Medienbrief 4

i 4 5 FSK 16 – Altersfreigabe von Filmen ab 16 Jahren Freigegeben ab 16 Jahren Mit 16 entscheiden Jugendliche meist selbst, was sie sehen oder spielen wollen. Eltern haben hierauf nur noch geringen Einfluss. So gut wie alle Jugendlichen haben ein eigenes Smartphone und/oder einen Laptop. Sie können die Serien, Filme oder Spiele mehr oder weniger frei wählen. Doch es ist längst nicht immer alles altersgerecht. Über den älteren Freundeskreis können Spiele gespielt werden, die nicht dem eigenen Alter entsprechen. Oder es werden Let’s-Play-Videos, also Mitschnitte von Spielen, auf Streaming-Plattformen wie YouTube angesehen. Viele Jugendliche sind fitter als Erwachsene, was das Benutzen von Geräten angeht. Dennoch bleibt es Aufgabe der Eltern, sie in der digitalen Welt zu begleiten, starkzumachen und vor gefährdenden Inhalten zu schützen. Zu diesen zählen Gewaltverherrlichungen, Pornografie oder Hate Speech. Eltern sollten zudem nach wie vor ein Auge darauf haben, ob der Medienkonsum überhandnimmt und die schulische Leistung bzw. die Ausbildung darunter leidet. i Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK) ist eine deutsche, von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft getragene Einrichtung, die die Altersfreigabe von Medien prüft. Filme und Serien ab 16 Jahren sind blau markiert mit dem Hinweis „FSK ab 16 freigegeben“. USK 16 – Altersfreigabe für Computerspiele ab 16 Jahren In digitalen Spielen mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren geht es häufig um bewaffnete Kämpfe oder militärische Missionen. Diese sind in Action-Adventures, Shootern, Open-World-Spielen, Rollenspielen oder militärischen Strategiespielen zu finden. Bei diesen Spielen können Gewalthandlungen im Vordergrund stehen. Die Spielhandlung vermittelt jedoch keine sozial schädigenden Botschaften oder Vorbilder. Die Spiele versetzen zwar zeitweise deutlich in Anspannung, doch gewaltlose Spielanteile und unrealistisch wirkende Elemente ermöglichen Abstand zum Spielgeschehen. Jugendliche werden durch diese Spiele nicht nachhaltig beeinträchtigt. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (kurz: USK) ist die freiwillige Selbstkontrolle der Computerspielindustrie in Deutschland. Sie vergibt nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes für Computerspiele und Computerspieltrailer die gesetzlichen Altersfreigaben. Die USK vergibt allerdings keine pädagogischen Empfehlungen, sondern prüft, ob ein Spiel entwicklungsbeeinträchtigend sein kann. Neben den Inhalten werden bei der Altersfreigabe auch Punkte wie z. B. In-App-Käufe, Lootbox-­ Erwerb, Standortfreigaben und Nutzerinteraktionen berücksichtigt. Spiele ab 16 Jahren sind blau markiert mit dem Hinweis „USK ab 16 freigegeben“. Diese Gestaltungselemente sind in Filmen und Serien „FSK ab 16 freigegeben“ zu finden: • Weder die Filmstory noch mögliche Identifikationsfiguren vermitteln ausschließlich sozial schädigende Botschaften, • Gewalt ist nicht das einzige Konfliktlösungsmittel, • die Visualisierung von Sexualität ist nicht reißerisch inszeniert, • im Kontext von Gewalt werden keine extremen Gewalttaten gezeigt oder über eine aufdringliche Vertonung inszeniert, • Drogenkonsum, politischer Radikalismus oder Ausländerfeindlichkeit werden im Kontext einer Geschichte kritisch bearbeitet, • Selbstjustiz wird nicht beworben oder glorifiziert. JETZT IST'S GENUG, AB INS BETT! JETZT! GLEICH

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