Medienbrief 3 Pubertät und Medien I

� Helfen Sie Ihrem Kind im Anschluss dabei, mit den Reaktionen umzugehen. Moderieren Sie die Kommentare auf den Kanälen. Sie können z. B. im Videomanager einstellen, dass Kommentare freigeschaltet werden müssen. � Ziehen Sie die Konsequenzen: Löschen Sie ein Video wieder, sollten die Reaktionen darauf für Ihr Kind schädigend sein, und blockieren bzw. melden Sie störende Nutzerinnen und Nutzer. � Kinderrechte beachten! Kinder haben insbesondere ein Recht auf: • Schutz ihrer Privatsphäre, • Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte, • Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung, • Schutz vor den negativen Auswirkungen ihrer medialen Präsenz. � Falls ihr Kind tatsächlich erfolgreich ist und mit dem Kanal Geld verdient, dürfen diese Rechte nicht in den Hintergrund treten. � Daneben müssen Sie sicherstellen, dass die mediale Anerkennung, die Ihr Kind erfährt, keine negativen Folgen hat. � Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren. Ab 13 Jahren ist die Beschäftigung nur unter bestimmten stark eingeschränkten Auflagen erlaubt. Mein Kind möchte Videos auf YouTube stellen. Was gibt es zu beachten? � Legen Sie Im Vorfeld über die Einstellungen in den jeweiligen Plattformen fest, wer die Videos der eigenen Kinder sehen kann. � Lassen Sie nie das (jüngere) Kind allein Videos hochladen! � Prüfen Sie immer genau, was gezeigt werden kann und was nicht. � Denken Sie immer an die Persönlichkeitsrechte aller Gefilmten und holen Sie sich deren (schriftliches) Einverständnis ein! Soll das Video wirklich gezeigt werden? Die „Marktplatz“- oder „Oma“-Metapher kann hier hilfreich sein. Stellen Sie sich die Frage, ob Sie das Video öffentlich auf dem Marktplatz oder auf dem Geburtstag der Oma zeigen würden? TINES TIPPS 27

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