprechende Pu­bli­ka­tio­nen (zum Beispiel Gesamtkonzept präventiver Kinder- und Jugendschutz). Es regt Gesetzes­än­de­run­gen an und führt Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mit­ar­bei­ter der Jugend­hilfe durch. Gemeinsam mit der Aktion Jugendschutz (AJ), Lan­des­ar­beits­stel­le Bayern e. V., werden darüber hinaus regelmäßig regionale Arbeitskreise, Fachforen sowie Jugendschutztagungen für die Ju­gend­schutz­fach­kräf­te in den Ju­gendämtern ver­an­stal­tet.

Auf der Webseite des Bayerischen Landesjugendamtes finden Sie mehr zum Thema Jugendschutz in der Öffentlichkeit.

Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V.

Der Aktion Jugendschutz e.V. ist eine bayerische Fachinstitution im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Aufgaben sind u.a. die Herausgabe von Informations- und Arbeitsmaterialien und Fachberatung und Fortbildung für Fachkräfte in Schule, Jugendarbeit und Jugendhilfe.

Die Webseite des Aktion Jugendschutz Bayern e.V. stellt deren Aufgaben des erzieherischen Jugendschutzes vor.