• Geldes schätzen Den Wer t des lernen. Taschengeld & Kleidergeld Ihr Kind bekommt schon seit einigen Jahren ein festes Taschengeld. Während der Grundschulzeit haben Sie das Taschengeld wöchentlich ausbezahlt, inzwischen bekommt es Ihr Kind einmal im Monat. Für die Höhe des Taschengeldes gibt es keine Norm, aber Orientierungswerte. Aber eins ist klar: Egal, wie viel Sie geben, der Betrag wird niemals ausreichen. Taschengeld Bei den 14- bis 15-Jährigen sollte sich der Betrag zwischen 22 und 25 Euro pro Monat bewegen (s. Elternbrief 35). Doch wenn Sie als Familie in angespannten finanziellen Verhältnissen leben, geht die Versorgung der ganzen Familie vor. Trotzdem sollten Sie überlegen, ob und wie viel Sie an Geld erübrigen können, damit Ihr Kind wenigstens einen kleinen Anteil vom gemeinsamen Familieneinkommen zur freien Verfügung hat. Taschengeld ist wichtig. Indem junge Menschen über ihr eigenes Geld verfügen, lernen sie den Wert des Geldes kennen. Sie lernen, sich das Geld einzuteilen und damit auszukommen. Sie lernen einzuschätzen, was teuer oder günstig ist. Sie lernen eigene Entscheidungen zu treffen, wofür sie ihr Taschengeld ausgeben und ob eine Anschaffung sinnvoll ist oder nicht. Und letztlich entwickeln sie Verantwortlichkeit und zunehmende Selbstständigkeit. Für Kinder und Jugendliche kann man übrigens ein spezielles Kinder- oder Jugendgirokonto einrichten. Es ist in der Regel gebührenfrei und kann nicht überzogen werden. Und was sagt das Gesetz? Ab dem siebten bis zum 18. Lebensjahr sind Kinder und Jugendliche beschränkt geschäftsfähig. Rechtsgeschäfte wie etwa der Abschluss eines Handyvertrages sind grundsätzlich nur mit der Erlaubnis der Eltern wirksam. Beim Taschengeld, das ihnen zur freien Verfügung steht, können sie auch ohne Einwilligung der Eltern rechtswirksam Leistungen in Anspruch nehmen oder Dinge kaufen – aber nur, wenn sie ihre Gegenleistung vollständig erbracht haben, also nichts schuldig geblieben sind. Foto oben: © Skitterphoto / Pexels.com 13
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