Elternbrief Nr. 1 Extra - Krippenleitfaden

für Eltern sind geDie Kosten staffelt In Kindertageseinrichtungen sind pädagogische Fachkräfte tätig. Sie arbeiten verbindlich nach dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan auf der Basis entwicklungspsychologischer und pädagogischer Konzepte. Je nach Ausgestaltung handelt es sich um Einrichtungen, die nur Kinder unter drei Jahren aufnehmen oder altersgemischt betrieben werden. Kindertageseinrichtungen haben in der Regel feste Öffnungszeiten und legen Wert auf eine Vernetzung mit anderen Kindertageseinrichtungen, Schulen, Elternberatungsstellen, Frühförderstellen. Die Größe der Einrichtungen variiert von der eingruppigen Kinderkrippe mit in der Regel 12 Plätzen bis zur mehrgruppigen altersgemischten Einrichtung mit zum Teil bis zu 200 Kindern. Die Elternbeiträge sind entsprechend der Buchungszeit gestaffelt. Wie bei der Tagespflege können auch die Kosten für einen Krippenplatz – egal ob kommunal, freigemeinnützig oder privat – je nach Einkommen vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden. Wichtige Anhaltspunkte für die Auswahl einer Kindertageseinrichtung finden Sie ab Seite 3. Neben den gemeindlichen Einrichtungen gibt es auch Krippen oder Krabbelstuben, die von anderen Trägern betrieben werden, etwa von Wohlfahrtsverbänden, Elterninitiativen oder privaten Unternehmen. Dementsprechend verschieden sind die Schwerpunkte der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Ob Tagespflege oder Kindertageseinrichtung, die Qualität der Betreuung wird über die Aufsicht des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gewährleistet. Einrichtungen verfügen über eine Betriebserlaubnis von Bezirksregierung bzw. Jugendamt, Tagesmütter und -väter benötigen vom Jugendamt eine Pflegeerlaubnis. 7

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