Bier, Wein und Sekt sind ab 16 Jahren ohne elterliche Begleitung erlaubt . Wie viel Freiheit darf sein? Ihr Sohn, Ihre Tochter trifft sich vielleicht gerne mit Gleichaltrigen in der Stadt, möchte irgendwo mal eine Cola trinken oder auch schon richtig ausgehen. Bei vielen Eltern herrscht hier Verunsicherung. Abgesehen von den eigenen Ängsten und teilweise berechtigten Bedenken stellt sich die Frage: Ist Ausgehen in diesem Alter eigentlich schon erlaubt? Wie viel Freiheit dürfen Eltern ihren Kindern eigentlich gewähren? Wann riskiert ein 14-Jähriger, dass er von der Polizei nach Hause gebracht wird? Das Jugendschutzgesetz gibt den Rahmen vor. Sie als Eltern sind in der Pflicht, Ihr Kind im Rahmen dieses Gesetzes zu begleiten, ihm Freiräume zu geben und es vor Gefahren zu schützen. Der Gesetzgeber sagt dazu Folgendes: Ausgehen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen grundsätzlich nicht zu öffentlichen Tanzveranstaltungen oder in Gaststätten gehen – außer wenn Sie von Personensorgeberechtigten (also den Eltern) oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Erziehungsbeauftragt ist eine volljährige Person, die im schriftlichen Auftrag der Eltern dem Jugendlichen gegenüber für einen bestimmten Zeitraum, etwa einen Abend, die Erziehungsaufgaben wahrnimmt. Allerdings dürfen Jugendliche bis 16 auch ohne entsprechende Begleitung zwischen 5 und 23 Uhr in einer Gaststätte eine Mahlzeit oder ein nichtalkoholisches Getränk zu sich nehmen. Ab 16 Jahren darf sich Ihr Kind ohne Begleitung in Gaststätten und bei öffentlichen Tanzveranstaltungen bis 24 Uhr aufhalten, zeitlich unbegrenzt in der Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person. Nachtclubs, Nachtbars und ähnliche Lokale sind für Jugendliche unter 18 Jahren generell verboten. Alkohol In Begleitung einer personensorgeberechtigten Person ist ab 14 Jahren das Kaufen und der öffentliche Konsum von Bier, Wein oder Sekt erlaubt. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt konsumieren. Spirituosen, zum Beispiel Schnaps oder Mixgetränke wie etwa Cocktails, dürfen Jugendliche erst ab 18 Jahren kaufen und trinken. 6
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