12 13 Eltern und Erziehende sollten schon früh mit ihren Kindern über die Taktiken von Hetzerinnen und Hetzern sprechen, um sie darüber aufzuklären, wie die Kommunikation im Netz funktioniert. Kinder und Jugendliche sollen sich ihrer eigenen Verantwortung im Netz bewusstwerden. Dazu zählt auch das Bewahren von Grundwerten wie Ehrlichkeit, Toleranz, Gerechtigkeit, Respekt oder auch der Schutz der Privatsphäre. TINES TIPPS Was kann man gegen Hate Speech tun? • Wenn im Netz Hate Speech bemerkt wird, kann die Gegenrede, die Counter Speech, helfen: Dabei werden sachliche Gegenargumente vorgetragen. Und es wird klar aufgezeigt, warum eine Aussage rassistisch oder diskriminierend war. • Bei offensichtlichen Falschmeldungen kann nach der Quelle der Information gefragt werden. Außerdem ist es hilfreich, mit belegbaren Fakten gegenzuhalten und so Gerüchte zu entkräften. • Wichtig ist es, offensichtlichen Trollen, also Menschen, die absichtlich zur eigenen Unterhaltung beleidigen oder aufhetzen, nicht noch mehr Aufmerksamkeit zu schenken. • Wenn man selbst online auf Hassmeldungen aufmerksam wird, sollten diese direkt beim Support des jeweiligen Portals gemeldet werden. • Zusätzlich können diese über Meldestellen wie hassmelden.de oder bei der internet-beschwerdestelle gemeldet werden. Dabei ist es wichtig, einen Screenshot der Nachricht oder des Kommentars als Beweis zu sichern. Der Screenshot muss neben dem Kommentar auch das Erstellungsdatum sowie den (User-) Namen der mutmaßlichen Täterin bzw. des Täters enthalten. Und der Kontext des Kommentars muss ersichtlich sein. • Eine Strafanzeige kann anonymmündlich oder schriftlich bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei eingereicht werden, z. B. wegen Volksverhetzung, Aufruf zu Straftaten, Beleidigung, übler Nachrede oder bei einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte. • Hilfreich als Informations- und Aufklärungsquellen sind Beratungs- und Meldeportale wie no-hate-speech.de, hateaid.org oder jugend.support, die über Hatespeech aufklären und Opfer von digitaler Gewalt unterstützen. i Rechtliche Grundlagen Das 2017 in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zielt darauf, Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen. Offensichtlich strafbare Inhalte müssen vom Anbieter spätestens 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde gelöscht werden, strafbare Inhalte nach spätestens sieben Tagen. Soziale Netzwerke sind zudem verpflichtet, bestimmte, besonders schwere Straftaten an das Bundeskriminalamt zu melden. Unabhängig davon stellt Hate Speech in Medien eine Jugendgefährdung gemäß § 18 JuSchG dar, wenn sie die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen oder gefährden kann. Wer rechtswidrige Inhalte Dritter verbreitet oder verlinkt, riskiert ein medien-, zivil- oder strafrechtliches Verfahren. Sogar dann, wenn Dritte Hate Speech unter einem Beitrag oder auf dem Profil eines Nutzers oder eine Nutzerin posten und dieser bzw. diese nichts dagegen unternimmt. Böse Worte gegen Sara Die Tochter meiner Nachbarin, die 16-jährige Sara, hat auf TikTok und Instagram schon viele Followerinnen und Follower. Waren es früher überwiegend Tanzvideos, die sie gepostet hat, postet sie nun Videos gemeinsam mit ihrer Freundin Lara. Die beiden haben sich kürzlich vor Saras Mama Aylin als Paar präsentiert. Aylin freut sich, dass ihre Tochter eine so nette Freundin hat. In ihrem neuen Video machen Sara und Lara auf einen Straßenumzug aufmerksam, bei dem für mehr Toleranz, Akzeptanz, Vielfalt und Offenheit geworben wird. Auf das Video bekommen die beiden viele Kommentare und auch Privatnachrichten. Neben Lob ist jedoch auch Negatives dabei. Einen ziemlich fiesen Kommentar zeigt sie mir. Er lautet: „Das ist eklig und unnnatürlich! Ihr scheiß Huren!“ Sara ist ziemlich verängstigt und ich bin sehr sauer. Wir machen einen Screenshot des Kommentars und sperren den User. Sara meldet die Nachricht an das Meldeportal der Social-Media-Plattform und überlegt sich zudem, ihn anzuzeigen. MELDEN USER BLOCKEN + KOMMENTAR LÖSCHEN
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