Elternbrief Nr. 22

ist Pflicht! Schulbesu ch tigen ABC-Schützen etwas dazugeben, vielleicht kann der Schulranzen auch ein Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenk sein. Besonders beim Schulranzen lässt sich viel sparen, wenn man nicht das allerneueste Modell wählt, sondern ein ebenso schönes vom Vorjahr. Auf welche Schule soll mein Kind gehen? Die Grundschule Die Grundschule ist die erste und gemeinsame Schule, die für alle Kinder im Alter von ca. sechs bis ca. zehn Jahren Pflicht ist. Alle Kinder, die bis Ende September sechs Jahre alt werden, müssen sich in die erste Klasse anmelden. Die Eltern haben allerdings auch die Möglichkeit, ihr Kind ein Jahr zurückzustellen. Der Freistaat Bayern ist in die sogenannten Schulsprengel eingeteilt. Dies sind Wohnbezirke, denen jeweils eine Grundschule zugeordnet ist. Jedes Schulkind soll grundsätzlich seine Sprengelschule besuchen. Auch die Zuordnung zu Haupt- und Förderschulen ist über die Schulsprengel geregelt. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind eine Grundschule außerhalb des Schulsprengels besucht, so können Sie einen Gastschulantrag stellen. Akzeptiert werden zwingende persönliche Gründe wie zum Beispiel die Nähe der anderen Schule zur Arbeitsstelle einer alleinerziehenden Mutter oder ein erweitertes Betreuungsangebot, das es so an der Sprengelschule nicht gibt. Ihren Gastschulantrag müssen Sie an der Sprengelschule stellen. Sie gibt ihn nach der Genehmigung an die Gemeinde weiter. Der Gastschulantrag muss auch gestellt werden, wenn Sie Ihr Kind auf eine Montessori-, Waldorfschule oder andere Privatschule schicken möchten. 7

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